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NEWSLETTER
02/2018   31. Januar 2018


  Recht und GesetzRecht und Gesetz


PfeileUPE-Aufschläge und Kosten der Fahrzeugverbringung sind, sofern regional üblich, auch bei fiktiver Schadensabrechnung erstattungsfähig

Das AG Gütersloh hat durch Urteil vom 02.11.2017 – Az.: 10 C 8/16 – entschieden, dass UPE-Aufschläge und die Kosten für eine Fahrzeugverbringung auch im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung in Folge eines Verkehrsunfalls dann erstattungsfähig sind, wenn sie regional üblich sind. Im vorliegenden Fall fielen sowohl bei markengebundenen Vertragswerkstätten als auch bei freien Werkstätten in der Region üblicherweise, sofern eine eigene Lackiererei nicht vorhanden war, Verbringungskosten an. Auch bei den UPE-Aufschlägen war von einer Ortsüblichkeit auszugehen.

news_2018-02_p1.pdf



PfeileAllgemeine Auslagenpauschale beträgt 30 €

Das Amtsgericht Frankfurt schätzt in seinem Urteil vom 24.10.2017 – Az.: 31 C 1699/17 (74) – die allgemeine Auslagenpauschale auf 30 €.

news_2018-02_p2.pdf



PfeileRechtsschutzunion: Bußgeld anstelle von Deckungsschutz

Wir wurden von Mitgliedern informiert, dass die Rechtsschutzunion auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im eintragungspflichtigen Bereich weiterhin bei ihren Versicherungsnehmern dafür wirbt, nicht die versicherte Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir hatten hierüber in der Verkehrsanwältin Heft 4/2016, S. 270 und im Verkehrsanwalt Heft 3/2017, S. 124 berichtet.




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  Aktuelle PressearbeitAktuelle Pressearbeit


PfeileDie 10 gefährlichsten Sünden im Straßenverkehr

In unserem Pressetext zum Thema „Verkehrssünden“ klären wir auf, was die gefährlichsten Sünden am Steuer sind, welche Strafen Autofahrern drohen und wie sich ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg abwenden lassen. Zum Text geht es hier.

Ein zusätzliches Interview von Dr. Daniela Mielchen gibt Einblick hinter die Kulissen. Sie nennt darin interessante Fälle aus ihrer Kanzlei und klärt auf, was ein Anwalt bei einer Straf- und Ordnungswidrigkeit erreichen kann. Zum Interview geht es hier.

Die Medien nehmen das Thema gut an, besonders hervorzuheben ist eine Veröffentlichung unserer Pressemeldung mit Nennung des Anwaltvereins auf den reichweitenstarken Plattformen gmx.de und web.de. Zusammen erreichen sie mehr als 40 Millionen Nutzer monatlich.





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  Veranstaltungen und SeminareVeranstaltungen


Pfeile3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht „AutoSchaden geRECHT – werkstattfreundliches Schadenmanagement“ am 20.02.2018 in Neu-Isenburg

Da die beiden Schadenkongresse 2015 und 2017 auf reges Interesse gestoßen sind, wird die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht auch im Jahr 2018 einen Schadenkongress durchführen.
Der 3. Schadenkongress der AG Verkehrsrecht findet am 20.02.2018 in Neu-Isenburg statt.

Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Joachim Otting, Vortragspabst der Werkstattbranche, fragt, wie viele Gewindegänge die Daumenschrauben bei Verbringungskosten & Co. noch haben. Anschließend referiert Frau Johanna Busmann, Spezialistin für Kanzlei-Marketing und Anwalts-Coaching zu dem Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für den Kunden“. Dominik Bach (Vorstand eConsult AG, Saarbrücken) klärt schließlich über Connectivity im Schadensfall – Digitale Vernetzung von Autohaus, Rechtsanwalt und Gutachter auf. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht aus einer Kanzlei können für nur 89 € an dem Kongress teilnehmen. Die Teilnahme ist für die von Ihnen eingeladenen Werkstätten und Autohäuser kostenfrei.
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Das Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.





Pfeile7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 20./21. April 2018 in Berlin

Der 7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, bei dem wieder aktuelle Themen des Verkehrsrechts behandelt werden, wird am 20./21. April 2018 im Novotel Berlin am Tiergarten durchgeführt. Eine Teilnahmebescheinigung über insgesamt 10 Vortragsstunden gemäß § 15 FAO wird erstellt. Am Freitag-Abend findet ein geselliges Beisammensein statt. Neumitglieder können entweder an dieser Veranstaltung oder am 3. Verkehrsrechtssymposium (19.-20.10.2018 in Mainz) kostenfrei teilnehmen. Das Programm der Tagung sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier.



PfeileHamburger IT-Rechtstag am 09.02.2018 rund um das Thema „Mobilität“

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV veranstaltet am 09.02.2018 den VII. Hamburger IT-Rechtstag, der sich in vielen Vorträgen mit dem Thema Mobilität befassen wird. Das ausführliche Programm finden Sie hier.



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  Veranstaltungen und SeminareVeranstaltungen und Seminare


Seminare Februar/März 2018

16.02.2018, Berlin
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann, Erfurt; Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin

09.03.2018, Gießen-Kleinlinden
Praxistipps Personenschaden
Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Bergneustadt
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, Frankfurt/M.

09.03.2018, Hannover
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen, Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

09.03.2018, Neumünster
Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster

10.03.2018, München
Praxisrelevante Normen der StVO im Zivil-, Versicherungs- und Bußgeldrecht
Referenten: RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl; Rechtsanwalt Jörg Schneider, Homburg
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, München

16.03.2018, Nürnberg
Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referenten: Präsident LG Hans-Peter Freymann, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg


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Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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