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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
03/2019 – 26. März 2019
 
 
  Recht und Gesetz
1,8-Geschäftsgebühr/Gegenstandswert der Einigungsgebühr
Das Amtsgericht Tettnang kommt in seinem Urteil vom 31.01.2019 – 8 C 853/18 – zu dem Ergebnis, dass der Klägervertreter eine 1,8-Geschäftsgebühr gemäß §§ 2,13 RVG in Verbindung mit Nummer 2300 VV geltend machen konnte. Die über einen langen Zeitraum zu führende Korrespondenz des Klägervertreters hat einen Raum eingenommen, der – selbst bei Berücksichtigung des Umstandes, dass die Haftung des Unfallverursachers dem Grunde nach unstreitig blieb – das bei einem gewöhnlichen Verkehrsunfall Übliche übersteigt. Das AG Tettnang hält daher zumindest den Ansatz einer 1,5-Geschäftsgebühr für angemessen. Vor diesem Hintergrund hält sich der angesetzte 1,8-Gebührensatz noch im Rahmen des dem Rechtsanwalt zuzubilligenden Ermessensspielraums von 20 %.

Maßgebend für den Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist nicht der Betrag oder die Leistung, auf die sich die Parteien geeinigt oder verglichen haben, sondern der Ausgangswert derjenigen Gegenstände, über die eine Einigung erzielt worden ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

news_2019-3_p1.pdf
Ihr Selbststudium mit der Arbeitsgemeinschaft auf faocampus.de
Immer mehr Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein nutzen die Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium nach § 15 Abs. 4 FAO auf faocampus.de. Hier finden Sie ausgewählte Fachbeiträge aus Ihrer Mitgliederzeitschrift „zfs“, zu denen Ihnen verschiedene Multiple-Choice-Fragen gestellt werden. Wenn Sie die richtig beantwortet haben, können Sie sich die erforderliche Lernerfolgskontrolle und die Teilnahmebescheinigung selbst ausdrucken. Die Teilnehmer werden stets per E-Mail informiert, sobald neue Beiträge für das Selbststudium eingestellt wurden. Aktuell finden Sie in Heft 2/2019 der „zfs“ eine Lernerfolgskontrolle zum Artikel „Wiederaufnahmeverfahren des Verkehrsbußgeldverfahrens“ und in Heft 3/2019 Fragen zum „Nichterscheinen im OWi-Verfahren“. Die Artikel samt Kontrollfragen sind das ganze Jahr über abrufbar, so dass Sie frei entscheiden können, wann Sie Ihr Selbststudium absolvieren. Jedes Jahr werden den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Beiträge im Umfang von mindestens fünf Zeitstunden für das Selbststudium zur Verfügung gestellt. Das Gute daran: Die Bearbeitung und die Auswertung der Lernerfolgskontrolle sind in Ihrem Mitgliedsbeitrag für die Arbeitsgemeinschaft bereits enthalten.

Verlinken Sie kostenlos auf den Bußgeldrechner unter www.verkehrsanwaelte.de
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht findet sich ein Bußgeldrechner https://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/bussgeldrechner/
Gerne können Sie als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Ihrer Homepage kostenfrei auf unseren Bußgeldrechner verlinken.

 
 
  Facebook
Wie war das nochmal mit der Rettungsgasse?
Aus aktuellem Anlass haben wir bei Facebook im März noch einmal auf das Thema „Rettungsgasse“ hingewiesen. Wie genau bildet man eigentlich eine Rettungsgasse und wann genau muss ich sie bilden?
Der Post hat rund 13.800 Facebook-Nutzer erreicht und war damit der erfolgreichste Post der Verkehrsanwälte in diesem Jahr:
Am Wochenende mussten mehr als 100 Fahrer zusammen 23.000 € #Bußgeld bezahlen, da sie bei einem Unfall in Bruchsal bei Karlsruhe keine Rettungsgasse gebildet hatten.
Das Bild zeigt wie ihr es richtig macht:

1. Schon bei einem #Stau die Rettungsgasse bilden
2. #Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts
3. Gasse unbedingt freihalten!

Hier geht’s zur Facebook-Seite: https://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de
 
 
  Aktuelle Werbemittel
Auf in den Frühling – mit den Werbemitteln der Verkehrsanwälte
Die warme Jahreszeit beginnt, und damit steigt auch die Lust der Menschen auf Ausflüge – gerne mit dem Auto. Mit unseren praktischen Werbemitteln können Ihre Mandanten perfekt in die „neue Saison“ starten. Über die Parkscheibe zum Beispiel freuen sich nicht nur Schattenparker, während das Mikrofasertuch bei Sonnenschein für Durchblick sorgt. Natürlich mit Ihren Kontaktdaten versehen, damit sofort klar ist, wer den Schaden regelt, falls der Ausflug mit einem Unfall endet. Alle aktuellen Werbemittel für eine erfolgreiche Akquise und Bindung von Mandanten finden Sie wie gewohnt in unserer Broschüre.

Bestellen Sie Ihr persönliches Werbemittel-Paket am besten bis zum 15. April 2019, damit Sie es spätestens bis zum 15. Mai 2019 erhalten.

Das Bestellformular finden Sie hier

Zu spät dran? Kein Problem. Sie können jederzeit bestellen. Die nächste Lieferung kann dann allerdings leider erst wieder zum 15. August 2019 zugesichert werden.

 
 
  Veranstaltungen und Seminare
Seminare April/Mai 2019
05.04.2019 Rostock: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt und Mediator Dr. Michael Burmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt, Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignacz, Rostock
Online-Anmeldung  Fax-Formular

05.04.2019 Gießen-Kleinlinden: Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, , Frankfurt a. M.
Online-Anmeldung  Fax-Formular

12.04.2019 Stuttgart Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen
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12.04.2019 Nürnberg: Ab in den Urlaub
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg
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04.05.2019 Groß-Gerau: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referent: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
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10.05.2019 Neumünster: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht - Beweispotenzial und Risiken
Referenten: Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg, Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster
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10.05.2019 Erfurt: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
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24.05.2019 Koblenz: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren
Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach
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24.05.2019 Hagen: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht - Beweispotenzial und Risiken
Referenten: Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg, Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid
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