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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
04/2019 – 28. Mai 2019
 
 
  Recht und Gesetz
Bedeutender Fremdschaden liegt ab einem Betrag von 1.600,00 € vor
Das Landgericht Hanau hat durch Beschluss vom 26.03.2019 – 4b Qs 26/19 – entschieden, dass ein bedeutender Fremdschaden nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ab einem Betrag von 1.600,00 € vorliegt. Bei der Interpretation ausfüllungsbedürftiger Tatbestandsmerkmale wie dem bedeutenden Schaden i.S.d. § 69 Abs. 2 in Nr. 3 StGB kann die allgemeine Geldentwicklung nicht außer Betracht bleiben, sodass bei einem seit dem Jahre 2002 unveränderten Wert nunmehr nach 17 Jahren eine Anpassung vorzunehmen ist. Als belastbarer Anhaltspunkt für die durchschnittliche Preisentwicklung ist nach Auffassung der Kammer des LG Hanau die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes heranzuziehen. Der Wert von 1.300,00 € aus dem Jahr 2002 wäre unter Zugrundelegung einer Preissteigerungsrate von 25,73 % im Vergleichszeitraum auf 1634,49 € gestiegen. Im Interesse der Rechtssicherheit sah die Kammer des LG Hanau eine ausreichende Anpassung der Wertgrenze auf 1600,00 € geboten, um eine wiederholte Anpassung um kleinere Beträge in kürzeren Zeitabständen möglichst zu vermeiden.

news_2019-4_p1.pdf
Ersatz für Kosten der Reinigung und Probefahrt/Kürzung der Verbringungskosten
Das Amtsgericht Buxtehude kommt in seinem Urteil vom 7.05.2019 – 31 C 92/19 – zu dem Ergebnis, dass bei umfangreichen Reparaturarbeiten eine Reinigung des Fahrzeuges erfor-derlich ist, deren Kosten der Schädiger zu tragen hat. Ein Verstoß gegen die Schadensminde-rungspflicht seitens des Geschädigten ist nicht ersichtlich. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Kosten für die durchgeführte Probefahrt angesichts des erheblichen Umfangs der durch-geführten Reparaturarbeiten. Überführungskosten in Höhe von netto 150,00 € hält das AG Buxtehude für deutlich überhöht, da das Fahrzeug für die Lackierung in eine Lackierwerkstatt in einen Postleitzahlenbereich verbracht wurde, der sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Postleitzahlenbereich befindet, in dem sich die Reparaturwerkstatt befindet. Da der Transport des Fahrzeugs zum Lackierer wie auch der Rücktransport einschließlich Auf- und Abladen nur einige Minuten in Anspruch genommen haben kann, hält das AG Buxtehude die vorgerichtlich gezahlten 80,00 € für die Verbringungskosten als ausreichend. Zwar trägt der Beklagte grundsätzlich das Werkstattrisiko, allerdings wäre es angesichts des Bruttobetrags von 178,50 € Sache des Geschädigten gewesen, diesen erheblichen Betrag zu hinterfragen. Es hätte sich dem Geschädigten aufdrängen müssen, dass die vom Sachverständigen für erforderlich gehaltenen und von der Reparaturwerkstatt entsprechend in Rechnung gestellten Verbringungskosten erkennbar überhöht sind.

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  Facebook
Halbzeit 2019! – Entwicklung der Facebookseite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.
Das Jahr 2019 ist schon fast ein halbes Jahr alt. Grund genug, einen Blick auf die Entwicklung unserer Facebookseite zuwerfen. Aktuell folgen unserer Seite 5.871 Fans. Damit konnten wir in den vergangenen fünf Monaten 165 Fans dazugewinnen.
Der Großteil der Fans der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. kommt aus den deutschen Großstädten, vor allem aus Berlin, Hamburg und Köln. Die größte demografische Gruppe unter den Fans sind die 25 bis 34-Jährigen dicht gefolgt von den 35 bis 44- Jährigen.
Besonders erfolgreich waren diese drei Posts:

Rauchverbot im Auto⁉️
Rauchverbot in Autos, wenn Minderjährige an Bord sind? Darüber informierten wir in unserem Facebook-Post vom 06.05.19 inklusive kurzer Videosequenz. Der Post erreichte rund 15.300 Personen, erhielt 412 Klicks und wurde 13 mal geteilt.

So fies sind die neuesten Blitzer‼️
Am 1. April posteten wir einen Beitrag über den Einsatz neuer ungewöhnlicher Blitzer. Der Aprilscherz erreichte ca. 17.000 Personen auf Facebook, wurde 957 mal geklickt und 52 mal geteilt.

Automatisiertes Fahren ist noch Zukunftsmusik.
Der bisher erfolgreichste Post, vom 07.02.19, zum Thema automatisiertes Fahren inklusive kurzer Videosequenz und Verweis auf unsere Website, wurde ca. von 27.800 Personen wahrgenommen. Zudem erhielt der Post 709 Klicks und wurde 16 mal geteilt.

Hier geht’s zur Facebook-Seite: https://www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de
 
 
  Aktuelle Werbemittel
Ab dem 15.6. startet die neue Bestellphase
Liebe Mitglieder, merken Sie sich gerne schon den 15.6. vor: Dann startet die neue Bestellphase für Werbemittel zur erfolgreichen Akquise und Bindung von Mandanten. Bieten Sie ihnen einen echten Mehrwert, und bleiben Sie in positiver Erinnerung. Alle Werbemittel finden Sie wie gewohnt in unserer Broschüre.

 
 
  Veranstaltungen und Seminare
Crashkurs Verkehrsrecht am 16./17. August 2019 in Hamburg, Teilnahmegebühr: 88,- EUR
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bietet erstmalig einen zwei – tägigen Crashkurs Verkehrsrecht an. Dieser findet am 16./17. August 2019 im Intercity Hotel Hamburg-Altona statt. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können den Crashkurs zu einem Sonderbeitrag von 88 EUR besuchen. Rechtsanwältin Gesine Reisert und Rechtsanwalt Joachim Otting werden an zwei Tagen die Grundzüge des Verkehrsrechts für Berufsanfänger, Einsteiger und Interessierte didaktisch vermitteln. Dabei wird die verkehrszivilrechtliche Bearbeitung im Vordergrund stehen. Außerdem werden die Grundzüge der Mandatsannahme erörtert und die Verteidigung im Strafrecht wie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bezug auf das Verkehrsverwaltungsrecht ausführlich dargestellt. Nähere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen. Anmelden können Sie sich bei Frau Ronja Lange von der Deutschen Anwaltakademie: lange@anwaltakademie.de

5. Schadenkongress AutoSchaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 17. September 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im Country Park-Hotel Leipzig /Brehna: Teilnahmegebühr 89,- EUR
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung am 17. September 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im Country Park-Hotel Leipzig /Brehna Thiemendorfer Mark 2 D-06796 Sandersdorf-Brehna bereits zum 5. Mal. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement.
Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Joachim Otting referiert zu „Verbringungskosten und & Co.: Wie viele Gewindegänge haben die Daumenschrauben noch?“.
Die Trainerin für Rhetorik und Kommunikation Johanna Busmann spricht zum Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für Kunden“. Der Vorstand der e.Consult AG Dominik Bach widmet sich dem Thema „Jeder Kunde liebt Beschleunigung – auch in der Schadenabwicklung“.
Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: https://www.anwaltakademie-event.de/1844

Seminare Juni/Juli 2019
14.06.2019 Dresden: Sachschaden - aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken
Seminarleiter:Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
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29.06.2019 Berlin: Praxistipps Personenschaden
Referent:Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Seminarleiterin:Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
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05.07.2019 Neuss: Die StVO in der anwaltlichen Praxis
Referenten:Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl Jörg Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter für Verkehrsrecht an der FU Hagen, Homburg
Seminarleiterin:Nicola Meier-van Laak, Rechtsanwältin, Aachen
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