Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
02/2020 – 29. Januar 2020
 
 
  Recht und Gesetz
Ersatz der Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste/ Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommt in seinem Urteil vom 26.07.2019 – 3 C 1415/18 – zu dem Ergebnis, dass die Schwacke-Liste zur Ermittlung des Normaltarifs der Mietwagenkosten herangezogen werden kann. Bei Mietwagenkosten, die sich innerhalb des Tarifs der Schwacke-Liste halten, besteht für Geschädigte aufgrund der Höhe des Mietwagenpreises keine Veranlassung, andere Angebote einzuholen bzw. zu überprüfen, ob noch günstigere Mietwagenangebote zu erzielen gewesen wären. Soweit sich die Beklagte gegen die Anwendung der Schwacke-Liste mit allgemein gehaltenen und deshalb nicht relevanten, vielfach in Rechtsprechung und Literatur bereits besprochenen Einwendungen wendet, sind diese nicht geeignet, die Ungeeignetheit der Schwacke-Liste zu begründen.

Auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren des Prozessbevollmächtigten des Klägers sind zu erstatten. Sie gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen.

news_2020-2_p1.pdf
Mietwagenkosten bei verzögerter Reparatur/Höhe der Reparaturkosten
Das Amtsgericht Rendsburg hat durch Urteil vom 11.7.2019 – 49 C 72/19 – entschieden, dass der Geschädigte sich keine Abzüge an den Mietwagenkosten entgegenhalten lassen muss, weil die tatsächliche Reparaturdauer über die in dem Gutachten prognostizierte Reparaturdauer hinausging. Der Geschädigte hat lediglich einen begrenzten Einfluss auf die Werkstatt, sodass die Versicherung das Abwicklungsrisiko zu tragen hat. Den Geschädigten trifft insbesondere auch keine Erkundigungspflicht bei Auftragserteilung, wie lange die Reparatur in Anspruch nehmen werde und ob bereits Verzögerungstatbestände abzusehen seien. Dies überspannt die Obliegenheiten, welche einem Geschädigten zugemutet werden können bei Weitem.

Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug reparieren, so sind die durch eine Reparaturrechnung der Werkstatt belegten Aufwendungen im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der eingegangenen Reparaturkosten. Diese „tatsächlichen“ Reparaturkosten können regelmäßig auch für die Bemessung des „erforderlichen“ Herstellungsaufwands herangezogen werden, wenn diese Kosten ohne Schuld des Geschädigten – etwa wegen überhöhter Ansätze von Material oder Arbeitszeit, wegen unsachgemäßer oder unwirtschaftlicher Arbeitsweise im Vergleich zu dem, was für eine solche Reparatur sonst üblich ist – unangemessen sind.

news_2020-2_p2.pdf
Ersatz der Mietwagenkosten: Schwacke Liste minus 17 %, Ersatz der Sachverständigen- und Reparaturkosten
Das Amtsgericht Erlangen vertritt in seinem Urteil vom 17.6.2019 – Az.: SC 15/99 – die Auffassung, dass die Eignung und Anwendbarkeit der Schwacke-Liste zur Ermittlung des Normaltarifs der Mietwagenkosten nicht infrage steht. Dem Einwand, dass die in der Schwacke-Liste abgebildeten Mietwagentarife die tatsächliche Marktlage nur überhöht wiedergeben, wird durch Vornahme eines Abschlags von 17 % Rechnung getragen. Ein Abzug von 3 % Eigenersparnis ist ausreichend.

Bei der Frage, ob das geltend gemachte Sachverständigenhonorar der Höhe nach der üblichen Vergütung eines Kraftfahrzeugsachverständigen entspricht, geht das AG Erlangen davon aus, dass die BVSK-Befragung eine taugliche Schätzgrundlage darstellt. Wobei das arithmetische Mittel des „HB V Korridors“ der BVSK-Honorarbefragung, hier des Jahres 2018, einen praktikablen Wert für die Üblichkeit liefert.

Der Anspruch des Klägers auf Ersatz der Reparaturkosten ist nicht auf den vom Sachverständigen zur Behebung des Schadens objektiv für erforderlich gehaltenen Betrag zu beschränken. Der Geschädigte hat mit der Begutachtung des beschädigten PKWs einen Sachverständigen beauftragt auf dessen Fachkunde er vertrauen durfte. Für ihn war nicht erkennbar, woraus die Erhöhung der Reparaturkosten resultierte. Das Werkstattrisiko geht zu Lasten des Schädigers.

news_2020-2_p3.pdf
Keine „taggenaue“ Berechnung des Schmerzensgeldes
Die Ausgabe 01/2020 des kostenlosen Fachinfo-Magazins HSB – Hohe Schmerzensgeldbeträge ist erschienen.

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 22.05.2019 die „taggenaue“ Berechnungsmethode des Schmerzensgeldes abgelehnt.

Die weiteren Fälle:
  • Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € wegen einer schweren Hirnschädigung eines 17-Jährigen durch einen Anästhesiefehler

  • Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € für Zerstörung der Persönlichkeit eines knapp zweijährigen Kindes

  • Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 € für groben ärztlichen Behandlungsfehler bei Injektion von Novalgin bei einem Asthmapatienten

  • Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 € wegen eines nicht rechtzeitig erkannten Knochentumors.

Näheres finden Sie hier: Fachinfo-Magazin HSB 01/2020
Achtung geänderter Ort: Begrüßungsabend beim
58. Deutscher Verkehrsgerichtstag am 29.01.2020 im Restaurant des Hotel Alte Münze in Goslar
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht richtet auch im Rahmen des 58. Verkehrsgerichtstages wieder ihren traditionellen Begrüßungsabend aus. Dieser findet am 29.01.2020 ab 20.00 Uhr erstmalig im Restaurant des Hotel Alte Münze, Marktstraße 1, in Goslar statt.

Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.

Bitte beachten Sie den geänderten Ort!

 
 
  Facebook
Tempolimit auf deutschen Autobahnen!?
Diese Frage erhitzt seit geraumer Zeit die Gemüter in Politik und Gesellschaft. Erst Ende letzten Jahres waren die Grünen im Bundestag mit einem Vorstoß zur Einführung von Tempo 130 gescheitert.

Doch die Diskussionen gehen weiter. Aus aktuellem Anlass haben wir Mitte Januar die Facebook-Community der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des (DAV) e.V. befragt, wie sie zu einem generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen stehen? Die öffentlichen Meinungen darüber sind gespalten:

Insgesamt erreichten wir mit dem Beitrag 10.400 Personen davon beteiligten sich aktiv an der Diskussion, durch liken, kommentieren oder teilen des Beitrags ca. 2.600 Menschen. Ein großer Erfolg: Der Post „Tempolimit auf deutschen Autobahnen“ zählt damit zu einem der interaktivsten Beiträge auf unserer Facebook-Seite.

Diskutieren auch Sie gerne mit unter: https://bit.ly/2GAuyUB

 
 
  Veranstaltungen und Seminare
9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 24./25. April 2020 im Hotel Atlantic in Hamburg
Es ist uns gelungen, für den 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, der am 24./25. April 2020 im Hotel Atlantic in Hamburg stattfinden wird, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen, die zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts vortragen werden. Es referieren: Rechtsanwältin Eva Hettwer, die Vorsitzende des 12. Zivilsenats des OLG Hamm Dr. Jutta Laws, der Vorsitzende des 14. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Dr. Lohmann, der Psychologe Matthias Niggehoff, RiBGH Thomas Offenloch (VI. Zivilsenat), der Sachverständige Klaus Schmedding und Olav Skowronnek (Geschäftsführer von ACTINEO).

Am 24. April 2020 findet ab 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht statt.

Zum Get Together am 24. April 2020 treffen wir uns im Hamburger Segel-Club, der direkt an der Alster gelegen ist.

Das vollständige Programm und eine Anmeldemöglichkeit veröffentlichen wir in Kürze.
Seminare März/April 2020
20.03.2020 Koblenz: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach
Online-Anmeldung  Fax-Formular

21.03.2020 Rostock: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Rostock
Online-Anmeldung  Fax-Formular

25.03.2020 Neuss: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Berlin
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen
Online-Anmeldung  Fax-Formular

27.03.2020 Erfurt: Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg;
Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
Online-Anmeldung  Fax-Formular

28.03.2020 Groß-Gerau: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag)
Referenten: Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Online-Anmeldung  Fax-Formular

03.04.2020 Dresden: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
Online-Anmeldung  Fax-Formular


 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/