Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
04/2020 – 12. März 2020
 
 
  Recht und Gesetz
geblitzt.de: CODUKA GmbH nimmt Berufung zurück
In dem Verfahren des Deutschen Anwaltvereins gegen die CODUKA UG, die das Portal geblitzt.de betreibt, hat die Beklagte die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.10.2017 am 18.02.2020 zurückgenommen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Wir hatten im Newsletter 10/17 berichtet, dass das LG Hamburg durch Urteil vom 10.10.2017 entschieden hatte, dass legal-tech-Portale auf ihrer Internetseite nicht irreführend damit werben dürfen, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden. Das LG Hamburg hatte in seinem Urteil der Klage des deutschen Anwaltvereins vollumfänglich stattgegeben.

Schaden reguliert: Kosten des Anwalts vergessen
Das Amtsgericht Rosenheim vertritt in seinem Beschluss vom 03.02.2020 – Az.: 15 C 859/19 – die Auffassung, dass der Anspruch auf die Geschäftsgebühr für die vorprozessuale Tätigkeit nicht auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Die Geschäftsgebühr ist nicht wegen desselben Gegenstands entstanden. Streitgegenstand der vorgerichtlichen Mandatierung waren Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Für diesen Gegenstand ist eine Geschäftsgebühr entstanden. Gegenstand des Klageverfahrens waren die restlichen vorgerichtlichen Anwaltskosten, die Hauptforderung waren und gerade nicht Nebenforderung. Diese Anwaltskosten waren nicht in den Schadensersatzansprüchen aus dem Verkehrsunfall enthalten. Vor diesem Hintergrund lagen auch nach einer wirtschaftlichen Betrachtung unterschiedliche Gegenstände vor. Eine Anrechnung hatte nicht stattzufinden.

news_2020-4_p1.pdf
Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das Amtsgericht Dortmund hat durch Urteil vom 21.01.2020 – Az.: 729 Ds 060 Js 513/19-349/19 – entschieden, dass bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem gemieteten E-Scooter nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr und ohne tatsächlich feststellbare oder auch nur abstrakt drohende Beeinträchtigung von Rechtsgütern Dritter durch einen nicht vorbelasteten und geständigen Täter nicht von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann. § 69 Abs. II Nr. 2 StGB entfaltet ausnahmsweise seine Indizwirkung nicht. Das Amtsgericht Dortmund meint insbesondere auch angesichts fehlender strafrechtlicher Vorbelastungen und des von Reue getragenen Geständnisses des Angeklagten insoweit, dass sich aus der Tatbegehung unter Berücksichtigung aller Umstände der Tat und der Täterpersönlichkeit nicht ein Schluss auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ziehen lässt. Vielmehr war das Regelfahrverbot des § 44 Abs. I Satz 3 StGB festzusetzen. Dem Angeklagten wurde verboten, vier Monate Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

news_2020-4_p2.pdf
Ansatz der Mittelgebühr bei einem Bußgeld von 135 € samt Eintragung eines Punkts
Das Amtsgericht München kommt in seinem Urteil vom 02.12.2019 – Az.: 213 C 16136/19 zu dem Ergebnis, dass bei straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt ist. Dies gilt auch dann, wenn lediglich ein Bußgeld von 135 € (samt Eintrag eines Punktes) Gegenstand des Bußgeldbescheides war. Die drohende Rechtsfolge entspricht durchaus dem Durchschnitt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.

news_2020-4_p3.pdf
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
10 FAO-Stunden beim 9. DAV-VerkehrsAnwaltsTag am 24./25. April 2020 in Hamburg
Diese reichen von digitalen Regulierungshilfen im Personenschaden und dem Rehamangement über das Kauf- und Leasingrecht, das Merkmal „Betrieb des Kfz“, die Zeugenbefragung im Verkehrsrecht bis hin zur Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts und des VI. Zivilsenats des BGH.

Einzelheiten können Sie dem Tagungsprogramm entnehmen.

Im Rahmen des VerkehrsAnwaltsTages findet am 24. April 2020 um 18.00 Uhr die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht statt. Am Abend des 24. April 2020 können Sie im Restaurant des Hamburger Segelclubs direkt an der Alster in lockerer Atmosphäre Gespräche führen.

Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt.

Anmelden können Sie sich hier.

6. Schadenkongress AutoSchaden geRecht-werkstattfreundliches Schadenmanagement am 12. Mai 2020, 14.00 bis 18.00 Uhr im Hotel Atlantic in Essen: Teilnahmegebühr 89 €
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung am 12. Mai 2020, 14.00 bis 18.00 Uhr, im Hotel Atlantic in Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen zum sechsten Mal. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus einer Kanzlei, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sind, fällt die Teilnahmegebühr von 89 EUR nur einmal an.

Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Joachim Otting referiert zum Thema „Profitables Unfallgeschäft: Gemeinsam geht es besser“. Der Entscheidungs-FINISHER® Ulf Zinne aus Hamburg erläutert in seinem Vortrag „Human Sales Excellence ®“ kurzweilig und unterhaltsam, was Vertrieb heute ist. Er zeigt einen Weg auf, um die Würdigung der eigenen Produkte und Dienstleistungen aus Kundensicht zu erhöhen. Transfer-Aufgaben auf das eigene Business lassen diesen Vortrag zu einem individuellen Erlebnis werden.

Der Vorstand der e.Consult AG Dominik Bach-Michaelis stellt die Frage: „Ans Lenkrad oder auf den Rücksitz: Wohin gehören Autohäuser bei der Schadenabwicklung?“.

Anmelden können Sie sich hier.

Nähere Informationen können Sie dem Programm entnehmen.
Drei Stunden Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltstag in Wiesbaden: 18. Juni 2020 von 11.00 bis 12.30 Uhr und von 13.45 bis 15.15 Uhr
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihren zweitägigen Crashkurs Verkehrsrecht am 22./23. Juni 2020 im Intercityhotel in Frankfurt/Main.

Von 11 bis 12.30 Uhr wird Rechtsanwältin Gesine Reisert aufzeigen, welche Auswirkungen die Reform der StPO auf die Tätigkeit des Strafverteidigers/der Strafverteidigerin im Verkehrsstrafrecht hat.

Nach der zentralen Mittagspause wird Rechtsanwalt Nicolas Eilers von 13.45 Uhr bis 15.15 Uhr Praxistipps für die Unfallregulierung geben. Er wird seinen Fokus dabei auf Vergleich und Verjährung richten.

Moderiert wird die Veranstaltung von Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider.

Nähere Einzelheiten sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Crashkurs Verkehrsrecht am 21./22. Juni 2020 in Frankfurt/Main; Teilnahmegebühr: 88,- EUR für Mitglieder der AG Verkehrsrecht bis 5 Jahre nach Zulassung

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihren zweitägigen Crashkurs Verkehrsrecht am 21./22. Juni 2020 im Intercityhotel in Frankfurt/Main.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, die noch nicht 5 Jahre zugelassen sind, können den Crashkurs zu einem Sonderbeitrag von 88 EUR besuchen. Alle anderen Mitglieder, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen, zahlen 198 EUR. Rechtsanwältin Gesine Reisert und Rechtsanwalt Joachim Otting werden an zwei Tagen die Grundzüge des Verkehrsrechts für Berufsanfänger, Einsteiger und Interessierte didaktisch vermitteln. Dabei wird die verkehrszivilrechtliche Bearbeitung im Vordergrund stehen. Außerdem werden die Grundzüge der Mandatsannahme erörtert und die Verteidigung im Strafrecht wie auch im Ordnungswidrigkeitenrecht mit Bezug auf das Verkehrsverwaltungsrecht ausführlich dargestellt.

Nähere Informationen können Sie dem Flyer und dem Programm entnehmen.

Anmelden können Sie sich hier.

Seminare März/April 2020
20.03.2020 Koblenz: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Jens Dötsch, Andernach
Online-Anmeldung  Fax-Formular

25.03.2020 Neuss: Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Berlin
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen
Online-Anmeldung  Fax-Formular

27.03.2020 Erfurt: Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg;
Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
Online-Anmeldung  Fax-Formular

28.03.2020 Groß-Gerau: Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag)
Referenten: Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Online-Anmeldung  Fax-Formular

03.04.2020 Dresden: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen; Dipl.-Ing. Dr. Johannes Priester, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
Online-Anmeldung  Fax-Formular


 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/