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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
07/2021 – 12. Mai 2021
 
 
  Film
Die beste Werbung für Ihre Kanzlei sind Sie selbst.

Ob Elon Musk, Steve Jobs oder Klaus Hipp - die besten Verkäufer waren immer schon die überzeugten und begeisterten Unternehmenslenker selbst. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gibt Ihnen die Möglichkeit, für nur 2.500 Euro netto Ihren eigenen Werbefilm für sich herzustellen. Den Film können Sie auf Ihren sozialen Netzwerken wie Instagram, Facebook und Youtube teilen. Natürlich können Sie den Film auch auf Ihrer Website einsetzen und sogleich einen starken persönlichen Akzent setzen.

In einer Zeit, wo alles digitaler wird, freut man sich über jede menschliche Ansprache. Wie so ein Film aussehen kann, sehen sie hier. Die Kanzlei Görgen & Dötsch hat schon mal den Anfang gemacht: Kanzleifilm / Vertriebsfilm ansehen

Bei Interesse melden Sie sich gerne direkt bei:
Torsten Rieken
t.rieken@orca-gruppe.de
Mobil: 0175/4322957

  Medcheck
Medcheck bis 31.12.2021 kostenfrei für unsere Mitglieder: Schnelle Hilfe! Medizinische Risiken erkennen und Unfallopfer unterstützen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management (IRP) den Verkehrsanwälte-MEDCHECK entwickelt.

Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann für seinen Mandanten den Verkehrsanwälte-MEDCHECK bis zum 31.12.2021 kostenfrei beauftragen. Die Beauftragung erfolgt per Fax: +49 30 39821 70-52, Mail: beratung@irp-mhb.de oder WebAkte.

Die beratenden Ärzte geben grundsätzliche Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von unfallbedingten Körperschäden.

Darüber hinaus erhält der Jurist durch das IRP eine kurze Übersicht der medizinischen Sachverhalte seines Klienten, die ihn in die Lage versetzt, die Einleitung von weiteren notwendigen Schritten zu veranlassen.

Nähere Details finden Sie hier

  Recht und Gesetz
Ersatz der Mietwagenkosten/Kostenpflicht der Schwacke-Liste

Das LG Landshut hat durch Berufungsurteil vom 20.01.2021 – 14 S 2487/20 entschieden, dass sowohl der Fraunhofer-Mietspiegel als auch der Schwacke-Mietpreisspiegel grundsätzlich als Schätzgrundlage für die Höhe der Mietwagenkosten geeignet sind. Alleine die Kostenpflicht, die Schwacke-Liste kann nur noch als kostenpflichtiges Abonnement eingesehen werden, kann keine Zweifel an der Geeignetheit des Mietpreisspiegels als Schätzgrundlage begründen. Auch der Mietpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts muss kostenpflichtig erworben werden. Es steht einem Unfallgeschädigten daher offen, ob er ein kostenpflichtiges Abonnement für die Einsicht in die Schwacke-Liste abschließt oder eine aktuelle Ausgabe des Fraunhofer-Mietspiegels erwirbt.

Die von der Beklagten durch Internetausdrucke aufgezeigten Angebote stellen keine ausreichend konkreten, deutlich günstigeren Angebote dar, die geeignet wären, die Schwacke-Liste in Zweifel zu ziehen. Der Abzug für ersparte Aufwendungen in Höhe von 4% ist bei Anmietung eines klassenniederen Fahrzeuges ausreichend. Die Kosten der Vollkaskoversicherung sind ersatzfähig. Auch die Kosten für den Zusatzfahrer müssen erstattet werden. Maßgeblich ist, dass das verunfallte Fahrzeug regelmäßig durch einen Zusatzfahrer genutzt und das angemietete Fahrzeug auch für die Nutzung durch einen Zusatzfahrer angemietet wurde.

LG-Landshut-S-669.pdf

LG-Landshut-S-17.pdf

LG-Landshut-S-344-16.pdf

LG-Landshut-S-2487.pdf

Reinigungskosten nach Lackierung und Kosten für eine Probefahrt sind zu erstatten

Das AG Buxtehude kommt in seinem Urteil vom 11.03.2021 – 31 C 529/20 – zu dem Ergebnis, dass die Kosten für Reinigungsarbeiten nach der Lackierung sowie für eine Probefahrt zu erstatten sind. Diese Kosten waren im Gutachten des Sachverständigen vorgesehen. Der Geschädigte musste keine Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben.

AG_Buxtehude-C-529-20.pdf
Abtretung an Parknotruf GmbH geht ins Leere (siehe auch Urteil des AG Hamburg-Barmbek im Newsletter 09/2020 und des AG Plön im Newsletter 12/2020)

Das AG Hamburg-Barmbek vertritt in seinem Urteil vom 22.03.2021 – 818 C 36/20 – die Auffassung, dass die Parknotruf UG, auch wenn der Beklagte sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz des Zedenten abgestellt hat, keinen Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht hat. Die Abtretung ging ins Leere. Der Zedent verfügt nicht über eine Forderung.

Er hat mit der Klägerin vereinbart, dass die Tätigkeit des Abschleppunternehmens für sie kostenlos ist. Es heißt ausdrücklich „Abschleppen zum Nulltarif“ etwas Anderes folgt auch nicht aus der Rubrik in der Mitte der Homepage, die sich ausdrücklich an Dritte richtet, deren Fahrzeug abgeschleppt wird. Hieraus folgt, dass sie diese Abschleppkosten zu zahlen haben. Der Klägerin steht gegenüber dem Beklagten auch kein Anspruch auf Zahlung der streitgegenständlichen Abschleppkosten aus §§ 683, 677 ff BGB zu. Es fehlt schon an der Tatbestandsvoraussetzung, dass die Geschäftsführung „ohne Auftrag“ erfolgte.

Der Klägerin steht gegenüber dem Beklagten auch kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die sog. Beweissicherung, mithin der Kosten für die Fotos, aus abgetretenem Recht zu. Die Abtretung geht auch insoweit ins Leere. Der Klägerin steht gegenüber dem Beklagten auch kein Anspruch auf Ersatz der Kosten der Halterabfrage aus abgetretenem Recht zu.

AG_Hamburg-Barmbek-C-36.pdf
 
  Save the Date & Seminare
Save the Date: 6. Verkehrsrechtssymposium 15.10.2021/16.10.2021 in Mainz
Das Tagungsprogramm sowie eine Anmeldemöglichkeit werden wir in Kürze veröffentlichen.>
Seminare Juni/Juli 2021
02.06.2021, Onlineseminar:
Krisenzeiten richtig nutzen – Prozesse und Abläufe optimieren in der Verkehrsrechtskanzlei

Referentin: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmensberaterin, Hamburg
Online-Anmeldung


09.06.2021, Onlineseminar:
Rohmessdaten und Befundprüfung vor dem Hintergrund der Fehlmessungen zuge-lassener und geeichter Messgeräte - ZUSATZTERMIN!

Referent: Carsten Stückmann, Dipl.-Ing., Mühlheim an der Ruhr
Online-Anmeldung


16.06.2021, Onlineseminar:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipli-närer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfäl-le sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Nicola Meyer-van Laak, Rechtsanwältin, Aachen
Online-Anmeldung


18.06.2021, Onlineseminar:
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen
Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenunfälle so-wie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung


25.06.2021, Onlineseminar:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Groß-Gerau
Online-Anmeldung


30.06.2021, Onlineseminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil 1

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


02.07.2021, Onlineseminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versiche-rungsrecht, Bergneustadt
Tagungsleitung: Verena Bouwmann, Rechtsanwältin, München
Online-Anmeldung


17.07.2021, Onlineseminar:
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht

Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden
Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG Landstuhl
Tagungsleitung: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Nürnberg
Online-Anmeldung

Regional
25.06.2021, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung

Referenten: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin
Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am KG, Berlin
Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
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Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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