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Verkehrsanwälte.
 
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09/2021 – 08. Juni 2021
 
 
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  Recht und Gesetz
Fiktive Abrechnung von Nutzungsausfall / Erstattungsfähigkeit einer Reparaturbestätigung / Gegnerische Haftpflichtversicherung muss Löschung der personenbezogenen Daten des Geschädigten beim Prüfdienstleister und HIS veranlassen

Nach dem Urteil des LG Schweinfurt vom 12.04.2021 – 23 O 899/20 – besteht auch bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls. Der Anspruch besteht für die Dauer, die für die Reparatur objektiv erforderlich ist, selbst wenn eine tatsächlich durchgeführte Selbstreparatur unter Umständen längere Dauer beansprucht haben mag.

Geht der Sachverständige von einer Reparaturdauer von 6 Werktagen aus, so beläuft sich der Nutzungsausfall auf 8 Tage, da allgemein bekannt ist, dass Reparaturen in Werkstätten regelmäßig nicht an Sams- und/oder Sonntagen stattfinden.

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Erstellung einer Reparaturbestätigung. Diese hat als Beweismittel insbesondere Bedeutung für die Frage der Reparaturdurchführung und ist damit Voraussetzung dafür, im Falle eines erneuten Verkehrsunfalls die an den Geschädigten gestellte strenge Beweislast bzgl. der Beseitigung der Erst-Unfallschäden erfüllen zu können.

Der Geschädigte hat Anspruch darauf, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Löschung seiner im Rahmen der Schadensabwicklung an die carexpert GmbH sowie an das HIS weitergegebenen personenbezogenen Daten veranlasst. Der Prüfauftrag bei carexpert ist abgeschlossen, sodass für die weitere Speicherung der Daten keinerlei Anlass besteht.
Das Interesse der gegnerischen Haftpflichtversicherung, fiktiv abgerechnete Schäden in das HIS zu melden, hat zunächst das Interesse des Geschädigten an informationeller Selbstbestimmung überwogen. Durch die Vorlage einer suffizienten Reparaturbestätigung ist eine erneute Liquidation / Anmeldung ausgeschlossen. Einer fortlaufenden Speicherung im HIS bedarf es daher nicht, sodass die gegnerische Haftpflichtversicherung auf die Löschung hinzuwirken hat.

Urteil-LG-Schweinfurt.pdf
Ersatz der Mietwagenkosten für die Dauer der Urlaubsreise / Berechnung der Mietwagenkosten nach „Fracke“ / Abzug der ersparten Eigenaufwendungen von 10 Prozent

Das AG Mitte vertritt in seinem Urteil vom 03.05.2021 – 113 C 221/20 – die Auffassung, dass der Anspruch auf Mietwagenkosten bis nach dem Urlaub des Geschädigten besteht.

Der Geschädigte hätte die Ausfallzeit im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht nicht minimieren können. Er hätte die Reparatur nicht beschleunigen können. Ihm war auch nicht zumutbar, den Urlaub zu verschieben. Einzig interessant gewesen wäre, ob es ihm zumutbar gewesen wäre, mit der Eisenbahn in den Urlaub zu fahren und den Mietwagen am Unfallort zu nehmen. Dies hat die Beklagte nicht substantiiert vorgetragen. Außerdem dürfte es fraglich sein, ob die Preise der Deutschen Bahn bei nicht langfristig gebuchten Reisen mitten in der Urlaubszeit günstiger gewesen wären als die Anmietung des Mietwagens.

Das AG Mitte berechnet die Mietwagenkosten auf Basis einer Mittelwertberechnung zwischen der Schwacke-Liste und dem Mietpreisspiegel („Fracke“).

Nach der Rechtsprechung der Berliner Verkehrsgerichte sind ersparte Eigenkosten mit 10 % abzuziehen.

AG-Berlin-Mitte-03-05-2021.pdf
Berechnung der Mietwagenkosten nach „Fracke“ / Ersatz der Zusatzkosten für den zweiten Fahrer und die Winterräder / Abzug der ersparten Eigenaufwendungen von 5 Prozent

Das AG Buxtehude hat durch Urteil vom 29.04.2021 – 31 C 90/21 – entschieden, dass die erforderlichen Mietwagenkosten nach der Rechtsprechung des OLG Celle gemäß dem arithmetischen Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste zuzüglich Nebenkosten und abzüglich einer ersparten Eigenaufwendung von 5 % bei gruppengleicher Anmietung zu erstatten sind.

Dem Mittelwert hinzuzuziehen sind die vereinbarten und angefallenen Nebenkosten.

Die Zusatzkosten für den zweiten Fahrer sind erstattungsfähig, da das geschädigte Fahrzeug ebenfalls für einen zweiten Fahrer nutzbar war.

Auch die Zusatzkosten für Winterräder sind erstattbar.

Nach der Rechtsprechung des OLG Celle sind nur 5 % und nicht 10 % ersparte Eigenaufwendungen abzuziehen.

Urteil-AG-Buxtehude.pdf
 
  Virtueller Anwaltstag,
Save the Date & Seminare
10.06.2021, 15.45 – 17.45 Uhr: Online-Seminar der AG Verkehrsrecht beim virtuellen Anwaltstag
Die AG Verkehrsrecht bietet beim virtuellen Anwaltstag am 10.06.2021 von 15.45 bis 17.45 Uhr ein Online-Seminar an. Rechtsanwalt Nicolas Eilers gibt Praxistipps für die Unfallregulierung, denn ein schlechter Vergleich, namentlich bei einem Personenschaden, kann den Mandanten ruinieren und dem Anwalt einen Haftungsfall bescheren. Folgende Fragestellungen werden angesprochen: Wann soll ich mich vergleichen, wann besser nicht? Worüber genau? Welche Vorbehalte sind zu beachten?

Rechtsanwalt Martin Diebold beschäftigt sich in seinem Vortrag mit der zivilrechtlichen Seite der Unfallanalyse. Die Ergebnisse von unfallanalytischen Sachverständigengutachten sind für den Ausgang eines Verkehrsunfallprozesses entscheidend. Wichtig ist, die Beweisaufnahme von der Stellung der Beweisfrage bis zur Beurteilung des Gutachtenergebnisses rechtlich zu begleiten. Die Teilnahmegebühr beträgt 80 EUR.

Anmelden können Sie sich hier: Virtueller Anwaltstag
Save the Date: 6. Verkehrsrechtssymposium 15.10.2021/16.10.2021 in Mainz
Das Tagungsprogramm sowie eine Anmeldemöglichkeit werden wir in Kürze veröffentlichen.
Seminare Juni/Juli 2021
16.06.2021, Onlineseminar:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipli-närer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfäl-le sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Nicola Meyer-van Laak, Rechtsanwältin, Aachen
Online-Anmeldung


18.06.2021, Onlineseminar:
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen
Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenunfälle so-wie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung


25.06.2021, Onlineseminar:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Groß-Gerau
Online-Anmeldung


30.06.2021, Onlineseminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil 1

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


02.07.2021, Onlineseminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versiche-rungsrecht, Bergneustadt
Tagungsleitung: Verena Bouwmann, Rechtsanwältin, München
Online-Anmeldung


17.07.2021, Onlineseminar:
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht

Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden
Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG Landstuhl
Tagungsleitung: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Nürnberg
Online-Anmeldung

Regional
25.06.2021, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigenbegutachtung

Referenten: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begutachtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin
Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am KG, Berlin
Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
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