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Verkehrsanwälte
 
NEWSLETTER
13/2021 – 08. September 2021
 
 
  MEDICHECK
Medcheck bis 31.12.2021 kostenfrei für unsere Mitglieder: Schnelle Hilfe! Medizinische Risiken erkennen und Unfallopfer unterstützen.
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationsforschung und Personenschaden-Management (IRP) den Verkehrsanwälte-MEDCHECK entwickelt.

Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht kann für seinen Mandanten den Verkehrsanwälte-MEDCHECK bis zum 31.12.2021 kostenfrei beauftragen. Die Beauftragung erfolgt per Fax: +49 30 39821 70-52, Mail: beratung@irp-mhb.de oder WebAkte.

Die beratenden Ärzte geben grundsätzliche Entscheidungshilfen bei der Beurteilung von unfallbedingten Körperschäden.

Darüber hinaus erhält der Jurist durch das IRP eine kurze Übersicht der medizinischen Sachverhalte seines Klienten, der ihn in die Lage versetzt, die Einleitung von weiteren notwendigen Schritten zu veranlassen.

Nähere Details finden Sie hier
 
  Recht und Gesetz
Ersatz der Neupreisreduzierung/Keine Kürzung des Unternehmergewinns

Das AG Hamburg hat durch Urteil vom 21.07.2021 – 6 C 182/20 – entschieden, dass der Gewerbetreibende, der die ansonsten gewinnbringend eingesetzten Kapazitäten seines Betriebs dazu nutzt, beschädigtes Eigentum selbst zu reparieren, einen Anspruch darauf hat, dass ihm die Kosten einer Fremdreparatur und damit auch der Unternehmensgewinnanteil ersetzt werden. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Betrieb nicht ausgelastet ist und deshalb ansonsten ungenutzte Kapazitäten für die notwendige Reparatur genutzt werden können. Die Beklagte hat nicht darlegen und beweisen können, dass die Werkstatt der Klägerin nicht voll ausgelastet war. Die Klägerin ist ihrer sekundären Darlegungslast nachgekommen und hat ihre betriebliche Auslastungssituation hinreichend konkret dargestellt. Die Klägerin muss sich auch nicht von der Beklagten darauf verweisen lassen, sie habe die Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt ausführen und ggf. dann frei werdende Kapazitäten ausnützen können. Auch Abzüge in Bezug auf die Ersatzteilkosten sind nicht vorzunehmen. Die Rechtsprechung zum Unternehmensgewinnanteil ist auch auf einen eventuell gewährten Rabatt auf Ersatzteile übertragbar. Die Klägerin hat auch Anspruch auf Zahlung der im Gutachten ausgewiesenen Neupreisentschädigung, da sie diese vollständig an die Käuferin weitergegeben hat. Es kommt nicht darauf an, dass ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger ggf. zu einem anderen (niedrigeren) merkantilen Minderwert des streitgegenständlichen Kfz gelangen könnte. Es ist entscheidend, dass die Klägerin das Kfz tatsächlich im Vertrauen auf das von ihr eingeholte Sachverständigengutachten reparieren ließ und die in ihrem Sachverständigengutachten ermittelte Neupreisentschädigung eins zu eins an die Käuferin des Kfz weitergegeben hat. Auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten sind zu erstatten. Dem Erstattungsanspruch des Geschädigten ist grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht.

AG-Hamburg-Urteil-6-C-182_20.pdf

100 % Haftung beim Zurücksetzen aus Parkplatzausfahrt
Das AG Buxtehude hat durch Urteil vom 07.05.2021 – 31 C 44/21 – entschieden, dass derjenige, der sein Fahrzeug vor dem Auffahren auf die Straße zurücksetzt und so gegen das dahinter befindliche Fahrzeug prallt, zu 100 % haftet. Eine Mithaftung, insbesondere aufgrund der bestehenden Betriebsgefahr, kommt nicht in Betracht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das klägerische Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gestanden hat und insoweit eine geringere Gefahr von diesem Fahrzeug ausgegangen ist. Streitig war, ob das Beklagtenfahrzeug zurückgesetzt wurde und gegen das stehende klägerische Fahrzeug gefahren ist oder ob das klägerische Fahrzeug auf das stehende Beklagtenfahrzeug aufgefahren ist. Das AG Buxtehude hat im Rahmen der Beweiswürdigung den glaubhaften Angaben des Klägers geglaubt, sodass eine Unaufklärbarkeit des Unfallgeschehens nicht gegeben war. Ein Anscheinsbeweis zu Lasten des Klägers besteht nicht, da ein Auffahren seitens des Klägers gerade nicht bewiesen ist, sondern ein Zurücksetzen des Beklagtenfahrzeuges.

AG-BUX-Urteil-31-C-44-21_07-05-21.pdf
Berechnung der Mietwagenkosten nach Fracke/Kein Abzug für Eigenersparnis

Das AG Siegen hat durch Urteil vom 22.06.2021 – 14 C 1884/20 – entschieden, dass für die Ermittlung der ersatzfähigen Kosten – und damit des Normaltarifs – die Berechnung der Vergleichswerte nach „Fracke“ durchzuführen ist. Keine der Parteien hat deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt. Die Klägerin muss sich entgegen der Auffassung der Beklagten keinen Abzug für Eigenersparnis von 10 % der Mietwagenkosten gefallen lassen. Die Beweislast für die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung obliegen grundsätzlich dem Schädiger. Die Beklagte muss Tatsachen vortragen, aus denen sich der Umfang des von ihr für angemessen erachteten Abzugs ergeben soll. Diesen Anforderungen genügt der Sachvortrag der Beklagten nicht, da sie lediglich pauschal vorträgt, dass die Benutzung des Mietwagens gleichzeitig zu einer Einsparung in Form der Nichtbenutzung des beschädigten Fahrzeugs führt. Sie hat keine Tatsachen vorgetragen, die den von ihr geltend gemachten Abzug von 10 % tragen würden.

AG-Siegen-14-C-1884-20.pdf

 
  Verkehrsrechtssymposium & Schadenkongresses
6. Verkehrsrechtssymposium 15./16.10.2021 in Mainz
Am 15./16. Oktober 2021 findet in Mainz die 6. Auflage des Verkehrsrechtssym-posiums statt. In den aktuellen Vorträgen am Samstag werden unter anderem die „Dieselfälle aus der Sicht des VI. Zivilsenats" sowie das Thema „Rohmessdaten" thematisiert. Das komplette Tagungsprogramm mit allen Themen und Referieren-den finden Sie hier. Wir bescheinigen 6 Stunden Pflichtfortbildung gemäß §15 FAO.

Am 15. Oktober 2021 können Sie sich durch die Teilnahme am Seminar „Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung" zusätzliche 5 Stunden gemäß FAO sichern. Die Veranstaltung findet ab 13:30 Uhr ebenfalls im Favorite Parkhotel in Mainz statt. Das Programm finden Sie hier.

Als Teilnehmer beider Veranstaltungen sparen Sie zudem 50,00 EUR auf den Tagungsbeitrag des Symposiums.

Zur Buchung des 6. Verkehrsrechtssymposiums

Zur Buchung der Zusatzveranstaltung VK10MZ-21

6. Schadenkongresses "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 27.10.2021 in Dortmund
Am 27. Oktober 2021 lädt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihre Mitglieder exklusiv zum 6. Schadenkongresses „Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement“ in Dortmund ein. Abseits des Tagesgeschäfts sollen sich Anwält:innen, Sachverständige und Mitarbeiter:innen besser kennenlernen. Drei Vorträge, z.B. zur „Human Excellence" und zum profitablen Unfallgeschäft sichern Ihnen 3,5 Stunden gemäß FAO. Die Kosten betragen 89,00 EUR für alle AG-Mitglieder einer Kanzlei, für Sachverständige und Autohausmitarbeiter:innen ist die Teilnahme kostenfrei. Laden Sie Ihre Kontakte also gern zur Teilnahme ein und festigen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen. Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Buchungsbutton:

Zur Buchung des 6. Schadenkongresses

 
  Seminare
Seminare September/Oktober 2021

06.10.20221, Online-Seminar
Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung

26.10.2021, Online-Seminar
Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis – Aktuelle Fragestellungen aus den Verkehrsrechtsforen der sozialen Netzwerke – Teil II

Referent: Lasse Jonek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Neuwied
Online-Anmeldung

Regional

24.09.2021, Hagen
Die aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Verkehrszivilrecht

Referentin: Dr. Jutta Laws, M.M., Vorsitzende Richterin am OLG, Vorsitzende des JPA beim OLG, Hamm
Tagungsleitung: Dr. Michael Schulte, Rechtsanwalt, Lüdenscheid
Online-Anmeldung

24.09.2021, Hagen
Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Referent: Volker Kalus, Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht, Ludwigshafen
Tagungsleitung: Dr. Michael Schulte, Rechtsanwalt, Lüdenscheid
Online-Anmeldung

24.09.2021, Neumünster
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

Referent: Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Neumünster
Online-Anmeldung

15.10.2021, Mainz
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung

Referenten: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Erfurt
Tagungsleitung: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Groß-Gerau
Online-Anmeldung

22.10.2021, Rostock
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen
Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Tagungsleitung: Tamás Ignácz, Rechtsanwalt, Rostock
Online-Anmeldung

27.10.2021, Stuttgart
Die Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen

Referenten: Dr. Frank Fad, Vorsitzender Richter am LG und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Tübingen
Dr. Christian Wollmann, Richter am OLG und Präsidialrichter, Stuttgart
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Tübingen
Online-Anmeldung

29.10.2021, Erfurt
Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Erfurt
Online-Anmeldung

 
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