Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte
 
NEWSLETTER
14/2021 – 30. September 2021
 
 
  Recht und Gesetz
Ersatz der Überführungskosten vom Unfall- und Reparaturort an den mehrere 100 km entfernten Wohnsitz des Geschädigten

Das AG München hat durch Urteil vom 30.07.2021 – 331 C 13769/20 – entschieden, dass der Geschädigte im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug dort abzuholen, wo er den Reparaturauftrag erteilt hat. Dem Geschädigten ist nicht anzulasten, dass sich ein Unfall während seines Aufenthalts in Deutschland ereignet hat, während er in der Schweiz wohnhaft ist. Es wäre ihm insbesondere nicht zumutbar gewesen, zur Entlastung des Schädigers die Entfernung von der Schweiz nach Deutschland zweifach zurückzulegen, um sein repariertes Fahrzeug abzuholen. Gerade dadurch, dass die Abholung des Mietwagens, den der Geschädigte für die Dauer der Reparatur seines beschädigten Fahrzeugs angemietet hatte und mit dem er von Deutschland in die Schweiz gefahren war, mit der Überführung des reparierten Fahrzeugs verbunden wurde, zeigt, dass der Geschädigte in ausreichendem Maße seiner Schadensminderungsobliegenheiten nachgekommen ist. Der Geschädigte hat – unbestritten – angegeben, dass er zwischen dem Zeitpunkt, als er wieder in die Schweiz gefahren ist, und dem Zeitpunkt, als sein Fahrzeug in die Schweiz gebracht wurde, nicht mehr selbst in Deutschland war. Der Geschädigte konnte mit seinem eigenen Fahrzeug nicht mehr in die Schweiz fahren, da es unfallbedingt nicht mehr verkehrssicher war. Deswegen musste die Reparatur am Unfallort in Deutschland erfolgen.

Urteil-AG-Muenchen-C-13769-20.pdf

Ersatz der coronabedingten Reinigungskosten in Höhe von 28,47 € netto
Das AG Weilburg kommt in seinem Urteil vom 24.08.2021 – 5 C 169/21 (51) – zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die coronabedingte Reinigung in Höhe von 28,47 € netto zu ersetzen sind. Das eigene Fahrzeug ist ein Bereich der Privatsphäre, in dem die Empfindlichkeit hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse und möglicher Kontaminationen von außen besonders hoch ist. Der Geschädigte kann nicht abschätzen, wie viele ihm unbekannte Mitarbeiter der Werkstatt sich in dem Fahrzeug wie lange aufgehalten oder Reparaturmaßnahmen vorgenommen haben. Aus seiner subjektiven Perspektive eines medizinischen Laien lässt sich eine Infektionsgefahr nach Abholung des Fahrzeugs zumindest nicht ausschließen. Sein Sicherheitsgefühl, also sein subjektives Interesse, sich keinem vermeidbaren Infektionsrisiko auszusetzen, erscheint in der Pandemie mit Blick auf die möglichen schweren Folgen einer Erkrankung und die zum Teil unklare Informationslage schützenswert. Bezüglich der erforderlichen Kosten schätzt das LG Stuttgart 25,00 € als angemessen. Der etwas darüber liegende streitgegenständliche Ansatz kann aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten aber nicht als offenkundig fehlerhaft angesehen werden.

Urteil-AG-Weilburg-5-C-169-21.pdf
Auslagen für die Erstellung eines Privatgutachtens zu LEIVTEC XV3 sind erstattungsfähig

Das LG Stade vertritt in seinem Urteil vom 21.07.2021 – 101 Qs 2510 Js 47343/18 (2/21) – die Auffassung, dass die Kosten für die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens, um Mängel des Lasermessgeräts LEIVTEC XV3 feststellen zu lassen, als notwendige Auslagen im Sinne der §§ 46 Abs. 1 OWiG, 464a Abs. 2 StPO anzusehen und somit zu ersetzen sind. Bei Fragen, wie ein Messsystem zur Geschwindigkeitsüberwachung überhaupt funktioniert, wie es einzurichten ist und ob darauf fußend tatsächlich eine ordnungsgemäße Messung stattgefunden hat, handelt es sich um schwierig zu beurteilende technische Sachverhalte. In Bußgeldverfahren müssen, wenn ein standardisiertes Messverfahren zum Einsatz gekommen ist, von Seiten der Verteidigung konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler vorgebracht werden, um eine weitergehende Aufklärungspflicht des Gerichts zu begründen. Bei dem hier zum Einsatz gekommenen Messsystem LEIVTEC XV3 handelte es sich zum Zeitpunkt des anhängigen Verfahrens Ende 2019 noch um ein standardisiertes Messverfahren. Dies dürfte erst nach dem Beschluss des OLG Celle vom 18.06.2021 nicht mehr anzunehmen sein.

Urteil-LG-Stade-Js-47343-18.pdf

 
  Verkehrsrechtssymposium & Schadenkongresses
6. Verkehrsrechtssymposium 15./16.10.2021 in Mainz
Am 15./16. Oktober 2021 findet in Mainz die 6. Auflage des Verkehrsrechtssymposiums statt. In den aktuellen Vorträgen am Samstag werden unter anderem die „Dieselfälle aus der Sicht des VI. Zivilsenats" sowie das Thema „Rohmessdaten" thematisiert. Das komplette Tagungsprogramm mit allen Themen und Referierenden finden Sie hier. Wir bescheinigen 6 Stunden Pflichtfortbildung gemäß §15 FAO.

Am 15. Oktober 2021 können Sie sich durch die Teilnahme am Seminar „Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung" zusätzliche 5 Stunden gemäß FAO sichern. Die Veranstaltung findet ab 13:30 Uhr ebenfalls im Favorite Parkhotel in Mainz statt. Das Programm finden Sie hier.

Als Teilnehmer beider Veranstaltungen sparen Sie zudem 50,00 EUR auf den Tagungsbeitrag des Symposiums.

Zur Buchung des 6. Verkehrsrechtssymposiums

Zur Buchung der Zusatzveranstaltung VK10MZ-21

6. Schadenkongresses "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 27.10.2021 in Dortmund
Am 27. Oktober 2021 lädt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihre Mitglieder exklusiv zum 6. Schadenkongresses „Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement“ in Dortmund ein. Abseits des Tagesgeschäfts sollen sich Anwält:innen, Sachverständige und Mitarbeiter:innen besser kennenlernen. Drei Vorträge, z.B. zur „Human Excellence" und zum profitablen Unfallgeschäft sichern Ihnen 3,5 Stunden gemäß FAO. Die Kosten betragen 89,00 EUR für alle AG-Mitglieder einer Kanzlei, für Sachverständige und Autohausmitarbeiter:innen ist die Teilnahme kostenfrei. Laden Sie Ihre Kontakte also gern zur Teilnahme ein und festigen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen. Informationen finden Sie unter dem nachstehenden Buchungsbutton:

Zur Buchung des 6. Schadenkongresses

 
  Seminare
Seminare Oktober 2021

06.10.2021, Online-Seminar
Update Bußgeldrecht – Tatbestände und Verfahrensrechtliches – Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


22.10.2021, Online-Seminar
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung

26.10.2021, Online-Seminar
Fragen aus der Praxis – Antworten für die Praxis – Aktuelle Fragestellungen aus den Verkehrsrechtsforen der sozialen Netzwerke – Teil II

Referent: Lasse Jonek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Neuwied
Online-Anmeldung

Regional

15.10.2021, Mainz
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung

Referenten: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Erfurt
Tagungsleitung: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Groß-Gerau
Online-Anmeldung

27.10.2021, Stuttgart
Die Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen

Referenten: Dr. Frank Fad, Vorsitzender Richter am LG und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Tübingen
Dr. Christian Wollmann, Richter am OLG und Präsidialrichter, Stuttgart
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Tübingen
Online-Anmeldung

29.10.2021, Erfurt
Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Erfurt
Online-Anmeldung

 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/