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Verkehrsanwälte
 
NEWSLETTER
17/2021 – 01. Dezember 2021
 
 
  Exklusiv für Mitglieder
Exklusiv für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht: Plausibilitätsprüfung von Unfallgutachten für ein Pauschalhonorar von 150,00 € zzgl. MwSt.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und einige Sachverständige haben eine Zusammenarbeit bei der Analyse und Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen vereinbart. Die Mitglieder können bei den Gutachtern Vorprüfungen von Verkehrsunfallsachen mit dem Ziel in Auftrag geben, das vorliegende Gutachten auf seine Plausibilität zu überprüfen.

Der Sachverständige wird Auskunft darüber geben, ob es sinnvoll ist, das Gutachten einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Für diese Vorprüfung erhält der Sachverständige ein Pauschalhonorar von 150,00 € zzgl. MwSt., wenn keine Rechtschutzversicherung eintritt.

Die Liste der Sachverständigen und weitere Informationen finden Sie im internen Bereich auf der Homepage der AG Verkehrsrecht unter „Meine Akten“:
https://secure.webakte.de/e.consult.182210.

Auch die Geschäftsstelle übermittelt Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen:
prosche-batz@anwaltverein.de, 030/726152143.

 
  Recht und Gesetz
Zeugenbeweis zu fachgerechter Reparatur des Vorschadens

Das OLG Celle kommt in seinem Urteil vom 03.11.2021 – 14 U 86/21 – zu dem Ergebnis, dass der Klägerin, die zum Zeitpunkt des Vorschadens noch nicht Eigentümerin des Fahrzeugs war, nicht verwehrt werden kann, ihre Behauptung einer fachgerechten Reparatur des Vorschadens unter Zeugenbeweis zu stellen. Die Klägerin hatte das Fahrzeug unfallfrei erworben. Der Zeuge hat überzeugend und nachvollziehbar ausgesagt, das Fahrzeug sei vor dem Ankauf durch sein Autohaus auf Schäden untersucht worden. Im Rahmen dieser Untersuchung und Recherchen seien keinerlei Beschädigungen an dem Fahrzeug festgestellt worden. Der Zeuge hat dem Senat nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass ihm ein unsachgerecht reparierter Vorschaden aufgefallen wäre. Die Klägerin hat Anspruch auf Zahlung der Reparatur- und Sachverständigenkosten, sowie der Wertminderung (250,00 EUR) und auf Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren.

Urteil-OLG-Celle-Vorschadenproblematik.pdf

Ersatz der Reparaturkosten Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Reparaturwerkstatt/Prüfbericht ist nicht geeignet, Wertermittlung durch den privaten Sachverständigen zu erschüttern
Das AG Landsberg am Lech hat durch Urteil vom 08.09.2021 – 1 C 260/21 – entschieden, dass der Geschädigte, wenn er einen Reparaturauftrag nach Sachverständigengutachten erteilt und die seitens der Beklagten angegriffenen Reparaturkosten in der der Rechnung ungefähr entsprechenden Höhe enthalten sind, diese Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

Aufgrund des Antrags der Beklagten war diese nur Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die Reparaturwerkstatt wegen etwaiger überhöhter Rechnungstellung zu verurteilen. Das Gericht hat dabei die Frage, ob derartige Schadensersatzansprüche tatsächlich bestehen, nicht zu prüfen.

Es besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe des vom privaten Sachverständigen ermittelten merkantilen Minderwerts. Die Wertermittlung wurde durch den beklagtenseits vorgelegten Prüfbericht nicht substantiiert angegriffen. Der bloße Umstand, dass irgendeine Firma – es ist noch nicht einmal ersichtlich, ob es sich dabei um sachverständige Personen handelt – zu einem anderen Ergebnis gelangt, ist nicht geeignet, die Wertermittlung durch den privaten Sachverständigen zu erschüttern. Aus dem Prüfbericht ist absolut nicht ersichtlich, was der private Sachverständige falsch angesetzt haben soll oder wo es zu Fehlern in der Berechnung gekommen sein soll.

AG-Landsberg-1-C-260_21.pdf
Ersatz der Mietwagenkosten nach der Schwackeliste/Kein Abzug von 10 % Eigenersparniskosten bei Fahrtstrecke von deutlich unter 1.000 km/ Ersatz des merkantilen Minderwerts
Das AG Obernburg a. Main vertritt in seinem Urteil vom 08.06.2021 –14 C 326/20 –die Auffassung, dass die Bewertung der Mietwagenkosten anhand der Schwackeliste vorzunehmen ist. Ein Aufschlag von 20 % ist nicht berechtigt. Die Kosten für den Ausschluss der Selbstbeteiligung von 500,00 € sind, wenn das geschädigte Fahrzeug mit Selbstbehalt vollkaskoversichert ist, nicht anzusetzen. Ein Abzug von 10 % Eigenersparniskosten ist bei der Fahrtstrecke von deutlich unter 1.000 km und weniger als 14 Tagen noch nicht veranlasst. Als merkantilen Minderwert ist der Mittelwert im Gutachten des Sachverständigen, der von einem Wert zwischen 200,00 € und 350,00 € ausgeht, also 275,00 €, anzusetzen.

AG-Obernburg-a-Main-14-C-326-20.pdf
 
  Seminare
Seminare Dezember 2021
01.12.2021, Online-Seminar
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rechtsanwalt Rolf-Helmut Becker, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Online-Anmeldung

08.12.2021, Online-Seminar
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten!

Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung

15.12.2021, Online-Seminar
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung

Regionale Präsenzseminare

04.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Koblenz entfällt
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht

Referent: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberber, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung

08.12.2021, Berlin
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht

Referenten: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am KG, Berlin, PD Dr. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Verkehrsmedizinische Begut-achtung, Institut für Rechtsmedizin, Charité Berlin, Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am KG, Berlin, Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
Online-Anmeldung

10.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Stuttgart entfällt
Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess

Referenten: Rechtsanwalt Christian Funk, Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Saarbrücken und Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung

15.12.2021, Online-Seminar, Präsenzseminar in Gießen
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

Referent: Rechtsanwalt Wolfgang Wellner, Richter am GGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt a. M.
Online-Anmeldung

 
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