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Verkehrsanwälte.
 
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06/2022 – 12. April 2022
 
 
  Medcheck
NEU: MedCheck-Button im Mitgliederbereich auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Ab sofort können alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft den MedCheck für ihre Mandanten einfach, schnell und kostengünstig beantragen. Als Mitglied zahlen Sie anstelle von 179,00 € nur 70,00 € pauschal für eine Beauftragung.

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  Recht und Gesetz
Gleichzeitiger Spurwechsel: Keine erhöhte Betriebsgefahr eines Busses, Haftungsquote von 50 %

Das LG Hannover kommt in seinem Urteil vom 28.02.2022 – 1 O 236/20 – zu dem Ergebnis, dass bei einem gleichzeitigen Fahrstreifenwechsel von einer anteiligen Haftung der Parteien von jeweils 50 % auszugehen ist. Bei einem gleichzeitigen Fahrspurwechsel haben beide Fahrzeugführer die besondere Sorgfalt im Zuge eines Fahrstreifenwechsels zu achten.

Als der Beklagte den Spurwechsel einleitete, war der Fahrstreifenwechsel des Klägers noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine erhöhte Betriebsgefahr der Beklagten angesichts des Umstandes, dass es sich um einen Bus handelt, vermochte das LG Hannover nicht festzustellen. Die „Fahrzeugeigenschaft“ hat sich in keiner Weise kausal auf den Unfall oder auf die Höhe der geltend gemachten Schäden ausgewirkt. Zwar dürfte der Bus „sperriger“ sein, etwa im Fahr- und vor allem Bremsverhalten. Andererseits dürfte sich ausgewirkt haben, dass der Bus über besonders große Fenster verfügt, das Sichtfeld des Fahrers also grundsätzlich nicht eingeschränkt sein dürfte.

LG-Hannover-Az-1-O-236-20-28-02-2022.pdf
Vertrauensgrundsatz bei halber Vorfahrt/Ersatz des merkantilen Minderwerts, der UPE-Aufschläge, der Coronaschutzmaßnahmen und Sachverständigenkosten/keine automatische Mitverzinsung der Rechtsverfolgungskosten

Das AG Husum vertritt in seinem Urteil vom 26.01.2022 – 28 C 120/21 – die Auffassung, dass auch in den Fällen der sog. halben Vorfahrt zu Gunsten des Vorfahrtberechtigten der Vertrauensgrundsatz gilt. Dieser darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer sein Vorfahrtsrecht beachten. Der Vorfahrtsberechtigte muss sich in dieser mit halber Vorfahrt bezeichneten Situation nur dann langsam in den Kreuzungsbereich hineintasten, wenn er wegen der unübersichtlichen Örtlichkeit die kreuzende Straße nach rechts nicht rechtzeitig und weit genug einsehen kann. Die Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldungsbeiträge führt auch in der Situation der halben Vorfahrt zu einer Alleinhaftung des Wartepflichtigen. Die vom Fahrzeug des Vorfahrtberechtigten ausgehende Betriebsgefahr tritt hinter das feststehende Verschulden des Wartepflichtigen zurück.

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der merkantilen Wertminderung, einer Kostenpauschale in Höhe von 25,00 € sowie der UPE-Aufschläge in Höhe von 10 %. Die Verbringungskosten und die Kosten für die Coronaschutzmaßnahmen sind auch bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis ersatzfähig, wenn sie bei einer Reparatur in einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen. Der Kläger vermag keine automatische Mitverzinsung von Rechtsverfolgungskosten im Rahmen des § 288 Abs. 1 S. 2 BGB zu beanspruchen. § 288 Abs. 1 S. 2 BGB erfasst nämlich nur die Verzinsung der ursprünglichen Hauptforderung als Geldschuld.

Als verzinsliche Geldforderung i. S. d. § 288 Abs. 1 BGB kommt ein materiell-rechtlicher Erstattungsanspruch des Klägers gerichtet auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Gestalt der eingezahlten Gerichtskosten in Betracht. Der Weg zur Verzinsung dieses Ersatzanspruches nach § 288 Abs. 1 S. 2 BGB ist indes nur eröffnet, wenn der Schuldner auch bezüglich dieser Rechtsverfolgungskosten in Schuldnerverzug gerät, und zwar insbesondere durch Mahnung oder ernsthafte endgültige Erfüllungsverweigerung i. S. d. § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Schuldnerverzug hinsichtlich des mit Klageeinreichung eingezahlten Gerichtskostenvorschusses ist aufgrund der in der Klageschrift ausdrücklich unter Fristsetzung erfolgten Aufforderung zur Erstattung der eingezahlten Gerichtskosten mit Eingang des auf Klageabweisung gerichteten Beklagtenschriftsatzes eingetreten, da in dem Klageabweisungsantrag eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zu sehen ist.

AG-Husum-28-C-120-21-26-01-22.pdf
Durch Abrechnungsschreiben wird Anspruch anerkannt/ Sachverständigenkosten können nach BVSK-Tabelle abgerechnet werden/ HUK-Tableau bildet Preise auf dem freien Markt nicht ab

Das AG Flensburg hat durch Urteil vom 09.02.2022 – 61 C 158/21 – entschieden, dass das Abrechnungsschreiben der gegnerischen Versicherung als Anerkennung des Anspruchs der Klägerin dem Grunde nach zu werten ist. Die Beklagte wusste zu diesem Zeitpunkt über alle Umstände Bescheid, insbesondere darüber, dass das Fahrzeug ein Leasingfahrzeug gewesen ist. Aufgrund dieses Anerkenntnisses des Anspruchs dem Grunde nach ist die Beklagte mit den Einwendungen hinsichtlich der Aktivlegitimierung ausgeschlossen.

Der Verweis auf das Tableau der HUK Coburg als Maßstab bietet keinen Anhaltspunkt dafür, wie die Beklagte zu dem von ihr errechneten Honorar kommt. Die Klägerin hat nach der BVSK-Tabelle abgerechnet, die eine taugliche Schätzungsgrundlage für das angemessene Sachverständigenhonorar darstellt. Die Klägerin ist nicht verpflichtet, nach dem Tableau der Beklagten abzurechnen, welches eine Sonderbeziehung zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und den mit dieser in Kontakt tretenden Sachverständigen, nicht aber die üblichen Preise auf dem freien Markt, abbildet.

AG-Flensburg-61-C-158-21-09.-02-22.pdf
 
  10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag
10. VAT-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.04.2022 in Hamburg
Der 10. DAV-VerkehrsAnwaltsTag wird am 29./30.04.2022 in hybrider Form angeboten werden. Sie können vor Ort im Hotel Atlantic in Hamburg an der Präsenzveranstaltung teilnehmen oder die Tagung live als Onlineveranstaltung verfolgen. Das Tagungsprogramm und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier:

Präsenzveranstaltung

Onlineveranstaltung

 
  Seminare
Seminare April - Juni 2022
12.04.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 1 – Verkehrszivilrecht

Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Online-Anmeldung


27.04.2022, Online-Seminar:
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten!

Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


Bis zum 30.04.2022, Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Das neue Kaufrecht – Update 2022 – Exklusive Veranstaltung für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Referent: Alexander Sievers, Verbraucherrecht, Juristische Zentrale des ADAC, München
Online-Anmeldung


10.05.2022, Online-Seminar:
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Update für Verkehrsrechtler

Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Forensische Toxikologie, Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Online-Anmeldung


11.05.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 2 – Die Verkehrssachverständige

Referentin: Anika Kortmann, Dipl.-Physikerin, ö.b.u.v. Sachverständige für Straßenverkehrsunfälle, Münster
Online-Anmeldung


18.05.2022, Online-Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen – Teil 1

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


20.05.2022, Online-Seminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versiche-rungsrecht, Bergneustadt
Online-Anmeldung


14.06.2022, Online-Seminar:
Kanzleimanagement - 2. Quartal - Erfolg durch optimierte Kanzleiorganisation

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


15.06.2022, Online-Seminar:
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 3 – Verkehrsstrafrecht

Referentin: Ann-Kathrin Knauf, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


22.06.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall – Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar - kostenfrei:
Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Online-Anmeldung


Regional
13.05.2022, Neumünster:
Autokauf und Leasing

Referenten: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg und Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg
Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Neumünster
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20.05.2022, Dresden:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdiszipli-närer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenver-kehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin und Andreas Win-kelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
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03.06.2022, Berlin:
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Probleme der Sachverständigengutachten

Referentin: Regine Grieß, Vorsitzende Richterin am Kammergericht, Berlin
Referenten: Dr. Peter-Hendrik Müther, Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin; Dr. med. Matthias Fabra, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Hamburg und Berlin; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ing., ö.b.u.v. Sachverst. für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin; Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin
Tagungsleitung: Monika Maria Risch, Rechtsanwältin, Berlin
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17.06.2022, Gießen:
Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
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17.06.2022, Oldenburg:
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht

Referent: Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt, Richter am BGH a. D., Karlsruhe
Tagungsleitung: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Oldenburg
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22.06.2022, Hannover:
Ab in den Urlaub – (Nicht nur) mit dem Auto in die Ferne

Referent: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster
Tagungsleitung: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Langenhagen
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