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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
17/2022 – 25. Oktober 2022
 
 
  61. Deutscher Verkehrsgerichtstag
61. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 25. – 27.01.2023: Bitte melden Sie sich zum Arbeitskreis IV
Von besonderer Praxisrelevanz für die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist beim 61. Verkehrsgerichtstag vom 25. – 27.01.2023 in Goslar der Arbeitskreis IV, der sich mit dem Thema „Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden“ beschäftigt. Dort referiert unser Regionalbeauftragter aus Rostock, der Kollege Tamás Ignácz. Der Geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsecht bittet insbesondere die Mitglieder, die auf Geschädigtenseite tätig sind, sich für diesen Arbeitskreis anzumelden, ihre Sicht einzubringen und mit abzustimmen.

Das detaillierte Programm des nächsten Verkehrsgerichtstages finden Sie unter: www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de. Dort ist ab sofort auch eine Anmeldung möglich.

 
  Recht und Gesetz
Anforderungen an die Verweisung an eine „freie Fachwerkstatt“

Das AG Bonn hat in seinem Urteil – 106 C 125/21 – entschieden, dass die Behauptung, die benannte Alternativwerkstatt sei in der Lage, die erforderlichen Reparaturarbeiten zu dem im Prüfbericht unter Berücksichtigung der verschiedenen Abzüge kalkulierten Gesamtkosten vorzunehmen, der Darlegungslast nach der Rechtsprechung des BGH nicht genügt. Dem allein zur Substantiierung des Einwandes vorgelegten Prüfbericht lässt sich bereits nicht hinreichend deutlich entnehmen, ob die genannten beiden Alternativwerkstätten – im schriftsätzlichen Vortrag ist konkret nur noch von einer der Werkstätten die Rede – sowohl die technischen Abzüge als auch die im Prüfbericht genannten Stundenverrechnungssätze für die konkret erforderliche Reparatur akzeptieren und die Instandsetzung zu der im Prüfbericht vorgenommenen Gesamtkalkulation vornehmen würden.
Damit ist nicht in ausreichender Weise dargelegt, dass die benannte Werkstatt die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten tatsächlich zu der im Prüfbericht genannten Gesamtkalkulation vornehmen würde und eine entsprechende Reparaturalternative für den Kläger tatsächlich verfügbar ist. Soweit die Beklagte zum Beweis der Tatsache, dass eine der benannten Alternativwerkstätten den Pkw mit einem Aufwand fachgerecht reparieren kann, der im Prüfbericht ohne Augenscheinnahme des Fahrzeugs insgesamt aus den verschiedenen jeweils günstigen Faktoren kalkuliert worden ist, Sachverständigenbeweis angetreten hat, ist diesem Beweisantritt nicht nachzugehen. Die unter Beweis gestellte Behauptung ersetzt nicht den Vortrag der darlegungsbelasteten Beklagten, dass die Werkstatt das Fahrzeug zum kalkulierten Gesamtpreis reparieren wird und dem Kläger eine entsprechende Reparatur ohne weiteres zugänglich ist.

Ag-Bonn-106-C-125-21-09-2022.pdf
Kein Abzug eines fiktiven Mehrwertsteuerbetrages bei der Wertminderung/kein pauschaler Taxi-Rabatt von 10 %

Das AG München kommt in seinem Urteil vom 26.09.2022 – 336 C 1795/22 – zu dem Ergebnis, dass allein aus der Tatsache, dass es sich bei dem Geschädigten um ein Taxiunternehmen handelt, nicht abzuleiten ist, dass ein Rabatt gewährt wird.

Die Wertminderung ist in vollem Umfang ohne Berücksichtigung der Vorsteuerabzugsberechtigung zu erstatten. Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich nicht um eine Schadensersatzposition im Sinne des § 249 Abs. 2 BGB, sondern um einen Entschädigungsanspruch im Sinne des § 251 BGB. Das AG München hat seine Auffassung, dass die Mehrwertsteuer bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten nicht abzuziehen ist, ausführlich begründet. Die Wertminderung ist keine betragsmäßig feststehende Schadensposition, sondern ein der richterlichen Schätzung unterliegender Entschädigungsbetrag, dessen Höhe unabhängig vom Steuerstatus des Geschädigten zu schätzen ist.

Ag-Muenchen-336-C-1795-22-09-22.pdf

Erstattungsfähigkeit der Covid-19-Maßnahmen ja oder nein?

Die Erstattung der COVID-Schutzmaßnahmen ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten. Eine Entscheidung des BGH zu der Streitfrage steht immer noch aus.

Folgende Gerichte haben die Erstattung abgelehnt:

Das LG Baden-Baden verweigert in seinem Urteil vom 15.06.2022 – 3 S 4/22– den Ersatz der Corona-Schutzmaßnahmen deswegen, weil der Kläger weder nachgewiesen hat, dass die Desinfektionsleistungen durchgeführt worden sind, noch Beweis für eine tatsächliche Ausführung dieser Leistungen angeboten hat. Ebenso haben das AG Würzburg mit Urteil vom 21.06.2022 – 14 C 53/22 – und das AG München – 243 C 13916/21 – entschieden.

LG_Baden-Baden-3-S-4-22-06-22.pdf
Ag-Wuerzburg-14-C-53-22-06-22.pdf
Ag-Muenchen-243-C-13916-21-06-22.pdf
Das AG Eisenach lehnt die Erstattung in seinem Urteil – 59 C 1/22 – mit der Begründung ab, dass einem Selbstzahler, der einen Auftrag in der Werkstatt erteilt und die Rechnung selbst begleicht, nach Kenntnis des Gerichts Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen nicht in Rechnung gestellt werden.

Ag-Eisenach-59-C-1-22.pdf
Das AG Burg hat in seinem Urteil vom 03.06.2022 – 3 C 15/22, die Erstattung abgelehnt, da die Corona-Schutzmaßnahmen für die Reparatur nicht notwendig sind, denn sie sind für den Reparaturerfolg nicht erforderlich.

Ag-Burg-3-C-15-22.pdf
Das AG München lehnt den Ersatz der Corona-Schutzmaßnahmen mit Urteil vom 26.05.2022 – 335 C 12005/21 – ab, weil die darlegungs- und beweisbelastete Klagepartei die Üblichkeit und Angemessenheit der Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 99,00 € zum Zeitpunkt der Reparatur nicht hinreichend nachgewiesen hat.

Ag-Muenchen-335-C-12005-21-05-22.pdf
Das AG Bremerhaven hält in seinem Urteil vom 30.05.2022 – 56 C 132/22 – die Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 54,84 € brutto für absolut überhöht. Bei dieser Position handelt es sich somit für jeden Laien erkennbar um den Versuch einer Bereicherung aus der Pandemielage.

Ag-Bremerhaven-56-C-132-22.pdf
Das AG Hamburg-St. Georg verweigert die Kostenerstattung in seinem Urteil vom 07.04.2022 – 923 C 218/21 – weil die Oberflächendesinfektion im September 2021 keine erforderliche Maßnahme mehr war, was sich auch aus der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts ergibt.

Ag-HH-St-Georg-923-C-218-21-04-22.pdf
Eine Erstattung bejaht haben folgende Gerichte:

Das LG Hannover hat in seinem Urteil vom 05.10.2022 – 7 S 14/22 – den Ersatz der Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 43,44 € als eine im Sinne von § 249 Abs. 1 BGB erforderliche Maßnahme zugesprochen.

LG_Hannover-7-S-14-22-Okt-2022.pdf
Das AG Meldorf hält in seinem Urteil vom 14.10.2022 – 92 C 28/22 Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 55,34 € für angemessen. Es kann dahinstehen, ob die Desinfektionskosten tatsächlich erforderlich waren und die insoweit berechneten Kosten angemessen waren.

Ag-Meldorf_92-C-28-22-10-22.pdf
Das AG München hat durch Urteil vom 26.09.2022 – 332 C 2408/22 – den Ersatz der Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 83,89 € zuerkannt, da die Klägerin die restlichen Reparaturkosten, auch wenn diese tatsächlich überhöht wären, aufgrund des Werkstattrisikos ersetzt verlangen kann.

Ag-Muenchen-332-C-2408-22-Sep-2022.pdf

 
  Veranstaltungen
Jetzt buchen: 02.11.2022: 7. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement in Hannover
Am 2. November 2022 von 14 bis 18 Uhr lädt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihre Mitglieder exklusiv zum 7. Schadenkongress „Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement“ in Hannover ein. Es referieren RA Joachim Otting, Bettina Go, Karsten Egger und Moritz Brunner.

Die Vorträge sichern Ihnen 2,5 Stunden gemäß FAO. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwältinnen und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein und festigen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen. Die Kosten betragen 89,00 EUR für alle AG-Mitglieder einer Kanzlei, für Sachverständige und Autohausmitarbeiter:innen ist die Teilnahme kostenfrei.

Weitere Informationen und die Buchungsmöglichkeit finden Sie hier.

 
  Seminare
Seminare November - Dezember 2022
09.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen - Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


11.11.2022, Online-Seminar:
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - WIEDER IM PROGRAMM

Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Tagungsleitung: Jens Dötsch, Rechtsanwalt, Andernach
Online-Anmeldung


11.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelles zu Quotenbildung und Anscheinsbeweis

Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum, Dirk Figgener, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum
Online-Anmeldung


12.11.2022, Online-Seminar:
Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Referent: Volker Kalus, Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht, Ludwigshafen
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung


15.11.2022, Online-Seminar:
MPU und optimale Vorbereitung. Aktuelles. Wissenswertes. Folgerungen für die anwaltliche Praxis

Referent: Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Mannheim
Online-Anmeldung


17.11.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall - Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


25.11.2022, Online-Seminar:
Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern

Referent: Frank Schildheuer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Münster
Online-Anmeldung


30.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelles zum Sachschaden

Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld
Online-Anmeldung


02.12.2022, Online-Seminar:
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht

Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


07.12.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


07.12.2022, Online-Seminar:
Multidisziplinäre Unfallrekonstruktion aus Sicht der Verkehrs- und Rechtsmedizin

Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Online-Anmeldung


09.12.2022, Online-Seminar:
Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Oldenburg
Online-Anmeldung


14.12.2022, Online-Seminar:
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen, Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


16.12.2022, Online-Seminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Tagungsleitung: Tamás Ignácz, Rechtsanwalt, Rostock
Online-Anmeldung


Regional
23.11.2022, Stuttgart:
Die Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen

Referenten: Dr. Frank Fad, Vorsitzender Richter am Landgericht und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Tübingen,
Dr. Christian Wollmann, Richter am Oberlandesgericht und Präsidialrichter, Stuttgart
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Tübingen
Online-Anmeldung


25.11.2022, Erfurt:
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung

Referenten: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster
Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Tagungsleitung: Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Erfurt
Online-Anmeldung


16.12.2022, Neuss:
MPU und optimale Vorbereitung. Aktuelles. Wissenswertes. Folgerungen für die anwaltliche Praxis - NEU IM PROGRAMM

Referenten: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster, Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Mannheim
Tagungsleitung: Heike Becker, Rechtsanwältin, Wipperfürth
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