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Verkehrsanwälte.
 
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18/2022 – 15. November 2022
 
 
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Warum sich die Nutzung der DAV Fastlane für Sie lohnt, das erfahren Sie, wenn Sie unser 1. Erklärvideo zur DAV Fastlane anschauen:
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  Recht und Gesetz
Einwand „Schadensservice aus einer Hand“ nicht schon dann gerechtfertigt, wenn Fachwerkstatt den Sachverständigen selbst auswählt/Werkstattrisiko greift auch bei nicht vollständig beglichener Rechnung

Nach dem Urteil des AG München vom 19.07.2022 – 335 C15046/21 – ist es dann nicht angezeigt, dem Geschädigten unter dem Gesichtspunkt „Schadensservice aus einer Hand“ den Vertrauensschutz nach den Grundsätzen des Werkstattrisikos zu versagen, wenn dieser einwilligt, dass die von ihm ausgewählte Fachwerkstatt den Sachverständigen selbst auswählt und einschaltet.

Da sich ein Verkehrsunfall für Laien oftmals als Sondersituation darstellt, ist er in seinem Vertrauen schutzwürdig, dass der Sachverständige und die reparaturführende Werkstatt nicht in unlauterer Weise zusammenarbeiten und dem Unfallgeschädigten unnötige bzw. nicht sachgerechte Reparaturpositionen in Rechnung stellen. Da im vorliegenden Fall nicht primär um die Angemessenheit der Höhe der abgerechneten Posten gestritten wird, sondern ob diese für eine fachgerechte Reparatur überhaupt erforderlich waren bzw. tatsächlich durchgeführt wurden, kann das schutzwürdige Vertrauen des Geschädigten insoweit nicht durch den Einwand des Schadenservice aus einer Hand versagt werden.

Das AG München stellt auch klar, dass das Werkstattrisiko zu Gunsten des Geschädigten auch dann greift, wenn die Rechnung nicht vollständig beglichen wurde. Der Reparaturrechnung kommt in Verbindung mit dem erstellten Sachverständigengutachten unabhängig von einer vollständigen Zahlung eine Indizwirkung dahingehend zu, dass die in der Rechnung genannten Reparaturposten den tatsächlichen Herstellungsaufwand wiedergeben.

Ag-Muenchen-335-C-15046-19-07-22.pdf
Haftung bei Unfall an einem großen Kreisverkehr

Das AG Bonn kommt in seinem Urteil – 113 C 169/21 – zu dem Ergebnis, dass es bei Einfahrt in einen großen Kreisverkehr im Interesse der Flüssigkeit des Verkehrs nicht erforderlich ist zu warten, bis kein Auto in Sicht ist. Vielmehr kann man einfahren, wenn dies ohne Gefährdung des bevorrechtigten Verkehrs möglich ist. Im vorliegenden Fall konnte der Kläger davon ausgehen, er könne einfahren, ohne den Beklagten zu 2) zu behindern, da dieser die linke Fahrspur befuhr und nicht erkennbar war, dass er einen Fahrspurwechsel durchführen wollte. Der Unfall war für den Beklagten zu 2) vermeidbar, für den Kläger hingegen unvermeidbar. Der Beklagte zu 2) hätte erkennen können, dass der Kläger in den von ihm avisierten rechten Fahrstreifen eindrang und eine Gefahr darstellte, wenn er die Fahrspur wechselte. Außerdem hätte der Beklagte zu 2) den Unfall vermeiden können, wenn er seinen Fahrspurwechsel zurückgestellt hätte, d. h. zunächst weiter auf dem linken Fahrstreifen geblieben wäre. Demgegenüber war der Unfall für den Kläger unvermeidbar, weil der Fahrstreifenwechsel des Beklagten zu 2) für ihn nicht erkennbar war, als er anfuhr.

Sowohl die Höhe der Stundenverrechnungssätze als auch das geringfügige Überschreiten der Kosten im Gutachten sowie nicht berechtigte Positionen, die der Sachverständige ermittelt hat, unterfallen dem sogenannten Prognose- und Werkstattrisiko, das nach der Rechtsprechung die Beklagten als Schädigende tragen.

Ag-Bonn-113-C-169-21-Oktober-2022.pdf

Ermittlung des merkantilen Minderwerts bei Luxusfahrzeug

Das LG Mainz vertritt in seinem Urteil vom 28.10.2022 – 2 O 200/21 – die Auffassung, dass der merkantile Minderwert eines Ferraris aufgrund der äußerst geringen Stückzahl mit den in der Kfz-Branche üblicherweise bei Massenfahrzeugen zugrunde gelegten Berechnungsmethoden (etwa Hamburger Modell) nicht ausgerechnet werden kann. Diese Methoden berücksichtigen die Sonderkonstellation eines Liebhaberfahrzeugs nicht. Bei einem Luxusfahrzeug ist die Höhe der Reparaturkosten nicht als taugliches Kriterium für die hohe Höhe des unfallbedingten Minderwerts heranzuziehen. Damit das Fahrzeug trotz Unfallschaden noch verkäuflich ist, muss man mit einem hohen Preisnachlass rechnen. Dieser überschreitet regelmäßig die unfall- oder schadensbedingten Reparaturkostenbeträge um ein Vielfaches. Das Gericht folgt der überzeugenden Berechnung des Sachverständigen. Dieser hat alle Ferrari-Vertragshändler in Deutschland mittels eines standardisierten Fragebogens befragt. Aus den vier Antworten zum unfallbedingten Minderwert hat der Sachverständige dann das arithmetische Mittel gebildet.

Lg-Mainz-2-O-200-21-Oktober2022.pdf

 
  Veranstaltungen
Save the date: 11. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 28./29.04.2023 in Berlin
Bitte merken Sie sich schon den Termin für den 11. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2023 vor: 28./29.04.2023 in Berlin. Mehr Informationen veröffentlichen wir in Kürze.

 
  Seminare
Seminare November - Dezember 2022
15.11.2022, Online-Seminar:
MPU und optimale Vorbereitung. Aktuelles. Wissenswertes. Folgerungen für die anwaltliche Praxis

Referent: Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Mannheim
Online-Anmeldung


17.11.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall - Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


25.11.2022, Online-Seminar:
Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern

Referent: Frank Schildheuer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Münster
Online-Anmeldung


30.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelles zum Sachschaden

Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld
Online-Anmeldung


02.12.2022, Online-Seminar:
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht

Referenten: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


07.12.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


07.12.2022, Online-Seminar:
Multidisziplinäre Unfallrekonstruktion aus Sicht der Verkehrs- und Rechtsmedizin

Referent: Priv.-Doz. Dr. med. Sven Hartwig, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Online-Anmeldung


09.12.2022, Online-Seminar:
Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Oldenburg
Online-Anmeldung


14.12.2022, Online-Seminar:
Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht

Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen, Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


16.12.2022, Online-Seminar:
Praxistipps Personenschaden

Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bergneustadt
Tagungsleitung: Tamás Ignácz, Rechtsanwalt, Rostock
Online-Anmeldung


Regional
23.11.2022, Stuttgart:
Die Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen

Referenten: Dr. Frank Fad, Vorsitzender Richter am Landgericht und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Tübingen,
Dr. Christian Wollmann, Richter am Oberlandesgericht und Präsidialrichter, Stuttgart
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Tübingen
Online-Anmeldung


25.11.2022, Erfurt:
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung

Referenten: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster
Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Tagungsleitung: Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Erfurt
Online-Anmeldung


16.12.2022, Neuss:
MPU und optimale Vorbereitung. Aktuelles. Wissenswertes. Folgerungen für die anwaltliche Praxis - NEU IM PROGRAMM

Referenten: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster, Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Mannheim
Tagungsleitung: Heike Becker, Rechtsanwältin, Wipperfürth
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