Bußgeldbescheid/ -verfahren

Ein Verkehrsanwalt kann oft weiterhelfen

Wenn ein Bußgeldbescheid droht, gehen Sie auf jeden Fall zum Verkehrsanwalt! Denn eine erfolgversprechende Verteidigung in Bußgeldverfahren lässt sich nur mit dem Beistand eines Verkehrsanwaltes erreichen.

Denn:

  • Sie können die Normen des Bußgeld- und/oder Gerichtsverfahrens nicht im Einzelnen kennen.
  • Ein Verkehrsanwalt kennt die Fehlerquellen, etwa bei Geschwindigkeitsmessverfahren, und kann diese formalen Fehler zu Ihren Gunsten anführen.
  • Zudem kennt Ihr Verkehrsanwalt die Möglichkeiten, mit denen zum Beispiel ein Fahrverbot noch vermieden werden kann.

Expertentipp:

Wenden Sie sich bei einem Bußgeldbescheid grundsätzlich an einen Verkehrsanwalt. Er kann im Ernstfall mehr für Sie herausholen.

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Bußgeld

Das Straßenverkehrsgesetz nennt keinen Bußgeldrahmen. Geldbußen sind daher nach den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung zu bestimmen. Die in der Bußgeldkatalogverordnung enthaltenen Regelsätze sind nur Richtwerte für die Bemessung der Geldbuße. Sie sind für die Gerichte nicht verbindlich, können also sowohl erhöht als auch verringert werden.
Ihr Verkehrsanwalt kennt die Gründe, die entweder für eine Verringerung der Geldbuße oder für ein Absehen von einem etwaigen Fahrverbot sprechen.