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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Ihre Möglichkeiten, Einspruch zu erheben.

Grundsätzlich muss jeder Beschuldigte vor Erlass eines Bußgeldbescheides zunächst angehört werden. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, durch Übersendung eines Anhörbogens.

 
Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörbogen zurück zu senden. Es besteht zwar eine bußgeldbewährte Pflicht (§ 111 OWiG) zur Angabe der Personalien. Dies gilt aber nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind.
 

Es reicht, wenn der Behörde der Vorname, der Familienname, gegebenfalls Geburtsname, Geburtsort und Geburtsdatum sowie die Anschrift bekannt werden. Angaben zum Beruf sind nicht erforderlich. Die Verpflichtung zur Angabe der Personalien darf nicht einer Selbstbezichtigung gleichkommen. Eine im Anhörungsbogen vorgesehene Verknüpfung von Daten zur Person und Angaben zum Fahrzeugführer ist daher unzulässig.

Anhörbögen sind durch entsprechende Aufdrucke oftmals als Eilsache bezeichnet. Es wird zur Rücksendung innerhalb von 8 Tagen aufgefordert. Es gibt jedoch keine Frist, deren Versäumnis zu Nachteilen führen könnte.

Auch einer Ladung der Polizei muss weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren Folge geleistet werden. Lediglich einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vorladung sowie der Ladung einer Bußgeldbehörde müssen Sie Folge leisten. Zur Aussage sind Sie keinesfalls verpflichtet. Aus der Verweigerung der Aussage dürfen keinerlei nachteilige Schlüsse gezogen werden. Besonders aus dem Schweigen eines Halters darf nicht der Schluss gezogen werden, dass er der Fahrer gewesen sei.

 
Bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Angaben zur Sache machen, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit einem Verkehrsanwalt halten. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (§ 147 StPO, § 49 OWiG) und hiernach einschätzen, ob eine Einlassung zweckmäßig ist.
 

Legt der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein (Frist 2 Wochen), wird er üblicherweise aufgefordert, diesen zu begründen. Eine Begründung ist aber nicht zwingend notwendig. Nach dem Einspruch geht dem Betroffenen eine Abgabemitteilung zu. Hier erklärt die Bußgeldbehörde, dass sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft übergeben hat. Auch hierauf brauchen Sie nicht zu reagieren. Je nach Geschwindigkeit des Gerichts kommt es dann im nächsten halben Jahr zu einem Hauptverhandlungstermin.

 
Der Betroffene ist bei einem Hauptverhandlungstermin zum persönlichen Erscheinen verpflichtet.
 

Wenn der Betroffene unentschuldigt fernbleibt, ist das Gericht verpflichtet, den Einspruch ohne weitere Prüfung zu verwerfen. Gegen die vom Gericht aufgrund der Hauptverhandlung getroffene Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Mit dieser kann allerdings nicht die Verurteilung als solche angegriffen werden. Der Betroffene kann einwenden, dass die Verwerfung des Einspruchs unzulässig war, weil er entschuldigt bei der Hauptverhandlung abwesend war.

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