Alkohol/ Drogen/ Polizei/ Unfall

ThemaRegelsatz
in Euro
PunkteFahrverbot
Alkohol
Alkoholverbot für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres250,-1
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
beim ersten Mal500,-21 Monat
beim zweiten Mal1000,-23 Monate
ab dem dritten Mal1500,-23 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss1) [+]3

 

 

Drogen
Wer sich nach Einnahme (unabhängig von der Menge) bestimmter Drogen ans Steuer setzt, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Geldbußen bis zu 1500 Euro oder ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten drohen, wenn man sich unter Einfluss von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain oder Ecstasy ans Steuer setzt. Dabei zählt allein der Nachweis des Drogenkonsums.
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
beim ersten Mal500,-21 Monat
beim zweiten Mal1000,-23 Monate
ab dem dritten Mal1500,-23 Monate
Straßenverkehrsgefährdung unter Drogeneinfluss1) [+]3
Polizei
Führerschein/ Fahrzeugschein nicht mitgeführt10,-
Nicht Mitführen oder Vorzeigen von
Warndreieck15,-
Verbandskasten5,-
Weisungen oder Haltgebot der Polizei nicht befolgt70,-1
Einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nicht freie Bahn geschaffen240,-21 Monat
mit Gefährdung280,-21 Monat
mit Sachbeschädigung32021 Monat
Unfall
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert und als Hindernis kenntlich gemacht30,-
mit Gefährdung60,-1
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei Bagatellen nicht sofort beiseite gefahren30,-
mit Sachbeschädigung35,-
Unfallspuren beseitigt vor den notwendigen polizeilichen Feststellungen30,-
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB1)3
Unterlassene Hilfeleistung1)3
Fahrlässige Tötung1)3
Fahrlässige Körperverletzung1)3
[+] Entziehung der Fahrwerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
1) Straftat nach StGB

Expertentipp:

Nur der Verkehrsanwalt kann beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt.