Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbotHinweis
Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung (auch der Versuch ist strafbar) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen71 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
desgleichen in Ein- und Ausfahrten75 Euro4
desgleichen auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen130 Euro4
desgleichen auf der durchgehenden Fahrbahn200 Euro41 Monat
Wenden im Tunnel40 Euro1
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzt75 Euro2
Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeuges über die nächstliegende Ausfahrt hinaus oder beim Abschleppen auf die Autobahn eingefahren20 Euro
Nicht möglichst weit rechts gefahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung80 Euro1
Benutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)20 Euro
Unzulässiges Halten30 Euro
Unzulässiges Parken40 Euro2
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen25 Euro
mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer50 Euro3
mit Sachbeschädigung60 Euro31 MonatJe nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB
Bei stockendem Verkehr keine Mittelgasse für Polizei oder Rettungsfahrzeuge gebildet20 Euro
Beim Einfahren Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet50 Euro3

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

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