Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wann droht Fahrverbot?

Was ist nun der Unterschied zwischen Verlust der Fahrerlaubnis, dem Führerscheinverlust und dem Fahrverbot?

Die Fahrerlaubnis ist ein Akt der Verwaltung: Dem Bürger wird die Erlaubnis erteilt, auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen zu fahren. Dies ist grundsätzlich verboten und bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Staates. Damit diese Erlaubnis immer dokumentiert werden kann, erhält der Fahrer-
laubnisinhaber einen Führerschein. Wer also seinen Führerschein verliert oder wem er gestohlen wird, hat unverändert seine Fahrerlaubnis und kann sich deshalb einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Wer aber die Fahrerlaubnis verliert, weil sie ihm durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, dem nützt der Führerschein im Portemonnaie gar nichts mehr, weil dieses Stück Papier damit wertlos geworden ist.

Wenn ein Autofahrer jedoch wegen Straf- oder Bußgelddelikten ein Fahrverbot auferlegt bekommt, dann bedeutet das, dass seine Fahrerlaubnis unverändert besteht, er hiervon jedoch lediglich für die Dauer des Fahrverbotes keinen Gebrauch machen darf.

Wer ohne Fahrerlaubnis oder während eines Fahrverbotes dennoch ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, macht sich wegen »Fahrens ohne Fahrerlaubnis« strafbar. Ihm wird die Fahrerlaubnis allein schon aus diesem Grund erneut entzogen beziehugsweise die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird deutlich verlängert.

 
Es ist heutzutage nahezu ausgeschlossen, dass sich der Laie durch dieses Wirrwarr führer-
scheinrechtlicher Vorschriften durchfinden kann. Jeder Autofahrer sollte daher über eine Ver-
kehrsrechtsschutzversicherung verfügen und unbedingt die Hilfe eines Verkehrsanwaltes in Anspruch nehmen, wenn es um Straßenverkehrsdelikte geht.
 

Wer auf diesem Gebiet schon am Anfang Fehler macht, kommt unter Umständen später schwer wieder »auf die Beine« beziehungsweise auf die Straße. Wenn der Verkehrsanwalt zu spät einge-
schaltet wird, wird es für ihn außerordentlich schwer, dem Mandanten erfolgreich zu helfen. Eine vorbeugende anwaltliche Beratung hilft, schwere Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden

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