Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Arbeitshilfen für Verkehrsanwälte.

Gerade auch nach Geltung des RVG ist es ein wichtiges Anliegen, die Abwicklung von Schadens-
fällen möglichst unkompliziert und unbürokratisch zu gestalten. Überflüssige Diskussionen bei der Abrechnung mit Versicherern sollten, wenn möglich, vermieden werden. Vor diesem Hintergrund haben uns verschiedene Versicherungungen unabhängig voneinander darüber informiert, dass sie unternehmensintern ihre Schadensbüros angewiesen haben, Rechtsanwaltsgebühren nach be-
stimmten Grundsätzen abzurechnen. Gleichzeitig haben sie mitgeteilt, dass sie diese Verfahrens-
weise nur gegenüber solchen Rechtsanwälten anwenden, die sich mit ihnen in allen Fällen uneingeschränkt einverstanden erklären.

abrechnung-kfz-haftpflichtschaeden.pdf

Abrechnungsgrundsätze (PDF-Datei, 217 KB)

reform-vvg-versicherung.pdf

Auswirkungen der Reform des VVG auf die KFZ-Versicherung (PDF-Datei, 800 KB)

musterklage.pdf

Gebührenklage gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer (PDF-Datei, 21 KB)

merkblatt-auslandsunfaelle.pdf

Merkblatt zur Regulierung von Auslandsunfällen nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (PDF-Datei, 80 KB)

aufsatz-madert-mittelgebuehr.pdf

Aufsatz von Rechtsanwalt Wolfgang Madert »Die Mittelgebühr nach Nr. 2400 RVG-VV« aus ZfS 2004, 301 ff. (PDF-Datei, 270 KB)

rehabilitationsmanagement-code-of-conduct.pdf

Rehabilitationsmanagement - Ein hervorragendes Mitteil der erfolgreichen anwaltlichen Schadensteuerung: Code of Conduct des Rehamanagements (PDF-Datei, 926 KB)

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