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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die Vorteile der ARGE.

Werden auch Sie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (ARGE). Seit der Gründung im Jahr 1979 ist sie die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Hier tauschen spezialisierte Anwältinnen und Anwälte Informationen und Erfahrungen im Bereich Verkehrsrecht aus. Foren und Seminare vermitteln das neueste Wissen und neue Denkanstöße. Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro.

Seit über 30 Jahren tritt die ARGE als Interessenvertretung auch im rechtspolitischen Raum für die Rechte der Geschädigten ein und nimmt gemeinsam mit dem Verkehrsrechtsausschuss des DAV zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben aus Sicht der Anwaltschaft Stellung.

Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass Sie als Rechtsanwalt einem örtlichen Anwaltverein angeschlossen sind. Sie finden Ihren örtlichen Verein am Sitz Ihres Landgerichts.

Vorteile der ARGE Fortbildung:

  • Regionale Fortbildungsveranstaltungen, nur höchstens eine Autostunde von jedem Anwaltsbüro entfernt.
  • Gute Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und für persönliche Kontakte.
  • Veranstaltung der »Homburger Tage« als anerkanntes Forum für Richter, Rechtsanwälte und Versicherer.
  • Referate über aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsrecht
  • Ermäßigte Teilnehmerbeträge für Mitglieder der ARGE.

Bestens informiert: Veröffentlichungen der ARGE

  • »Der Verkehrsanwalt«, das Mitteilungsblatt der ARGE, mit vielen interessanten Beiträgen erscheint viermal im Jahr.
  • Kostenfreier Bezug der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs), die monatlich herausgegeben wird.
  • Leichterer Zugang zum Korrespondenzanwalt durch die Mitgliederliste der ARGE.
  • Bundesweiter Presse-Service der ARGE.
  • Ein Band der ARGE-Schriftenreihe als kostenlose Jahresgabe für Mitglieder.
  • Verkehrsanwälte Info, der E-Mail-Newsletter der Arbeitsgemeinschaft – Onlinebestellung über diese Seite.

Mehr Gewicht: die ARGE Interessenvertretung

  • Vertretung aller beruflichen und rechtspolitischen Interessen.
  • Gespräche mit Verbänden und Institutionen aus Politik, Justiz, Verkehr und Versicherungen.

Die Struktur der ARGE: Geschäftsführender Ausschuss

  • Vorsitzender: RAuN Jörg Elsner, Hagen
  • RA Michael Bücken, Köln
  • RA Dr. Michael Burmann, Erfurt
  • RA Dr. Frank Häcker, Aschaffenburg
  • RAin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg
  • RA Oskar Riedmeyer, München
  • RA Dr. Klaus Schneider, Langenhagen

Für Anregungen und Wünsche ist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht stets dankbar. Sie bittet darum, sie an die Geschäftsstelle der ARGE beim DAV, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Telefon 030 726152-0, Fax 030 726152-190 zu senden.

Dokumente

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