Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Darauf können Sie sich verlassen.

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Impressum

Die nachstehenden Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung auf der Internet-Präsenz der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist eine Untergliederung des Deutschen Anwaltvereins.

Anbieter

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.
Littenstraße 11
D-10179 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 (30) 726152-0
Fax: +49 (30) 726152-190
E-Mail: davanwaltverein.de

Vereinsregister

Der Deutsche Anwaltverein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin unter der Registernummer VR 21116 Nz eingetragen.

Vertretungsberechtigter

Der Deutsche Anwaltverein wird vertreten durch den Präsidenten:
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer
(gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung des Deutschen Anwaltvereins)

Datenschutzhinweise, Copyright, Haftung

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Gestaltung und technische Umsetzung

DAVIES MEYER GmbH
Spielbudenplatz 24-25
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E-Mail: infodaviesmeyer.de

Fon: 040 43 09 32-30
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