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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
06/2018 – 15. Mai 2018
 
 
  Recht und Gesetz
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Mehr aktuelle Urteile gesucht
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sicherlich ist Ihnen auch schon aufgefallen, dass im Newsletter immer weniger aktuelle Entscheidungen veröffentlicht werden. Dies liegt daran, dass die Geschäftsstelle kaum noch Urteile übermittelt bekommt. Ich benötige Ihre Mithilfe, damit der Newsletter aktuell bleibt und dort nicht nur Veranstaltungen beworben werden. Bitte senden Sie interessante Urteile an: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fax: (0 30) 72 61 52 195, bachmann@anwaltverein.de
Abrechnung vorgerichtlicher RA-Gebühren bei mehreren Auftraggebern
Das AG Brilon hat durch ein Urteil vom 24.07.2017 – Az.: 2 C 18/17 – entschieden, dass es sich nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG handelt, wenn der Kläger neben seiner Ehefrau seinen Prozessbevollmächtigten beauftragt, Ansprüche aus dem Verkehrsunfall gegen die Beklagte geltend zu machen. Der Prozessbevollmächtigte war deshalb berechtigt, beide Angelegenheiten isoliert abzurechnen. Ein Tätigwerden in derselben Angelegenheit i. S. des § 15 RVG liegt nur dann vor, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: ein Auftrag, ein Tätigkeitsrahmen sowie ein innerer Zusammenhang. Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da der Prozessbevollmächtigte mit zwei verschiedenen Vollmachten beauftragt wurde. Zudem bezogen sich die geltend gemachten Ansprüche auf unterschiedliche Schadenspositionen. Während es bei der Ehefrau des Klägers um Personenschäden und die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes ging, machte der Prozessbevollmächtigte für den Kläger Schadensersatzansprüche aufgrund eines Sachschadens an dessen PKW geltend. Der Prozessbevollmächtigte führte unterschiedliche Akten für den Kläger und dessen Ehefrau und führte die Korrespondenz getrennt für den jeweiligen Ehepartner unter der Angabe eines unterschiedlichen Aktenzeichens.
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1,8-Geschäftsgebühr, Erstattungsfähigkeit von Verbandskasten, Warndreieck sowie Warnweste bei Ersatzanschaffung
Das AG Tostedt kommt in seinem Urteil vom 05.04.2018 – Az.: 18 C 170/17 – zu dem Ergebnis, dass im Totalschadensfall bei Ersatzanschaffung auch die Kosten des Verbandskastens, des Warndreiecks sowie der Warnweste erstattungsfähig sind. Der Kläger war gemäß §§ 35h, 53a StVZO in Verbindung mit § 31 StVZO dazu verpflichtet, sein neues Fahrzeug mit den genannten Gegenständen auszustatten. Eine Zulassung ist ohne diese Sicherheitsartikel per Gesetz nicht möglich. Es handelt sich dabei um Kosten der Anmeldung, die nicht im Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden.
Der Klägervertreter durfte eine 1,8-Geschäftsgebühr gemäß §§ 2, 13 RVG in Verbindung mit Nr. 2300 VV geltend machen. Besondere Umstände, die sich gebührenerhöhend auswirken, sieht das AG Tonstedt darin, dass der Versicherer bei einem klassischen Auffahrunfall über 3,5 Monate gebraucht hat, um die Haftung zu bestätigen. Die Angelegenheit war für den Kläger aufgrund des Totalschadens seines Fahrzeuges auch von besonderer Bedeutung.
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  Facebook
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht: Die erfolgreichsten Facebook-Posts in 2018
Mit den folgenden Posts konnten wir in diesem Jahr eine große Zahl von Facebook-Nutzern erreichen. Das sind die bisherigen Top-3:
  1. Kommt das Rauchverbot, wenn Minderjährige im Auto sind auch nach Deutschland? Der Post inklusive kurzer Videosequenz erreichte rund 23.800 Personen, erhielt 98 Likes und wurde 30 mal geteilt.
  2. 2. Streiten oder Küssen im Auto? Bei elf Prozent der Unfälle mit Sachschaden spielt Ablenkung eine große Rolle. Wir informierten bei Facebook über die Ergebnisse einer Umfrage zum Thema. Der Post erhielt 16 Likes, wurde 8 mal geteilt und erreichte mehr als 21.000 Personen.
  3. 3. Gibt es ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen? Der Post zur Richtgeschwindigkeit erreichte rund 8.200 Personen, erhielt 29 Likes und wurde 30 mal geteilt.
Die Fans der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V. sind größtenteils männlich (zu 79%). Sie kommen vor allem aus Berlin, Hamburg und Köln. Die größte demografische Gruppe unter den Fans sind die 25 bis 34 Jährigen. Die zweitgrößte Gruppe bilden die 18 bis 24 Jährigen, dicht gefolgt von den 35-44-Jährigen. Hier geht’s zur Facebook-Seite.
Lustiges aus der Welt des Straßenverkehrsrechts für die Facebook-Seite der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gesucht
Auf der Facebook-Seite und in unserem Mitteilungsblatt, der Verkehrsanwältin, soll eine „Schmunzelecke“ geschaffen werden. Wir freuen uns, wenn Sie uns Lustiges aus der Welt des Straßenverkehrsrechts, z. B. lustige Passagen aus Urteilen, aus Schriftwechseln mit Versicherern, aus Mandantenschreiben oder ulkige Schadensfälle übersenden, mit der wir unsere neuen „Schmunzelecke“ füllen können. Einsendungen gerne an: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Fax: (0 30) 72 61 52 195, bachmann@anwaltverein.de
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
„Rehamanagement: Vorsicht Haftungsfalle!“: Veranstaltung beim Deutschen Anwaltstag in Mannheim am 07.06.2018 von 13.45 bis 15.15 Uhr
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird sich beim diesjährigen Anwaltstag in Mannheim am 07.06.2018 von 13.45 bis 15.15 Uhr mit dem Thema Rehamanagement befassen. Wird ein Geschädigter bei einem Unfall verletzt, darf der Rechtsanwalt nicht nur daran denken, welche monetären Ansprüche dem Geschädigten zustehen. Er muss auch prüfen, ob ein professionelles Rehabilitationsmanagement dem Geschädigten Vorteile bringen könnte. Um dies beurteilen zu können, muss der Anwalt wissen, was Rehabilitationsmanagement überhaupt ist, was es kann und was bei der Auswahl des Rehabilitationsdienstes zu beachten ist. Rechtsanwalt Jens Dötsch wird das Thema aus der Blickrichtung des Geschädigtenanwalts beleuchten. Der Geschäftsführende Gesellschafter der InReha GmbH, Hendrik Persson, wird aufzeigen, was ein Dienstleister für einen Geschädigten leisten kann. Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider wird die Veranstaltung moderieren. Nähere Einzelheiten sowie eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Seminare Juni 2018
08.06.2018, Freiburg
Die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe und des LG Freiburg in Verkehrssachen
Referent: RiOLG Bernd Bismayer, Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen

09.06.2018, Freiburg
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referent: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen

16.06.2018, Dresden
Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht
Referenten: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden; RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden

22.06.2018, Hagen
Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis
Referent: Präsident des LG Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid

22.06.2018, Oldenburg
Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken
Referenten: Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg; Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg

22.06.2018, Stuttgart
Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen
Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen
 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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