Falls Sie Probleme mit der Darstellung dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte HIER.
 
Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
14/2018 – 5. Dezember 2018
 
 
  Recht und Gesetz
Reparaturdauer/Verbringungskosten/1,8-Gebühr
Das AG Lübeck hat durch Urteil vom 04.10.2018 – Az.: 26 C 569/18 – entschieden, dass die Reparaturdauer, soweit ein plausibler Reparaturablaufplan vorliegt, auch wenn sie über die im Sachverständigengutachten angegebene Reparaturdauer hinausgeht, in das Werkstattrisiko fällt, das vom Schädiger zu tragen ist. Eine Nutzung des Mietfahrzeugs für 43 Tage verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht des Klägers. Auch die Verbringungskosten sind in voller Höhe zu erstatten. Sie sind im Sachverständigengutachten in eben dieser Höhe enthalten, sodass der Kläger davon ausgehen durfte, dass Verbringungskosten in dieser Höhe notwendig waren und auch tatsächlich angefallen sind.
Die Festsetzung einer 1,8-Gebühr entspricht dem billigen Ermessen. Aufgrund des Vorliegens sowohl von Sach- als auch Personenschaden und wegen der Schadenshöhe war die Angelegenheit für den Kläger von besonderer Bedeutung. Die Regulierungsdauer sowie die Notwendigkeit mit diversen Beteiligten mehrfach Rücksprache halten zu müssen, belegt den besonderen Umfang und die besondere Schwierigkeit.
news_2018-14_p1.pdf
Anforderungen an die Feststellungen zur Fahreridentität
Das OLG Oldenburg vertritt in seinem Beschluss vom 22.06.2018 – 2 Ss (OWi) 176/18 – die Auffassung, dass die Feststellung, dass ein Betroffener höchstwahrscheinlich der Fahrer gewesen ist, eine Verurteilung nicht rechtfertigt. Das AG Bersenbrück hatte sich in seinem Urteil den Ausführungen des Sachverständigen, dass der Betroffene höchstwahrscheinlich der Fahrer ist, die Begutachtung jedoch unter dem Vorbehalt steht, dass nicht ein Blutsverwandter für die Fahrereigenschaft in Frage kommt, aus eigener Überzeugungsbildung angeschlossen. Diese Ausführungen entsprechen nicht den Grundsätzen, die das OLG Oldenburg im Zusammenhang mit der Identifizierung von Fahrzeugführern aufgestellt hat. Aus dem Umstand, dass das Amtsgericht Anlass gesehen hat, ein Sachverständigengutachten einzuholen, ergibt sich, dass es das Lichtbild zur Identifizierung des Betroffenen offensichtlich nur als eingeschränkt geeignet angesehen hat. Der Sachverständige hat die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Betroffene Fahrer gewesen ist, als höchst wahrscheinlich angesehen. Dies ist zwar ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, jedoch weniger als mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Eine seitens eines Sachverständigen festgestellte hohe Identitätswahrscheinlichkeit trägt eine Verurteilung nicht alleine, wenn das Foto eine mindere Qualität aufweist.

Das OLG Oldenburg musste die Rechtsbeschwerde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulassen. Der Senat konnte es nicht allein mit einem Hinweis auf seine entgegenstehende Rechtsprechung bewenden lassen. Eine Rechtsbeschwerde darf nicht ohne weiteres mit der Begründung als unzulässig verworfen werden, dass die Entscheidung auf einem Fehler im Einzelfall beruht, sich das Gericht nicht bewusst über die obergerichtliche Rechtsprechung hinweggesetzt hat und den Fehler angesichts der Ausführungen des Oberlandesgerichts nicht wiederholen wird.
news_2018-14_p2.pdf
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
57. Deutscher Verkehrsgerichtstag am 23.01.2019 in Goslar
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht richtet auch im Rahmen des 57. Verkehrsgerichtstages wieder ihren traditionellen Begrüßungsabend aus. Dieser findet am 23.01.2019 ab 20.00 Uhr im Hotel Kaiserworth, Markt 3, in Goslar statt. Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.
4. Schadenkongress AutoSchaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 12. Februar 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im LENKWERK Bielefeld Am Stadtholz 24–26 33609 Bielefeld, Teilnahmegebühr 89,- EUR
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung bereits zum 4. Mal. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Joachim Otting referiert zu „Verbringungskosten und & Co.: Wie viele Gewindegänge haben die Daumenschrauben noch?“. Die Trainerin für Rhetorik und Kommunikation Johanna Busmann spricht zum Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für Kunden“. Der Vorstand der e.Consult AG Dominik Bach widmet sich dem Thema „Jeder Kunde liebt Beschleunigung – auch in der Schadenabwicklung“.

Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
8. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.3.2019 in Weimar / Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird 40 Jahre alt
Der nächste DAV-VerkehrsAnwaltsTag findet am 29./30.3.2019 in Weimar statt. Es ist uns wieder gelungen, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen, die zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts vortragen werden. Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit veröffentlichen wir in Kürze. Am Abend des 30. März 2019 wollen wir gemeinsam im festlichen Rahmen das 40-jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiern.

Seminare Dezember 2018
07.12.2018, Hagen
Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Michael Schulte, Lüdenscheid

07.12.2018, Neuss
AKB
Referentinnen: Rechtsanwältin Isabell Knöpper, Erfurt; Assessorin Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG, Wiesbaden
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen

07.12.2018, Nürnberg
Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Nürnberg

08.12.2018, Neuss
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
Referent: Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand, Neumünster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen

12.12.2018, Berlin
Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht
Referenten: VorsRiKG Regine Grieß, Berlin; VorsRiKG Dr. Peter-Hendrik Müther, Berlin; Dipl.-Ing. Dr. Michael Weyde, Berlin
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin
 
 
Für technische Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter sowie zur Internetseite verkehrsanwaelte.de bitte E-Mail an: newsletter@verkehrsanwaelte.de.

Verantwortlich: Rechtsanwältin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin, Deutscher Anwaltverein e.V., Berlin
Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
© 2024 AG Verkehrsrecht im DAV

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr beziehen möchten, können Sie ihn hier abbestellen:
https://verkehrsanwaelte.de/fuer-anwaelte/newsletter/abmelden/