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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
01/2019 – 24. Januar 2019
 
 
  Recht und Gesetz
Sittenwidriges Verhalten bei Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers
Das OLG Bandenburg hat in seinem Urteil vom 23.10.2018 – 6 U 45/17 – das Urteil des LG Potsdam vom 3.4.2017 – 12 O 33/14 – bestätigt. Es war objektiv sittenwidrig, den Käufer nicht über die Zahlungsunfähigkeit der Ltd. aufzuklären. Denn es verstößt gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, den Vertragspartner nicht darüber zu informieren, dass die Erfüllung des Vertrages durch Zahlungsschwierigkeiten erheblich gefährdet ist. Der beklagte Verkäufer hatte bereits vor Zustandekommen des Kaufvertrages und des Werkvertrags über die Restaurierung des Oldtimers eine neue Gesellschaft gegründet, die die Geschäfte der zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse bereits zahlungsunfähigen Ltd. weiterführen sollte. Der Kläger hätte die Anzahlung bei Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit der Ltd. nicht geleistet. Die Differenz zwischen dem Wert des Oldtimers im zerlegten und demjenigen im unzerlegten Zustand muss als Schaden ersetzt werden. Auch die Mietkosten, die dadurch entstanden sind, dass Einzelteile eingelagert werden mussten, sind zu ersetzen.
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Allgemeine Berufungskammern des LG Frankfurt/Main: Mietwagenkosten sind auf Grundlage eines arithmetischen Mittels aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Instituts (sog. "Fracke") zu ermitteln
Das LG Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 20.12.2018 - 2-01 S 212/17 - entschieden, dass für die Berechnung von Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall eine Schätzung nach § 287 ZPO auf Grundlage eines arithmetischen Mittels aus den Erhebungen der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Instituts (sog. „Fracke“) vorzugswürdig ist. In ihrem ausführlich begründeten Urteil gelangt die Berufungskammer des LG Frankfurt zu der Auffassung, dass weder eine Schätzung alleine auf Basis der Schwacke-Liste noch allein auf Basis der Fraunhofer Tabelle in Betracht kommt. Aufgrund der Mängel beider Erhebungen hält es die Kammer zwecks Ausgleichs der jeweiligen Schwächen für sachgerecht, beide Listen derart zu kombinieren, dass als Schätzungsgrundlage das aus der Summe der Mietpreise bei den Listen gebildete arithmetische Mittel („Fracke“) herangezogen wird. Nähere Einzelheiten können dem ausführlich begründeten Urteil entnommen werden. Alle allgemeinen Berufungskammern des LG Frankfurt haben ihre Rechtsprechung angepasst und in einer Reihe von Urteilen übereinstimmend entschieden, die „Frackemethode“ anzuwenden.

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  Aktuelle Pressearbeit
„Unfallopfern steht mehr zu als Schmerzensgeld und Schadenersatz“
Wer einen Verkehrsunfall mit Schwerverletzungen hatte, steht vor großen Herausforderungen und muss sich um viele Details mit der Versicherung und den Ärzten kümmern. Verkehrsanwälte behalten den Überblick und verhelfen den Geschädigten zu einem bestmöglichen Wiedereinstieg in das Berufs- und Gesellschafts-Leben. Denn die Möglichkeiten, die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Unfallversicherung geboten werden, kennen nur wenige. Verkehrsanwälte stellen sicher, dass ein Geschädigter die bestmögliche Behandlung und Versorgung bekommt und möglicherweise bereits frühzeitig von einem Reha-Dienst betreut wird.

In einer Pressemitteilung sowie im Interview mit Frau Dr. Mielchen „Anwälte nehmen Opfern und Angehörigen viele Sorgen ab“ erklären wir, warum es wichtig ist nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt einzuschalten. Wir beantworten, was ein Anwalt in dieser schwierigen Situation für seine Klienten tun kann und worauf juristische Laien achten sollten.

Die beiden Pressemitteilungen sind unter den o.g. Links downloadbar und dürfen gerne mit Interessierten geteilt werden.
 
 
  Veranstaltungen und Seminare
Autohaus Schadenrecht 3/2018
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht veröffentlicht weiterhin Aufsätze in Autohaus Schadenrecht, um Autohäuser und Werkstätten darauf hinzuweisen, dass der Verkehrsanwalt unverzichtbarer Bestandteil der Schadensregulierung ist. Die Ausgabe 3/2018 finden Sie hier: https://schadenrecht.flipping-books.de/2018_23-24/

Haben auch Sie Lust, bei einer der nächsten Ausgaben von Autohaus Schadenrecht mitzumachen, bspw. einen Aufsatz zu schreiben oder Fragen zu beantworten, so melden Sie sich bitte bei Frau Kollegin Dr. Daniela Mielchen, Isestraße 17, 20144 Hamburg, Telefon (040) 422 95 02, Fax: (040) 422 58 96, mail: d.mielchen@mielco.de.
DAR Extra 2018 „Musterfeststellungsklage“
Am 1. November 2018 ist die Musterfeststellungsklage (MFK) ins Deutsche Recht eingeführt worden. Das DAR Extra bietet die Chance, das Thema hochaktuell durch fundierte Beiträge kompetenter Autoren aus Richter-, Anwalts- und auch europäischer Sicht kennen zu lernen. Das DAR-Extra kostet 16,- € zuzüglich Versandkosten und kann per E-Mail unter dar-bestellungen@adac.de, per Fax 089/7676-90825 oder im Internet unter www.deutsches-autorecht bestellt werden.
4. Schadenkongress AutoSchaden geRECHT – Werkstattfreundliches Schadenmanagement am 12. Februar 2019, 14.00 bis 18.00 Uhr, im LENKWERK Bielefeld Am Stadtholz 24–26 33609 Bielefeld, Teilnahmegebühr 89,- EUR
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wiederholt ihre erfolgreiche Veranstaltung bereits zum 4. Mal. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein. Sprechen Sie „Ihre“ Partner an oder solche, die es werden könnten. Hier besteht die seltene Gelegenheit, sich abseits des Tagesgeschäfts näher kennen zu lernen. Gleichzeitig geben die Referenten Ihnen und Ihrer Begleitung wertvolle Impulse für eine bestehende oder mögliche Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Joachim Otting referiert zu „Verbringungskosten und & Co.: Wie viele Gewindegänge haben die Daumenschrauben noch?“. Die Trainerin für Rhetorik und Kommunikation Johanna Busmann spricht zum Thema „Werkstatt, Gutachter & Anwalt: Ein starkes Team für Kunden“. Der Vorstand der e.Consult AG Dominik Bach widmet sich dem Thema „Jeder Kunde liebt Beschleunigung – auch in der Schadenabwicklung“.

Das Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
8. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 29./30.3.2019 in Weimar / Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wird 40 Jahre alt
Der nächste DAV-VerkehrsAnwaltsTag findet am 29./30.3.2019 in Weimar statt. Es ist uns wieder gelungen, hochkarätige Referentinnen und Referenten zu gewinnen, die zu aktuellen Themen des Verkehrsrechts vortragen werden. Am Abend des 29. März 2019 wollen wir gemeinsam im festlichen Rahmen das 40-jährige Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiern. Das vorläufige Tagungsprogramm und eine Online-Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: VAT_2019_Uebersicht.pdf

Seminare März/April 2019
08.03.2019 München: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Verena Bouwmann, Rechtsanwältin, München
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08.03.2019 Kaiserslautern: AKB
Referentinnen: Rechtsanwältin Isabell Knöpper, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt, Assessorin Andrea Kreuter-Lange, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Funk, Saarbrücken
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16.03.2019 Freiburg: Autokauf und Leasing
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg, Rechtsanwältin Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Freiburg
Seminarleiter: Rechtsanwalt Claudio La Malfa, Emmendingen
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22.03.2019 Oldenburg: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht
Referenten: Rechtsanwalt Martin Diebold, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Seminarleiter: Rechtsanwalt Stefan Herbers, Oldenburg
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23.03.2019 Hannover: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht
Referenten: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden, Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Dr. Klaus Schneider, Langenhagen
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05.04.2019 Rostock: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung
Referenten: Rechtsanwalt und Mediator Dr. Michael Burmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt, Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Tamás Ignacz, Rostock
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05.04.2019 Gießen-Kleinlinden: Unfall mit Kindern
Referent: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andreas Krämer, , Frankfurt a. M.
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12.04.2019 Stuttgart Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen
Referentin: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Seminarleiter: Rechtsanwalt Martin Diebold, Tübingen
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12.04.2019 Nürnberg: Ab in den Urlaub
Referent: Rechtsanwalt Jürgen Jahnke, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Nürnberg
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Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 0 30/72 61 52 - 0, Fax: 0 30/72 61 52 - 1 90
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