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Verkehrsanwälte.
 
NEWSLETTER
12/2022 – 29. Juni 2022
 
 
  Recht und Gesetz
Schädiger trägt Werkstattrisiko auch bei Leasingfahrzeug: Ersatz der restlichen Reparaturkosten, der Kosten für die Fahrzeugreinigung und für die Sicherheitsmaßnahmen vor der Ofentrocknung sowie für das Polieren

Das AG Hamburg-St. Georg hat dem Kläger durch Urteil vom 23.05.2022 – 910 C 30/22 – unter Berücksichtigung der Grundsätze zum Werkstattrisiko weiteren Schadensersatz in Höhe der restlichen Reparaturkosten, der Kosten für die Fahrzeugreinigung und für die Sicherheitsmaßnahmen vor der Ofentrocknung sowie für das Polieren zugesprochen.

Der Kläger hat die Reparatur nach vorprozessualer Begutachtung durch einen Sachverständigen beauftragt. Die Reparatur wurde sodann von der beauftragten Werkstatt entsprechend des Gutachtens durchgeführt und sodann in Rechnung gestellt.

Unerheblich ist, dass es sich bei dem geschädigten Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug und bei der ausführenden Werkstatt um eine mit der Eigentümerin des Fahrzeugs im Konzern verbundene Gesellschaft handelt. Der Geschädigte durfte mangels besserer Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten die Reparaturkosten für erforderlich halten. Solche folgen auch nicht daraus, dass ggf. die Leasinggeberin möglicherweise andere Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten hat. Der Kläger selbst war vertraglich zur Reparatur auf eigene Kosten verpflichtet und hat selbst die Begutachtung und Reparatur des Fahrzeugs in Auftrag gegeben. Es handelt sich zudem um einen eigenen Schaden, den der Kläger hier geltend macht.

AG-Hamburg-St-Georg-910-C-30-22-5-22.pdf
Schädiger trägt Werkstattrisiko/Auch bei vorsteuerabzugsberechtigtem Geschädigten kein Abzug der Mehrwertsteuer bei Wertminderung

Nach dem Urteil des AG Coburg vom 09.05.2022 – 11 C 769/22 – trägt der Schädiger auch bei einer unbezahlten Rechnung das Werkstattrisiko trägt. Die Beklagte kann verlangen, dass ihr Zug um Zug etwaige Erstattungsansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt aus dem Reparaturvertrag abgetreten werden. Von der vom Sachverständigen festgestellten Wertminderung ist die Mehrwertsteuer, auch wenn die Klägerin vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht abzuziehen.

Unstreitig ist in der ausgewiesenen Wertminderung Umsatzsteuer nicht enthalten. Bei der Wertminderung handelt es sich um einen steuerneutralen Betrag, da die Wertminderung nicht in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis steht und mithin nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Die Bemessung der Wertdifferenz ist völlig unabhängig von einer noch hinzuzurechnenden Mehrwertsteuer. Bei der Feststellung der Wertminderung kommt es nicht maßgeblich auf den Bruttowiederbeschaffungswert an, sondern auf die Wertdifferenz, welche sich aufgrund des Unfallereignisses zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall und dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall ergibt.

AG-Coburg-11-C-76922-05-22.pdf
Geringe Kürzung der Reparaturkosten durch Versicherer Indiz dafür, dass Überhöhung Laien nicht auffallen muss

Das AG München hat durch Urteil vom 11.05.2022 – 345 C 3693/22 – entschieden, dass der Schädiger das Werkstattrisiko trägt. Im vorliegenden Fall wurde konkret abgerechnet. Der Kläger ließ das Fahrzeug nach Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens und auf Basis des Gutachtens reparieren.

Er durfte damit den von der Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellten Betrag für erforderlich halten. Dabei ist auch der Gesamtrechnungsbetrag von 16.151,22 € zu sehen. Die Abzüge in Höhe von 339,15 € machen bereits deutlich, dass hier die behauptete Überhöhung in einem so geringen Ausmaß liegt, dass dies einem Laien keinesfalls auffallen musste.

AG-Muenchen-345-C-3693-22-5-22.pdf
 
  Veranstaltungen
Begrüßungsabend beim 60. Deutschen Verkehrsgerichtstag am 17.08.2022 im Hotel Alte Münze in Goslar
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht richtet, auch wenn der 60. Verkehrsgerichtstag im Sommer stattfindet, wieder ihren traditionellen Begrüßungsabend aus. Dieser findet am 17.08.2022 ab 20.00 Uhr im Hotel Alte Münze, Münzstraße 10-11, in Goslar statt.

Alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind herzlich eingeladen.

 
  Seminare
Seminare Juni - September 2022
29.06.2022, Online-Seminar:
Fahrverbot in Bußgeldsachen

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


29.06.2022, Online-Seminar - kostenfrei:
Einführung zum Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Online-Anmeldung


30.06.2022, Online-Seminar - NEUER TERMIN!
Die Verkehrsanwältin - Onlineseminar von Frau zu Frau - Teil 1 - Verkehrszivilrecht

Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Online-Anmeldung


02.07.2022, Online-Seminar
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Tagesleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt. Tübingen
Online-Anmeldung


06.07.2022, Online-Seminar
Fahrerschutzversicherung und Insassenunfallversicherung

Referent: Klaus Kohake, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Osnabrück
Online-Anmeldung


08.07.2022, Online-Seminar
Versicherung im Verkehrsrecht - VVG, AKB und ARB

Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen
Online-Anmeldung


21.09.2022, Online-Seminar
Update Bußgeldrecht - Tatbestände und Verfahrensrechtliches - Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


28.09.2022, Online-Seminar
Onlinekolleg Kanzleimanagement - 3. Quartal - Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht

Referentin: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmensberaterin, Kanzleiberaterin, Hamburg
Online-Anmeldung


Regional
22.08./23.08.2022, Königstein im Taunus:
Crashkurs Verkehrsrecht

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Tagungsleitung: Joachim Otting, Rechtsanwalt, Hünxe
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16.09.2022, Hagen:
Die aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamm im Verkehrszivilrecht, -versicherungsrecht und –strafrecht

Referentin: Dr. Jutta Laws, M.M., Vorsitzende Richterin am OLG, Vorsitzende des JPA beim OLG, Hamm
Referent: Dr. Frank Jungermann, LL.M. (London), Richter am OLG, Hamm
Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen
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