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Verkehrsanwälte.
 
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15/2022 – 21. September 2022
 
 
  Recht und Gesetz
Haftung bei „unklarer Verkehrslage“: Verstoß beim Rechtsabbiegen bzw. Rechtsüberholen/UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Kosten einer markengebundenen Werkstatt, Unkostenpauschale in Höhe von 25,00 € und Kosten der Coronaschutzmaßnahmen sind auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung erstattungsfähig

Nach dem Urteil des LG Bonn vom 20.07.2022 – 7 O 21/21 – ist eine Haftungsverteilung im Verhältnis 70 % zu 30 % geboten, wenn der Rechtsabbieger die erste und entscheidende Unfallursache dadurch setzt, dass er nach links ausschwenkt. Die Klägerin hat nicht nur gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen, sondern auch gegen § 9 Abs. 5 StVO. Sie hätte durch mehrmaliges Antippen der Bremse bereits im ausreichenden Abstand vor der Einfahrt ankündigen müssen, dass sie nach rechts abbiegen möchte. Das bloße Verlangsamen und Blinken nach rechts genügte den besonderen Sorgfaltsanforderungen nicht. Der Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO durch den Beklagten, der bei einer unklaren Verkehrslage rechts an dem klägerischen Fahrzeug vorbeifahren wollte, ist mit einer Mithaftungsquote in Höhe von 30 % zu bewerten. Der Beklagte hat auch gegen § 5 Abs. 7 StVO verstoßen. Das Rechtsüberholen ist nur ausnahmsweise erlaubt. Ein Nachfolgender darf ein zum Linksabbiegen eingeordnetes Fahrzeug rechts überholen, aber – außer im mehrspurigen Verkehr – nur dann, wenn das zu überholende Fahrzeug das linke Richtungszeichen eingeschaltet und der Überholende dies zweifelsfrei erkannt hat. Die bloße Einordnung des vorausfahrenden Fahrzeugs berechtigt auch dann nicht zum Rechtsüberholen, wenn es langsam fährt.

Die fiktiven Kosten für die UPE-Aufschläge (15 %) und für eine Verbringung des Fahrzeugs in eine Lackiererei (180,00 €) sind erstattungsfähig, da sie regional üblich sind.

Die Klägerin kann auch die Kosten einer markengebundenen Werkstatt im Rahmen des fiktiven Schadensersatzes ersetzt verlangen. Das Fahrzeug der Klägerin war zwar älter als 3 Jahre, es wurde aber bisher ausschließlich in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert.

Die Unkostenpauschale ist in Höhe von 25,00 € erstattungsfähig.

Auch die geltend gemachten Infektionskosten in Höhe von 30,00 € sind im Rahmen der fiktiven Abrechnung erstattungsfähig.

Lg-Bonn-7-O-21-21-07-22.pdf
Kein Abzug des Großkundenrabatts bei Arbeitslohn und Lackierkosten/Ersatz der Ersatzteilpreisaufschläge und der Coronaschutzmaßnahmen

Das AG Maulbronn kommt in seinem Urteil vom 27.07.2022 – 3 C 130/22 – zum Ergebnis, dass ein Abzug hinsichtlich des behaupteten Großkundenrabatts bei Arbeitslohn und Lackierkosten nicht gerechtfertigt ist. Es ist nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen, dass der Klägerin solche Großkundenrabatte gewährt werden. Die Behauptung erfolgte vielmehr ins Blaue hinein. Die Klägerin betreibt eine gewerbliche Autovermietung und vermietet überwiegend Neuwagenmodelle verschiedener Hersteller. Es ist in keinster Weise ersichtlich, dass sie mit einzelnen Automobilherstellern Absprachen hat, dass sie einen Rabatt erhält.

Die Klägerin kann auch die Zahlung von UPE-Aufschlägen in Höhe von 87,95 € verlangen. UPE-Aufschläge sind erstattungsfähig, wenn sie in den örtlichen Fachwerkstätten anfallen. Die Klägerin musste sich nicht auf eine günstigere Referenzwerkstatt verweisen lassen, da das verunfallte Fahrzeug ein Neuwagen war, der erst eine Woche vor dem Unfall zugelassen wurde.

Die Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 50,30 € sind zu ersetzen.

Ag-Maulbronn-3-C-130-22-07-22.pdf
Auch das AG Aachen hat in seinem Urteil vom 29.07.2022 – 100 C 134/22 – den Ersatz der Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 35,50 € hat zugesprochen.

Ag-Aachen-100-C-134-22-Juli-22.pdf
Das AG Coburg hat durch Urteil vom 03.08.2022 – 17 C 1676/22 – die Kosten für Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 74,97 € zuerkannt.

Ag-Coburg-17-C-1676-22-09-22.pdf
Auch nach dem Urteil des AG Flensburg vom 25.08.2022 – 62 C 57/22 – sind die Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 27,83 € brutto zu ersetzen.

Ag-Flensburg-62-C-57-22-22.pdf
Das AG Brühl vertritt in seinem Urteil vom 12.08.2022 – 25 C 55/22 – ebenfalls die Ansicht, dass Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 74,97 € erstattet werden müssen.

Ag-Bruehl-25-C-55-22-August-22.pdf
Das AG Köln ist in seinem Urteil vom 25.08.2022 – 264 C 77/22 – der Auffassung, dass Coronaschutzmaßnahmen in Höhe von 74,97 € ersetzt werden müssen.

Ag-Koeln-264-C-77-22-08-22.pdf

Ersatz des Nutzungsausfallschadens für den Tag der Besichtigung durch den Sachverständigen und den Unfalltag

Das AG Buxtehude hat durch Urteil vom 18.07.2022 – 31 C 105/22 – entschieden, dass der Nutzungsausfallschaden für den Unfalltag und den Tag der Besichtigung durch den Sachverständigen zu ersetzten ist. Für diese Tage ist die Anmietung eines Ersatzwagens nicht erfolgt. Die Nutzung des beschädigten Pkws war an den beiden Tagen eingeschränkt. Am Tag der Besichtigung musste dieser für den Privatsachverständigen bereitgestellt werden. Der Unfalltag ist mit einzubeziehen in die Betrachtung, da bereits an diesem Tag die Nutzung eingeschränkt war.

Auch die weiteren Mietwagenkosten waren zu erstatten, da die Klägerin substantiiert ausgeführt hat, dass sie als gewerbliche Nutzerin keine Restkapazitäten gehabt habe, da sie ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Anmietung benötigte. Nicht zu beanstanden ist, wenn der Mietwagenanbieter die Mietzeit in vollen Tagen abrechnet und „Karenzzeiten“ nicht gewährt. Eine Kürzung im Hinblick auf die Thematik mit Werkstattersatzfahrzeugen war nicht vorzunehmen.

Auch die Verbringungskosten in Höhe von 72,25 € und die Fahrzeugdesinfektionskosten in Höhe von 43,35 € sind als Schadenspositionen erstattungsfähig.

Ag-Buxtehude-31-C-105-22-07-22.pdf
 
  Veranstaltungen
Jetzt buchen: 02.11.2022: 7. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement in Hannover
Am 2. November 2022 von 14 bis 18 Uhr lädt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihre Mitglieder exklusiv zum 7. Schadenkongress „Autoschaden GeRecht" - Werkstattfreundliches Schadenmanagement“ in Hannover ein. Es referieren RA Joachim Otting, Bettina Go, Karsten Egger und Moritz Brunner.

Die Vorträge sichern Ihnen 2,5 Stunden gemäß FAO. Die Veranstaltung richtet sich an Autohäuser, Werkstätten und Anwältinnen und Anwälte. Sie versteht sich als Marktplatz für ein gemeinsames Schadenmanagement. Laden Sie interessierte Werkstätten und Autohäuser zu einem gemeinsamen Kongressbesuch ein und festigen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen. Die Kosten betragen 89,00 EUR für alle AG-Mitglieder einer Kanzlei, für Sachverständige und Autohausmitarbeiter:innen ist die Teilnahme kostenfrei.

Weitere Informationen und die Buchungsmöglichkeit finden Sie hier.

 
  Seminare
Seminare September - November 2022
14.10.2022 – 15.10.2022, Hybridveranstaltung:
Vor Ort in Mainz und Online-Seminare
15 Stunden Fortbildung gem. FAO - flexibel buchbar -
Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung
Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Fahrerschutzversicherung und Insassenunfallversicherung
Referent: Arno Schubach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt/Main
Fuhrparkrecht in der anwaltlichen Beratung und Vertretung
Referentin: Inka Pichler, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Wiesbaden
Die Verwertung von illegal beschafften Beweismitteln im Verkehrsrecht
Referent: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Frankfurt/Main
Online-Anmeldung


Online
21.09.2022, Online-Seminar:
Update Bußgeldrecht - Tatbestände und Verfahrensrechtliches - Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


28.09.2022, Online-Seminar:
Onlinekolleg Kanzleimanagement - 3. Quartal - Die 7 besten Marketingideen im Verkehrsrecht

Referentin: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmensberaterin, Kanzleiberaterin, Hamburg
Online-Anmeldung


05.10.2022, Online-Seminar:
Onlinekolleg Kanzleimanagement - 4. Quartal - Kanzleinachfolge im Verkehrsrecht

Referentin: Jasmin Isphording, Dipl.-Kauffrau, Unternehmensberaterin, Kanzleiberaterin, Hamburg
Online-Anmeldung


19.10.2022, Online-Seminar:
Unfallspuren lesen, auswerten und richtig verwerten!

Referent: Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken
Online-Anmeldung


21.10.2022, Online-Seminar:
Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht - Beweispotenzial und Risiken

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Referent: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin
Online-Anmeldung


04.11.2022, Online-Seminar:
Neue Paragraphen 315d StGB sowie verbundene Nebenvorschriften (interdisziplinärer Vortrag)

Referenten: Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin, Andreas Winkelmann, Erster Oberamtsanwalt, Berlin
Tagungsleitung: Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Frankfurt/Main
Online-Anmeldung


09.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelle Rechtsprechung in Owi-Sachen - Teil II

Referent: Dr. Benjamin Krenberger, Richter am AG, Landstuhl
Online-Anmeldung


11.11.2022, Online-Seminar:
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen - WIEDER IM PROGRAMM

Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster
Tagungsleitung: Jens Dötsch, Rechtsanwalt, Andernach
Online-Anmeldung


11.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelles zu Quotenbildung und Anscheinsbeweis

Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum, Dirk Figgener, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum
Online-Anmeldung


12.11.2022, Online-Seminar:
Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen

Referentin: Gesine Reisert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht, Berlin
Referent: Volker Kalus, Dozent für Fahrerlaubnis- und Personenbeförderungsrecht, Ludwigshafen
Tagungsleitung: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Dresden
Online-Anmeldung


15.11.2022, Online-Seminar:
MPU und optimale Vorbereitung. Aktuelles. Wissenswertes. Folgerungen für die anwaltliche Praxis

Referent: Axel Uhle, Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Mannheim
Online-Anmeldung


17.11.2022, Online-Seminar:
Hinterbliebenengeld beim Verkehrsunfall - Grundlagen und Aktuelles

Referentin: Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Online-Anmeldung


25.11.2022, Online-Seminar:
Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern

Referent: Frank Schildheuer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Münster
Online-Anmeldung


30.11.2022, Online-Seminar:
Aktuelles zum Sachschaden

Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld
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Regional
14.10.2022, Linthe:
Praktikerseminar Geschwindigkeitsmessgeräte ESO 3.0, Handlaser und andere im Praxistest unter sachverständiger Einweisung mit Fahrsicherheitstraining

Referenten: Hans-Peter Grün, Dipl.-Ing. (FH), ö.b.u.v. Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr, VUT Saarbrücken, Sven Eichler, Master of Science (Geographie), VUT Saarbrücken
Tagungsleitung: Thomas Noack, Rechtsanwalt, Berlin
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23.11.2022, Stuttgart:
Die Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen

Referenten: Dr. Frank Fad, Vorsitzender Richter am Landgericht und Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare, Tübingen,
Dr. Christian Wollmann, Richter am Oberlandesgericht und Präsidialrichter, Stuttgart
Tagungsleitung: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Tübingen
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25.11.2022, Erfurt:
Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung

Referenten: Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Münster
Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt
Tagungsleitung: Andy Ziegenhagen, Rechtsanwalt, Erfurt
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