Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Abstand halten – auch am Rolltor


Abstand halten – auch am Rolltor

München/Berlin (DAV). Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an das Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München am 7. April 2010 (AZ: 161 C 23668/09) entschied. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Autofahrer wollte nach dem Besuch eines Fitnessstudios mit seinem Geschäftswagen aus der Tiefgarage des Studios, hinausfahren. Das Rolltor der Tiefgarage wird über eine im Boden eingelassene Induktionsschleife geöffnet. Da das Rolltor geschlossen war und sich auch nicht öffnete, fuhr der Mann mit seinem Wagen sehr nah an das Tor heran. Als es sich daraufhin hob, streifte die vorstehende Abschlusskante des Tores die Stoßfängerverkleidung des PKW, riss das Kennzeichen ab und verformte die Stoßstange.

Den Schaden von 3.200 Euro wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben: Schließlich schuldeten diese während der Öffnungszeiten die freie Zu- und Abfahrt aus der Tiefgarage. Außerdem müsse die Induktionsschleife so eingerichtet sein, dass sich das Tor in Bewegung setze, wenn man darüber fahre.

Das Studio weigerte sich zu zahlen. Die Technik sei intakt und es habe auch bisher keine Vorfälle gegeben. Von der Mitarbeiterin sei der Fahrer darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich das Tor mit Zeitverzögerung öffne.

Der sportliche Fahrer hatte vor Gericht keinen Erfolg. Er sei zu dicht an das Tor herangefahren. Eine leicht abstehende Abschlusskante an einem Rolltor sei üblich, so dass er einen Abstand hätte halten müssen. Damit habe er die Sorgfalt außer Acht gelassen, die jedem verständigen Menschen obliege. Er habe daher mit seinem Verhalten die Vorsichtsmaßnahmen so grob missachtet, dass ein etwaiges Verschulden des Studios keine Rolle spiele. Ein Anhalten und Abwarten nach dem Überfahren einer Induktionsschleife sei zumutbar.

München/Berlin, 22.03.2011 (Nummer 12/11)

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