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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Anwälte fordern Fotodokumentation bei Geschwindigkeitsmessungen


Berlin (DAV). Immer noch gibt es bei polizeilichen Messverfahren zahlreiche Fehlerquellen. Die Falschmessungen müssen von den Betroffenen mit hohem Aufwand nachgewiesen werden. In zahlreichen, jetzt aufgedeckten Fällen im Saarland war der Fehler nur durch die fotografische Dokumentation der Geschwindigkeitsmessungen aufgefallen. Im Gegensatz dazu gibt es bei den von der Polizei aufgestellten Lasermessgeräten keine Beweisfotos. Daher fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die lückenlose fotografische Dokumentation von Geschwindigkeitsübertretungen im gesamten Bundesgebiet.»Es kann nicht sein, dass Betroffene Bußgeldbescheide oder Fahrverbote erhalten, die auf falschen Messungen oder Fehlern bei der Datenübertragung beruhen«, so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. In anderen Ländern, wie beispielsweise in der Schweiz, gäbe es eine fotografische Dokumentation. Dort sei ein ausreichender Schutz gewährleistet.Im Saarland führte bei Geschwindigkeitsmessungen ein Computerversagen dazu, dass jeder 160. Bußgeldbescheid falsch war. Das Messgerät wird bundesweit verwendet. Das Computerprogramm liest die auf dem Beweisfoto angegebenen Daten automatisch ein. Immer wenn das Foto eine Geschwindigkeit von »59 km/h« auswies, las der Computer »97 km/h« und druckte die Zahl auf die Anhörungsbogen. In vier Fällen kam es sogar dazu, dass die Betroffenen ohne Grund ihre Fahrerlaubnis verloren haben.Die Verkehrsrechtsanwälte des DAV machen darauf aufmerksam, dass es zahlreiche Fehlerquellen im polizeilichen Messverfahren geben kann. Nicht nur bei der Benutzung von Softwareprogrammen, sondern auch bei den Messungen und der Übertragung der Daten selbst.»Hier ist der Fehler nur deshalb aufgefallen, weil es ein Beweisfoto gibt«, erläutert Gebhardt weiter. Bei den von der Polizei benutzten Lasermessgeräten gäbe es keine fotografische Dokumentation, so dass auch hier Unschuldige belangt werden können. Die Betroffenen könnten nur dann ausreichend geschützt werden, wenn es bei allen Messverfahren eine fotografische Dokumentation gäbe.In Zweifelsfällen ist es daher dringend ratsam, sich anwaltlicher Hilfe zu versichern und nicht jeden Bußgeldbescheid anstandslos zu akzeptieren.

Berlin, 03.01.2007 (Nummer V 01/07)

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