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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Anwälte gegen flächendeckende Erhöhung der Bußgelder im Verkehrsrecht


Berlin (DAV). Die Bundesregierung plant, die Höchstbußgelder für Verkehrsverstöße auf bis zu 3.000 Euro zu verdoppeln. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die reguläre generelle Erhöhung der Bußgelder, die in vielen Bereichen zu einer Verdopplung führt, ab. Sinnvoll sei es vielmehr, ganz bestimmte Delikte, wie beispielsweise illegale Autorennen und Rasen und Drängeln auf der Autobahn, zu sanktionieren. Überdies würde eine Erhöhung der Bußgelder eher die wirtschaftlich schwächeren Verkehrsteilnehmer treffen. Wirksame Sanktionen bei bestimmten Delikten seien nach wie vor die Eintragung von Punkten in das Flensburger Register bzw. das Fahrverbot.„Es darf bezweifelt werden, ob eine so weitgehende und pauschale Erhöhung der Bußgelder tatsächlich die Verkehrssicherheit fördern wird“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Michael Burmann vom Verkehrsrechtsausschuss des DAV. Die wirksamsten Mittel, um auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einzuwirken, würden nach wie vor die Eintragung von Punkten und das Fahrverbot darstellen. Die erzieherische Wirkung von Bußgeldern sei zudem von den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen abhängig. Wer in guten Verhältnisse lebe, werde sich durch eine Erhöhung der Geldbußen wenig beeindrucken lassen.„Insgesamt ist die Verkehrssicherheit in den vergangenen Jahren auch gestiegen“, so Burmann weiter. Die Zahl der Verkehrstoten sei in den 90er Jahren von etwa 13.000 auf 5.000 gesunken. Es dürfte dem Staat also darum gehen, zusätzliche Einnahmen zu erzielen.Die jetzt vorgelegten Pläne lehnt der DAV deshalb ab, da es bei der Bestrafung von reinen Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen immer noch einen Abstand zu den Sanktionen bei entsprechenden Straftaten geben muss. Die Pläne würden aber bei einem Promilleverstoß eine Regelgeldbuße von 500 Euro vorsehen. Auf diesem Niveau würden sich aber auch die Geldstrafen bei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bewegen. Bei reinen Ordnungswidrigkeiten ist aber der „Unwertgehalt“ der Tat niedriger als bei Straftaten. Daher müssten auch die Sanktionen dementsprechend niedriger sein.Wenn mit höheren Bußgeldern in anderen EU-Ländern argumentiert wird, wird aber übersehen, dass in Deutschland die Kontrolldichte wesentlich höher ist. Die präventive Wirkung entfaltet sich daher schon durch die intensiven Kontrollen.

Berlin, 21.05.2008 (Nummer DAV 01/08)

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