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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Anwälte gegen gläsernen Autofahrer - Möglichkeiten der Mautsysteme nicht umsetzen!


BERLIN (DAV). Im Vorfeld des 43. Verkehrsgerichtstages, der vom 26. bis zum 28. Januar 2005 in Goslar stattfindet, mahnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) an, den Datenschutz auch bei der Mauterfassung einzuhalten. Schon nach bisheriger Rechtslage könnten die von dem in Deutschland betriebenen Mautsystem erfassten Daten bei Aufklärung von Straftaten im Bereich des Verkehrsrechts herangezogen werden. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV bestehe damit die Gefahr, dass diese Daten auch für die Verfolgung von Geschwindigkeitsübertretungen u. ä. genutzt werden. Bei einer Ausweitung des Mautsystems auf den Autoverkehr sei eine völlige Erfassung des Fahrverhaltens von Autofahrern möglich.»Den gläsernen Autofahrer darf es nicht geben!«, so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft. Das Mautsystem biete schon jetzt erschreckende Möglichkeiten. »So sei es auch möglich, an jeder Mautbake fotografiert zu werden. Ganze Verhaltensmuster von Autofahrern könnten festgelegt werden«, so Gebhardt weiter. Das Recht auf die sogenannte informationelle Selbstbestimmung, das Recht zu bestimmen, was mit den eigenen Daten geschehe, könnte unterlaufen werden. Eine Ausdehnung der Auswertung der Daten auch auf Ordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, sei nicht auszuschließen. Durch Erfassung eines Autofahrers an den Mautbaken ließe sich die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnen. »Der ›große Bruder‹ lauert dann auf der Autobahn«, so Gebhardt.

Berlin, 25.01.2005 (Nummer V 01/05)

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