Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Anwälte: Vorsicht bei Hinweisen auf Bußgeldbescheiden


Berlin (DAV). Belehrungen auf Bußgeldbescheiden können mit irreführenden Hinweisen enden, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). So schreibt beispielsweise das Thüringer Polizeiverwaltungsamt in Artern unter den »Allgemeinen Hinweisen« auf den Bußgeldbescheiden: »Die Punktebewertung ist nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb nicht durch Einspruch anfechtbar.« Nach Ansicht der Verkehrsrechtler werde damit fälschlich der Eindruck erweckt, gegen die Punkte könne man sich nicht mehr wehren, sondern nur noch gegen das Bußgeld.»Das ist natürlich völliger Unsinn!« so Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gegen die Verhängung von Punkten könne man sich wehren, wenn man den Bußgeldbescheid insgesamt anficht, also Einspruch einlegt. Dies sei vor allem bedeutsam, da bei Bußgeldern ab 40,00 Euro automatisch Punkte vergeben werden. »Daran sieht man, dass man nicht alles glauben darf, was Behörden schreiben,« so Gebhardt weiter. Im Übrigen könne man sich erfolgreich gegen Bußgeldbescheide wehren. So gäbe es zahlreiche Fehlerquellen bei den Messverfahren, wie falsche Geschwindigkeitsmessungen, falsche Abstandskontrollen oder auch falsch festgestellte Rotlichtverstöße. Über die Erfolgsaussichten klärt der erfahrende Anwalt auf. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft findet man bei der Deutschen Anwaltauskunft unter 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute), dort kann man sich auch direkt mit einem Anwalt in der Nähe verbinden setzen.

Berlin, 15.09.2003 (Nummer V 05/03)

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