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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Anwälte warnen: Rundum-sorglos-Paket der Versicherer oft Mogelpackung !


Berlin (DAV). Die Kfz-Versicherer stecken in einem Dilemma. Die starke Konkurrenz unter den Versicherern zwingt zum Sparen. Am einfachsten lässt sich an der Regulierung von Unfallschäden sparen. Dafür haben die Versicherer das sogenannte »Schadensmanagement« entwickelt. Demnach soll sich der Geschädigte unmittelbar an die gegnerische Versicherung wenden. Dies wird mit dem verlockenden Angebot verknüpft, dass alles für ihn geregelt werde. Ziel ist es aber, die Geschädigten davon abzuhalten, zu unabhängigen Beratern, wie Sachverständigen und Anwälten, zu gehen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Letztlich wollen die Versicherer den Geschädigten einen Teil der ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Dies hätten mittlerweile auch schon unabhängige Quellen, wie beispielsweise die Stiftung Warentest (Heft Juni 2003), bestätigt.»Es geht um Ansprüche und Rechte der Geschädigten. Je mehr ihnen die Schadensregulierung aus der Hand genommen wird, um so weniger berechtigte Ansprüche werden gezahlt. Um so günstiger wird der Schaden für die Versicherung,« warnt Rechtsanwalt Hans Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Die Versicherer erstatteten viele gesetzliche Ansprüche wie den Haushaltsführungsschaden oder den Minderwert des reparierten Unfallfahrzeuges eben nicht. »Auch vor Partnerwerkstätten der Versicherungen muss gewarnt werden,« so Gebhardt. Solche würden sich in Abhängigkeit zu den Versicherern begeben. Diese könnten wiederum die Reparaturkosten in Werkstätten vorschreiben. Dabei bestehe die Gefahr, dass diese Kostenschraube letztlich Einfluss auf die Qualität der Reparatur hat. Der Autofahrer hat aber ein Recht auf eine Werkstatt seines Vertrauens, einen freien Sachverständigen, einen unabhängigen Anwalt, einen Mietwagen oder Nutzungsausfall und Reparaturkosten, etc. Der unschuldig Geschädigte erhält zudem die Kosten der Rechtsberatung von der gegnerischen Versicherung erstattet. Ein Verkehrsanwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Min.). Man kann sich auch direkt mit einem Experten in der Nähe verbinden lassen. Nur so können man all seine Ansprüche durchsetzen, von denen man selbst oftmals noch keine Kenntnis hat, so der DAV.

Berlin, 05.09.2003 (Nummer V 04/03)

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