Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Anzeichen von Übermüdung: Nicht mehr weiterfahren!


STENDAL (DAV). Bei ersten Anzeichen von Übermüdung sollte ein Autofahrer stoppen und seine Fahrt erst fortsetzen, wenn er völlig ausgeruht ist. Wer nämlich trotz deutlicher Warnzeichen am Steuer einschläft und dabei einen Unfall verursacht, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen und wird für die Folgen haftbar gemacht. So entschied das Landgericht Stendal in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Fall.Ein Lkw-Fahrer war, obwohl er zuvor ausreichend geschlafen hatte, zwei Stunden nach Fahrantritt eingenickt, mit dem schweren Fahrzeug von der Straße abgekommen und umgekippt. Der Sachschaden betrug knapp 38.000 Euro. Die Kaskoversicherung zahlte die Reparaturkosten, verlangte den Betrag aber anschließend von dem Fahrer zurück.Das Gericht gab der Versicherung Recht. Es bezog sich vor allem auf die Aussage des Fahrers bei der Polizei unmittelbar nach dem Unfall: »Ich bin wohl kurz eingeschlafen. Ich habe erhebliche Nasenprobleme und bekomme zu wenig Sauerstoff. Ein Arzt sagt, ich wäre eine lebende Zeitbombe. Ich werde mich demnächst einer Operation unterziehen müssen.« Es gebe einen Erfahrungssatz, dass ein Autofahrer stets deutliche Zeichen der Ermüdung wahrnehme, bevor er am Steuer einschlafe, hieß es in dem Urteil weiter. Die Müdigkeit kündige sich durch schwere Glieder, Gähnen, nachlassende Konzentration und herabfallende Augenlider an. Wer - wie der Beklagte - solche Alarmsignale ignoriere, handle in besonderem Maße sorgfaltswidrig, argumentierten die Richter. »Denn ein ermüdeter Fahrer muss damit rechnen, dass er in Folge eines Sekundenschlafs die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und es dadurch zu erheblichen Schäden kommen kann.«./p>Bei der Deutschen Anwaltauskunft kann man sich unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Verkehrsrechts-Anwälte benennen oder sich direkt mit einem Verkehrsrechts-Anwalt in seiner Nähe verbinden lassen.Landgericht StendalUrteil vom 4. Dezember 2002Aktenzeichen: 23 O 67/02

Berlin, 31.03.2003 (Nummer 08/03)

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