Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Arbeitskreis I: EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Straßenverkehr


Mehr Schutz des Betroffenen!Goslar (DAV). Nach der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen werden demnächst die Geldbußen bei Verkehrsverstößen im Ausland in Deutschland durchgesetzt.Da in vielen Staaten diese Geldbußen unverhältnismäßig höher sind, als in Deutschland ist bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses auf die Schutzbestimmungen zugunsten der Betroffenen zu achten.Im Einzelnen fordert Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV): »Die ausreichende Information des Betroffenen über die Einleitung des Verfahrens und seiner Rechtsmittel muss sicher gestellt sein. Wenn ein ausländischer Staat Strafen wegen der Wahrnehmung des Aussageverweigerungsrechts verhängt, muss die Vollstreckung verweigert werden. Insbesondere ist auch darauf zu achten, dass ›Bestrafungen‹ des Halters bei einer Aussageverweigerung, wie dies beispielsweise in Frankreich der Fall ist, in Deutschland nicht vollstreckt werden. Eine solche ›Strafe‹ verstößt gegen deutsches Verfassungsverständnis. Schließlich ist die Höhe der Geldbuße oder Geldstrafe im Hinblick auf Unverhältnismäßigkeit zu überprüfen, wobei außergewöhnliche Härten durch ein Begnadigungsverfahren entschärft werden müssen.«

Berlin, 25.01.2006 (Nummer VGT 1/06)

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