Arbeitskreis I: VVG-Reform, DAV: Mehr Verbraucherschutz dringend geboten
Goslar (DAV). Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll grundlegend reformiert werden. Dies ist für die Verbraucher besonders wichtig, da es für sämtliche Versicherungsverträge gilt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist eine grundlegende Reform dringend geboten, da beispielsweise Belehrungs- und Anzeigenpflichten unterschiedlich geregelt sind. Um besseren Verbraucherschutz herbeizuführen, hätte die Rechtsprechung immer wieder korrigierend eingreifen müssen. Mit der Reform müsse eine einheitliche Grundlage im Sinne des Verbraucherschutzes geschaffen werden. Die Abkehr von dem »Alles-oder-Nichts-Prinzip« müsse unbedingt erfolgen. Auch bei unverschuldeter nicht fristgemäßer Zahlung der ersten Versicherungsprämie müsse Versicherungsschutz bestehen.»Das Ziel der Reform muss sein, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Versicherungsschutz zu geben«, fordert Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gerade das »Alles-oder-Nichts-Prinzip« berge große Ungerechtigkeiten. Wenn jemand versehendlich ein Stopp-Schild überfahren habe, werde ihm bisher durch den Vorwurf der »groben Fahrlässigkeit« der Versicherungsschutz komplett versagt. »Es muss eine Quotelung nach dem Grad des Verschuldens geben«, fordert Gebhardt weiter. Dies sei bereits in der Schweiz gang und gäbe.Bisher wird der vorläufige Versicherungsschutz verwehrt, wenn er unverschuldet nicht fristgemäß die erste Versicherungsprämie zahlt. Dies kann in Einzelfällen existenzvernichtend sein. Daher fordern die Verkehrsrechtsanwälte, dass es einen vorläufigen Versicherungsschutz auch dann geben müsse, wenn die Zahlung der ersten Versicherungsprämie nur unverschuldet nicht fristgemäß gezahlt wurde. Ein Herausstehlen aus dem Versicherungsschutz seitens der Versicherer dürfe es nicht geben.
Berlin, 25.01.2005 (Nummer VGT 01/05)



