Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Arbeitskreis I: VVG-Reform, DAV: Mehr Verbraucherschutz dringend geboten


Goslar (DAV). Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) soll grundlegend reformiert werden. Dies ist für die Verbraucher besonders wichtig, da es für sämtliche Versicherungsverträge gilt. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist eine grundlegende Reform dringend geboten, da beispielsweise Belehrungs- und Anzeigenpflichten unterschiedlich geregelt sind. Um besseren Verbraucherschutz herbeizuführen, hätte die Rechtsprechung immer wieder korrigierend eingreifen müssen. Mit der Reform müsse eine einheitliche Grundlage im Sinne des Verbraucherschutzes geschaffen werden. Die Abkehr von dem »Alles-oder-Nichts-Prinzip« müsse unbedingt erfolgen. Auch bei unverschuldeter nicht fristgemäßer Zahlung der ersten Versicherungsprämie müsse Versicherungsschutz bestehen.»Das Ziel der Reform muss sein, den Bürgerinnen und Bürgern mehr Versicherungsschutz zu geben«, fordert Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV. Gerade das »Alles-oder-Nichts-Prinzip« berge große Ungerechtigkeiten. Wenn jemand versehendlich ein Stopp-Schild überfahren habe, werde ihm bisher durch den Vorwurf der »groben Fahrlässigkeit« der Versicherungsschutz komplett versagt. »Es muss eine Quotelung nach dem Grad des Verschuldens geben«, fordert Gebhardt weiter. Dies sei bereits in der Schweiz gang und gäbe.Bisher wird der vorläufige Versicherungsschutz verwehrt, wenn er unverschuldet nicht fristgemäß die erste Versicherungsprämie zahlt. Dies kann in Einzelfällen existenzvernichtend sein. Daher fordern die Verkehrsrechtsanwälte, dass es einen vorläufigen Versicherungsschutz auch dann geben müsse, wenn die Zahlung der ersten Versicherungsprämie nur unverschuldet nicht fristgemäß gezahlt wurde. Ein Herausstehlen aus dem Versicherungsschutz seitens der Versicherer dürfe es nicht geben.

Berlin, 25.01.2005 (Nummer VGT 01/05)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft