Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Arbeitskreis II: Autokauf im Internet


Augen auf beim Autokauf - vor allem im InternetVerbraucherschutz muss verbessert werdenGoslar (DAV). Beim Autokauf im Internet ist höchste Vorsicht geboten. Es kommt immer wieder vor, dass das Geld über sogenannte Geldtransferunternehmen fließen soll. Dabei kommt dann das Geld gar nicht da an, wo es hin soll und der Käufer steht ohne Auto und Geld da. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert eine Stärkung des Verbraucherschutzes. So sollte die Informationspflicht für Anbieter und Internetplattformen verschärft werden.»Der Schutz des Verbrauchers muss absoluten Vorrang haben«, so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. So müssten beispielsweise unseriöse Angebote automatisch gelöscht werden. Denkbar sei auch eine Verpflichtung für die Anbieter, die Internetbörsen selbst zu überwachen und Regelverstößen nachzugehen.Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte müsse darauf geachtet werden, dass Gewerbetreibende beim Autokauf im Internet sich nicht als Privatpersonen tarnen, um möglichen Mängelgewährleistungsansprüchen zu entgehen. Auch müsse die Zahlungssicherheit erhöht werden. »Je größer der vermeintliche Gewinn ist, desto leichtsinniger werden viele. Dabei müsste man umso misstrauischer werden,« erläutert Riedmeyer weiter. Insgesamt gehe es den Anwälten darum, das System des Autokaufs im Internet attraktiver und sicherer zu gestalten.

Berlin, 24.01.2007 (Nummer VGT 2/07)

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