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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Arbeitskreis II: Psychische Schäden als Unfallfolgen


46. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 23. bis 25. Januar 2008 in GoslarGoslar (DAV). Mit zunehmender Tendenz werden Anwälte und Versicherungen mit der Regulierung von Ansprüchen wegen unfallbedingter psychischer Schäden befasst.Es geht um die Seele. Sie hat keine Knochen, auch wenn mancher glaubt, sie sei gebrochen. Es gibt zwar eine seelische Anspannung, aber Muskeln hat die Seele deshalb noch lange nicht. Wenn diese Feststellung auch scherzhaft anmutet, so macht sie doch deutlich, wo das Problem liegt: Nämlich in der Schwierigkeit der Feststellung des psychischen Schadens, der Beweisbarkeit seiner Ursache und schließlich der Zurechenbarkeit zu einem bestimmten Unfallereignis.Zu unterscheiden ist der Primärschaden und der Folgeschaden. Beim Primärschaden handelt es sich um eine Reaktion auf das Unfallereignis, ohne dass eine körperliche Schädigung vorliegt. Hierzu zählen die so genannten Schockschäden, d.h. eine Beeinträchtigung, die jemand dadurch erleidet, dass er einen Unfall und die Schädigung eines Dritten miterlebt bzw. die Nachricht von einem solchen Unfallereignis Auslöser ist. Von einem psychisch bedingten Folgeschaden spricht man, wenn er als Folge einer Körperverletzung eingetreten ist.Da die Feststellung eines psychischen Schadens mit bildgebenden diagnostischen Mitteln nicht möglich ist, kommt der Qualität des Gutachtens, genauer gesagt des Gutachters, eine herausragende Bedeutung zu. Die sachverständige Begutachtung hat die Bewertung von Symptomen und Phänomenen zum Gegenstand. Deshalb hat der Anwalt des Anspruchsstellers die Aufgabe, auf eine zeitnahe sachkundige Dokumentation einschlägiger Feststellungen hinzuwirken.Bei der Diskussion im Arbeitskreis wird es wohl auch darum gehen, insbesondere bei den Primärschäden Regulative herauszuarbeiten, die es erlauben, die entschädigungspflichtige Beeinträchtigung von derjenigen abzugrenzen, die auf der bloßen Verwirklichung eines „normalen" Lebensrisikos beruht und der Gefahr der Uferlosigkeit von Ersatzbegehren entgegenwirkt.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 23.01.2008 (Nummer VGT 02/08)

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