Arbeitskreis III: Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung
Anwälte fordern Rechtsschutz gegen IdiotentestGoslar (DAV). Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, sich einem medizinisch psychologischen Gutachten (MPU), dem sogenannten Idiotentest, zu unterziehen, muss sich der Betroffene wehren können, fordert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dagegen müsse ein Rechtsmittel geschaffen werden, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Bisher bleibt den Betroffenen lediglich die Möglichkeit, die Einholung eines solchen Gutachtens zu verweigern, wobei ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen wird. Man kann dann erst im darauffolgenden gerichtlichen Verfahren die Anordnung des Idiotentests überprüfen lassen.»Bisher trägt der Betroffene ein unkalkulierbares Risiko, dass insbesondere aufgrund der langen Dauer solcher Verfahren, mit erheblichen rechtlichen Nachteilen verbunden sein kann,« erläutert Rechtsanwalt Ulrich Ziegert, von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Dabei dürfe nicht die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus den Augen verloren werden, dass die medizinische psychologische Begutachtung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt, die Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, mithin grundrechtsrelevant ist.Die Fahrerlaubnisbehörden sollen stärker als bisher bei der Anordnung einer MPU, welches auch jeder andere fachärztliche oder amtsärztliche Begutachtung betrifft, auf das Übermaßverbot achten. Die Betroffenen müssen die Gründe für eine solche Anordnung verständlich darlegen, damit er richtig auf die Gutachtenanordnung reagieren kann.Im Hinblick auf die Dauer von Rechtsbehelfsverfahren, die sich über mehrere Jahre hinziehen können, sollte erwogen werden, die Zwei-Jahresfrist, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten darf, angemessen zu verlängern.
Berlin, 25.01.2006 (Nummer VGT 3/06)



