Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Arbeitskreis IV: Radfahrer im rechtsfreien Raum?


47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in GoslarGoslar/Berlin (DAV). Die Anzahl von Radfahrern im Verkehrsraum ist in den vergangenen Jahren ständig gewachsen, mit der Folge, dass auch die Zahl der verletzten Fahrradfahrer deutlich angestiegen ist. Allein in 2007 gab es mehr als 75.000 Verletzte und mehr als 400 getötete Radfahrer zu verzeichnen.Ursache von Radfahrunfällen ist oftmals ein vom Fahrradfahrer selbst verschuldeter Verkehrsverstoß, wobei das Fahren ohne Licht in der Dunkelheit, das Überfahren von roten Ampeln und das Befahren von Radwegen in falsche Richtung die häufigsten Ursachen sind.Auf Seiten der Autofahrer wird zu oft das Abbiegen der Radfahrer übersehen und der seitliche Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern beim Vorbeifahren nicht beachtet.Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt ausdrücklich weitere Kontrollen der Polizei im Bereich des Radverkehrs, um präventiv den Verkehrsverstößen der Radfahrer zu begegnen.Die Änderungen der StVO sowie der Verwaltungsvorschriften sollen im Rahmen der so genannten »2. Fahrradnovelle« die Rechte der Fahrradfahrer im Straßenverkehr stärken und damit ganz wesentlich zu ihrer Sicherheit beitragen.Endlich sind die Kommunen und die Kommunalpolitiker aufgerufen, mit Planern und Verkehrswissenschaftlern zusammen sicherere Radverkehrsanlagen zu konzipieren.Für den Arbeitskreis: Rechtsanwalt Walter Weitz, NorderstedtVor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 28.01.2009 (Nummer VGT 04/09)

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