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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Arbeitskreis V: Neues Schadensersatzrecht in der Praxis - Neues Schadensersatzrecht hat Hoffnungen nicht ganz erfüllt


Goslar (DAV). Der 42. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar befasst sich in diesem Jahr mit den Auswirkungen der Schadensrechtsreform in der Praxis. Die Gesetzesänderungen vom August 2002 haben eine Vielzahl von Problemen aufgeworfen, die derzeit noch nicht befriedigend gelöst sind. Dies sind nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) der Abzug der Mehrwertsteuer, der Schadensersatz für Fußgänger und Radfahrer und die Höhe bei den Schmerzensgeldern.Als besonders problematisch erweist die Schadensberechnung beim wirtschaftlichen Totalschaden. Wird keine Rechnung für den Ersatzkauf vorgelegt, ziehen viele Versicherungen 16 Prozent Mehrwertsteuer ab. Diese Berechnung ist jedoch falsch, weil wegen der Besonderheit des Umsatzsteuergesetzes beim Gebrauchtwagenpreis regelmäßig nur zwei bis drei Prozent Mehrwertsteuer enthalten sind. »Die Ansprüche der Geschädigten werden hier vielfach unzulässig gekürzt,« so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, München, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.Nicht erfüllt haben sich die Erwartungen hinsichtlich der Erhöhung der Schmerzensgeldbeträge. Zwar ist es als Fortschritt zu werten, dass ein Schmerzensgeld nunmehr auch dann bezahlt werden muss, wenn der Unfallhergang ungeklärt bleibt und die Versicherung nur wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeugs haftet. Besonders bei schweren Verletzungen wären die in Deutschland zugesprochenen Schmerzensgelder jedoch teilweise immer noch beschämend niedrig, erläutert Riedmeyer in Goslar.Noch ist umstritten, ob die Gefährdungshaftung auch bei Fußgängern und Radfahrern trotz einem groben Eigenverschulden greift und diese vom Autofahrer und dessen Versicherung Schadensersatz verlangen können. Anders ist dies schon von Gesetzes wegen bei Kindern bis zu 10 Jahren. Bei erwachsenen Verkehrsteilnehmern müsse allerdings ein besonders verkehrswidriges Verhalten auch zum Verlust der Schadensersatzansprüche führen.

Berlin, 26.01.2004 (Nummer VGT 05/04)

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