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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Arbeitskreis V: Section-Control - Neuer Weg zur Tempoüberwachung?


Autofahrer nicht unter Generalverdacht stellen - Keine Halterhaftung im fließenden Verkehr47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in GoslarGoslar/Berlin (DAV). Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr sind grundsätzlich sinnvoll, weil Raser und Drängler erkannt und bestraft werden müssen, andernfalls leidet die Verkehrssicherheit. Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit ist bekanntlich auch eine der Hauptunfallursachen.Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) muss der Gesetzgeber bei der diskutierten "Section-Control" den Datenschutz genau festlegen. Nur Fotos von auffälligen Fahrzeugführern sollen gespeichert werden können. Eine Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr ist abzulehnen.Bisher wird in Deutschland die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges lediglich an einem bestimmten Punkt gemessen. Mit dem im Ausland schon eingesetzten System »Section-Control« (Abschnittskontrolle) wird demgegenüber die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen. Wer zu schnell am Endpunkt ankommt, wird bestraft.Als Vorteil der neuartigen Geschwindigkeitskontrolle wird angesehen, dass damit vor allem gefährliche Straßenabschnitte besser überwacht werden können. Herkömmliche Kontrollen wirken nur punktuell, nach einigen Untersuchungen sollen sie nur rund 300 Meter um fest installierte Überwachungseinrichtungen wirksam sein.»Dieses System birgt die Gefahr, dass alle Autofahrer unter einen Generalverdacht gestellt werden«, erläutert Rechtsanwalt Dr. Henner Hörl von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Diese Form der Geschwindigkeitsüberwachung erfordere, dass die Autofahrer fotografiert werden, und zwar alle, auch die verkehrsgerecht Fahrenden. Denn die Geschwindigkeitsüberschreitung könne erst mit dem Passieren des Endpunktes festgestellt werden. Der Alltag zeige, dass Daten ständig - auch illegal - missbraucht werden. Daher sei es besonders bedenklich, dass auch hier Unschuldige erfasst werden. Die Erfassung des Fahrzeugkennzeichens genüge nicht, weil nach deutschem Recht nur der Fahrzeugführer und nicht der Fahrzeughalter für Verstöße im fließenden Verkehr haftet.»Genau darin liegt aber das Problem. Wenn systembedingt alle Fahrzeugführer erfasst werden müssen, nur um einzelne Schnellfahrer zu überführen, führt dies zur umfassenden Überwachung aller Autofahrer, die in einer freiheitlichen Rechtsordnung nicht erstrebenswert ist«, so Hörl weiter. Dabei dürften nur Fotos von auffälligen Fahrzeugführern gespeichert werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 28.01.2009 (Nummer VGT 05/09)

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