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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

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Arbeitskreis V: Zündsperre - ein neuer Weg zur Alkoholprävention?


Anwälte: Zündsperren mehr als fragwürdigGoslar (DAV). Nach wie vor ist »Alkohol am Steuer« eine der Hauptursachen schwerer Verkehrsunfälle. Daher ist es nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sinnvoll, weiter nach neuen Möglichkeiten zur Eindämmung dieses Problems zu suchen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang eine Zündsperre (sog. Alcolock). Dabei soll die Atemalkoholkonzentration des Fahrers vor dem Start gemessen werden. Bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes soll sich der Motor nicht starten lassen. Bei den Verkehrsrechtsanwälten stößt dieser Vorschlag wegen technischer Widrigkeiten und rechtlichen Bedenken auf Ablehnung.»Bei der Zündsperre liegen die Bedenken in technischer und rechtlicher Hinsicht auf der Hand: Manipulationen sind leicht zu erzielen, ebenso können Fehlfunktionen zu erheblichen Beeinträchtigungen führen«, sagt Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Es sei einfach, jemand anderen pusten zu lassen. »Zudem werden die Kraftfahrer einem Generalverdacht einer Alkoholfahrt ausgesetzt, den sie nur durch eine Atemprobe entkräften können. Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats ist dies äußerst fragwürdig,« so Dr. Schneider weiter.Unklar sei auch, für welche Kraftfahrergruppe ein solches Verfahren überhaupt in Betracht kommen soll, lediglich wiederholt auffällige Kraftfahrer oder generell Berufskraftfahrer. Je größer diese Gruppe, umso problematischer erscheinen alle soeben aufgeführten Bedenken. »Da die Geräte solche Messungen protokollieren, gilt es auch hier, einen weiteren Schritt zum ›gläsernen Autofahrer‹ zu vermeiden,« sagt Dr. Schneider.

Berlin, 24.01.2007 (Nummer VGT 5/07)

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