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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Arbeitskreis VI: Befristung und Beschränkung der Fahrerlaubnis - Anwälte gegen weitere Auflagen bei Führerscheinerteilung


47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in GoslarGoslar/Berlin (DAV). Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie sieht unter anderem die Befristung neu ausgestellter Führerscheine auf 15 Jahre vor. Diskutiert werden im Zusammenhang mit der bis 2013 zu erfolgenden Umsetzung jetzt Vorschläge, die Führerscheinerteilung mit weiteren Auflagen zu verbinden, zum Beispiel eine Gesundheitsuntersuchung einzuführen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sind gegen weiteren Auflagen und Begrenzungen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie. So bestehe beispielsweise die Gefahr, dass ältere Verkehrsteilnehmer dadurch benachteiligt werden.Bei den Diskussionen über Beschränkungen und Auflagen sind die derzeitigen Unfallzahlen zu berücksichtigen. Die Zahl der tödlichen Unfälle geht zurück, die Zahl der Unfälle insgesamt ebenfalls. Ältere Verkehrsteilnehmer fallen bisher nicht als Risikogruppe auf, eher Führerscheinanfänger. Dort greifen aber die bereits bestehenden Auflagen.»Weitere Auflagen, Befristungen und Beschränkungen, dienen nicht der Verkehrssicherheit, sondern blähen lediglich die Bürokratie auf«, erläutert Rechtsanwalt Hartmut Roth, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.Bereits im Jahr 2005 hat der Verkehrsgerichtstag die Meldepflicht fahrerlaubnisbeeinträchtigender Krankheiten durch den Arzt im Interesse einer unbelasteten Arzt-Patientenbeziehung abgelehnt.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 28.01.2009 (Nummer VGT 06/09)

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