Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Sie brauchen Beistand.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

Anwaltsuche – Suchen Sie jetzt den Verkehrsanwalt in Ihrer Nähe

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Arbeitskreis VI: Unfallkommissionen als Instrumente der Verkehrssicherheit: Die Unfallkommission, das unbekannte Wesen


46. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 23. bis 25. Januar 2008 in GoslarGoslar (DAV). Obwohl bereits in sämtlichen Bundesländern Unfallkommissionen eingerichtet worden sind, besitzt diese Institution immer noch einen relativ niedrigen Bekanntheitsgrad und Stellenwert. Dabei ist es Ziel solcher Kommissionen, die Unfalllage in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entschärfen und damit ganz konkret die Gesundheit der Verkehrsteilnehmer für den jeweiligen Bereich besonders zu schützen. Außerdem ermittelt die Unfallkommission Unfallschwerpunkte und sucht nach Maßnahmen, dort die Unfallgefahr zu entschärfen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordern eine Verbesserung des Stellenwerts der Unfallkommissionen durch eine gesetzliche Verankerung und eine entsprechende Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen.„Durch vergleichsweise geringen finanziellen Einsatz lassen sich im Gegenzug erhebliche volkswirtschaftliche Verluste aufgrund der Reduzierung der Unfallzahlen vermeiden", so Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Verkehrsrechtsanwalt des DAV. Die Unfallkommission sei die zentrale organisatorische Schnittstelle, an der die Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden zusammenarbeiten können, um Verkehrsunfälle an Unfallhäufungsstellen zu vermeiden.Die Unfallkommission ermittelt dazu Unfallschwerpunkte und sucht gemeinsam nach erforderlichen verkehrsregelnden, straßenbaulichen und verkehrsüberwachenden Maßnahmen, welche geeignet sind, die Unfallgefahr am Unfallschwerpunkt zu entschärfen.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 23.01.2008 (Nummer VGT 06/08)

Zurück zur Übersicht

Unsere Partner:   Schadenfix   ❘   Führerscheinfix   ❘   Anwaltverein   ❘   Anwaltsauskunft