Arbeitskreis VI: Verkehrsüberwachung in Deutschland und Europa, DAV: Hohen Standard in Deutschland nicht verwässern
Goslar (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Anstrengungen der Europäischen Kommission, den Straßenverkehr sicherer zu machen. In Deutschland haben aber die Maßnahmen des Bundes und der Länder in den letzten Jahren bereits zu einer stetigen Reduzierung der Zahl der getöteten Unfallopfer geführt. Die weit in die Bürgerrechte eingreifenden Empfehlungen der Kommission zu konkreten Maßnahmen bei der Durchsetzung der Verkehrskontrollen müssen aber kritisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft werden. Keinesfalls darf der hohe Standard in Deutschland verwässert werden.Die teilweise bis in das Details vorgeschriebene gleichförmige Ausgestaltung der Verkehrskontrollen für alle europäischen Staaten ist abzulehnen. Sie berücksichtigt nicht die jeweiligen Besonderheiten im Verhältnis der Staaten zu ihren Bürgern. Sie führt dort zum Rückschritt, wo durch intelligente Kontrollmaßnahmen bessere Ergebnisse erzielt werden können. Nur durch die regional gestaltete Verkehrsüberwachung bleibt die Bürgernähe gewahrt, die Voraussetzung für die Akzeptanz der Maßnahmen und Verhaltensanpassung ist.So ist der in Deutschland regelmäßig praktizierte Einsatz mobiler - und damit nicht vorhersehbarer - Geschwindigkeitskontrollen der Vorgabe der EU, feste Kontrollstellen (»Starenkästen«) zu installieren, vorzuziehen.Die in den Empfehlungen vorgesehene gleich hohe Bestrafung des Fahrzeughalters bei der Nichtermittlung des Täters verstößt elementar gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung und beseitigt grundlegende Zeugnisverweigerungsrechte. »Auch weiterhin soll niemand gezwungen werden, sich selbst oder nahe Angehörige den Verfolgungsorganen auszuliefern«, so Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, in Goslar.Die von der Kommission geforderte Verschärfung der Sanktionen zur Erhöhung der abschreckenden Wirkung ist kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Auch bei höheren Strafen findet ein Gewöhnungseffekt statt, der einen langfristigen Erfolg ausschließt. Sinnvoller wäre es, Anreize zur freiwilligen Nachschulung zu schaffen, wie dies das deutsche Punktesystem vorsieht.
Berlin, 25.01.2005 (Nummer VGT 06/05)



