Arbeitskreis VII: Europäischer Führerschein, Anwälte warnen vor Nachteilen für Verkehrsteilnehmer
Goslar (DAV). Die Rechtsprechung des EuGH misst im europäischen Führerscheinrecht dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung überragende Bedeutung zu. Deswegen sollte nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die europaweite Gültigkeit von Fahrerlaubnissen nicht verwässert werden. Mitgliedstaaten sollten daher nach Ablauf einer von ihren Gerichten angeordneten Sperrfrist auch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedererteilung nicht erfüllt wären, verpflichtet sein, in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Fahrerlaubnisse anzuerkennen. »Etwaige bei anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationslücken sollten durch die Einführung einer Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedsstaaten geschlossen werden«, so Rechtsanwalt Ulrich Ziegert, für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte im DAV.Die Dokumentensicherheit sollte verbessert werden. Dazu ist aber nicht erforderlich, die Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen generell, etwa auf 10 Jahre, zu befristen. Der Führerschein auf Zeit ist kein geeignetes Mittel, um Betrug zu verhindern. Das kann durch eine Verbesserung der Fälschungssicherheit effizienter erreicht werden.Solange keine verlässlichen Untersuchungen darüber existieren, dass und in welcher Weise ältere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr darstellen, erscheint es vor dem Hintergrund des mit Verfassungsrang ausgestatteten Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht gerechtfertigt, für diese Bevölkerungsgruppe generell in regelmäßigen Zeitabständen ohne konkreten Anlass medizinische oder gar medizinisch-psychologische Wiederholungsuntersuchungen vorzuschreiben und von dem Ergebnis die Erneuerung der Fahrerlaubnis abhängig zu machen. »Der Verkehrssicherheit wird besser dadurch gedient, dass ältere Verkehrsteilnehmer stärker, als dies bisher geschieht, bei der Verschreibung von Medikamenten über deren Auswirkungen auf die Fahreignung aufgeklärt werden«, so Ziegert weiter.
Berlin, 25.01.2005 (Nummer VGT 07/05)



