Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Arbeitskreis VII: Europäischer Führerschein, Anwälte warnen vor Nachteilen für Verkehrsteilnehmer


Goslar (DAV). Die Rechtsprechung des EuGH misst im europäischen Führerscheinrecht dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung überragende Bedeutung zu. Deswegen sollte nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die europaweite Gültigkeit von Fahrerlaubnissen nicht verwässert werden. Mitgliedstaaten sollten daher nach Ablauf einer von ihren Gerichten angeordneten Sperrfrist auch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedererteilung nicht erfüllt wären, verpflichtet sein, in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Fahrerlaubnisse anzuerkennen. »Etwaige bei anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationslücken sollten durch die Einführung einer Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedsstaaten geschlossen werden«, so Rechtsanwalt Ulrich Ziegert, für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte im DAV.Die Dokumentensicherheit sollte verbessert werden. Dazu ist aber nicht erforderlich, die Gültigkeitsdauer von Fahrerlaubnissen generell, etwa auf 10 Jahre, zu befristen. Der Führerschein auf Zeit ist kein geeignetes Mittel, um Betrug zu verhindern. Das kann durch eine Verbesserung der Fälschungssicherheit effizienter erreicht werden.Solange keine verlässlichen Untersuchungen darüber existieren, dass und in welcher Weise ältere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr darstellen, erscheint es vor dem Hintergrund des mit Verfassungsrang ausgestatteten Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht gerechtfertigt, für diese Bevölkerungsgruppe generell in regelmäßigen Zeitabständen ohne konkreten Anlass medizinische oder gar medizinisch-psychologische Wiederholungsuntersuchungen vorzuschreiben und von dem Ergebnis die Erneuerung der Fahrerlaubnis abhängig zu machen. »Der Verkehrssicherheit wird besser dadurch gedient, dass ältere Verkehrsteilnehmer stärker, als dies bisher geschieht, bei der Verschreibung von Medikamenten über deren Auswirkungen auf die Fahreignung aufgeklärt werden«, so Ziegert weiter.

Berlin, 25.01.2005 (Nummer VGT 07/05)

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