Arbeitskreis VII: Probleme mit den Punkten
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47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in GoslarGoslar/Berlin (DAV). Das gegenwärtige Mehrfachtäterpunktsystem stellt Anwälte und Gerichte vor erhebliche Herausforderungen und führt teilweise zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Die Regelung des § 29 StVG über die Tilgungsfristen und Tilgungshemmung in Verbindung mit den so genannten Überliegefristen ist äußerst kompliziert. Sie wirft ebenso wie die Bestimmung des § 4 StVG eine Reihe von Zweifelsfragen auf und erzeugt hohen Verwaltungsaufwand, insbesondere auch bei der Führung des Verkehrszentralregisters.Als Lösungsansätze kommen im Rahmen des bisherigen Systems Verwaltungsvereinfachungen, wie z. B. die Löschung der Punkte bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis und eine laufende Unterrichtung von Amts wegen in Betracht. Stärkere Vereinfachungen sind jedoch nur mit tiefer eingreifenden Änderungen, etwa in der Bepunktung oder einer Aufhebung der Tilgungshemmung bei gleichzeitiger Verlängerung der Tilgungsfristen erreichbar.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89
Berlin, 28.01.2009 (Nummer VGT 07/09)



