Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Arbeitskreis VII: Probleme mit den Punkten


47. Deutscher Verkehrsgerichtstag - 28. bis 30. Januar 2009 in GoslarGoslar/Berlin (DAV). Das gegenwärtige Mehrfachtäterpunktsystem stellt Anwälte und Gerichte vor erhebliche Herausforderungen und führt teilweise zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Die Regelung des § 29 StVG über die Tilgungsfristen und Tilgungshemmung in Verbindung mit den so genannten Überliegefristen ist äußerst kompliziert. Sie wirft ebenso wie die Bestimmung des § 4 StVG eine Reihe von Zweifelsfragen auf und erzeugt hohen Verwaltungsaufwand, insbesondere auch bei der Führung des Verkehrszentralregisters.Als Lösungsansätze kommen im Rahmen des bisherigen Systems Verwaltungsvereinfachungen, wie z. B. die Löschung der Punkte bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis und eine laufende Unterrichtung von Amts wegen in Betracht. Stärkere Vereinfachungen sind jedoch nur mit tiefer eingreifenden Änderungen, etwa in der Bepunktung oder einer Aufhebung der Tilgungshemmung bei gleichzeitiger Verlängerung der Tilgungsfristen erreichbar.Vor Ort mobil erreichbar: Pressesprecher Swen Walentowski, 0177 / 2 11 11 89

Berlin, 28.01.2009 (Nummer VGT 07/09)

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