Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

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Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Auch bei geringer Erwerbsminderung Hilfe zur Haushaltsführung möglich


Celle (DAV). Auch bei einer Erwerbsminderung von unter 20 % kann man sich den Schaden ersetzen lassen, der entsteht, wenn man seinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann (»Haushaltführungsschaden«). Man muss die Arbeit auch nicht innerhalb seiner Familie verteilen. Dies teilen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 28. April 2005 (Aktenzeichen: 14 U 200/04) mit.Bei einem Verkehrsunfall wurde eine Fahrradfahrerin durch einen zu schnell fahrenden PKW verletzt. Laut einem Gutachten war sie wegen der Verletzungen für 16 ½ Wochen zu 15 % erwerbsunfähig. Zudem stellte der Sachverständige fest, dass die Klägerin bestimmte Haushaltstätigkeiten, wie Bettenbeziehen oder schweres Tragen, nicht durchführen konnte. Die Zahlung dieses Haushaltsführungsschadens wurde aber mit der Begründung verweigert, dass Erwerbsminderungen unter 20 % keine praktischen Auswirkungen hätten und die Geschädigte die Haushaltstätigkeiten innerhalb der Familie verteilen könne.Sofern ein Sachverständiger eine Beeinträchtigung bei den Arbeiten im Haushalt feststellt, komme sehr wohl ein Schadensersatz in Betracht, urteilten die Richter. Der Erfahrungssatz, dass sich Erwerbsminderungen unter 20 % im Haushalt nicht auswirken würden, greife dann nicht. Auch eine Umverteilung der Haushaltstätigkeiten auf andere Familienmitglieder müsse nicht vorgenommen werden, wenn die Klägerin und ihr Mann vorher eine andere Verteilung vereinbart hätten. Die Richter sprachen der geschädigten Frau einen Haushaltsführungsschaden von 7 Stunden pro Woche zu. Als Stundensatz legten sie 8 Euro fest. Die Klägerin erhielt somit 924 Euro.Ohne anwaltliche Beratung werden oft die Ansprüche vergessen, die aufgrund des Haushaltsführungsschadens entstehen. Bei einem Unfall sollte man sich daher direkt anwaltlicher Hilfe bedienen. Den Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft. Diese erreicht man unter 0 18 05 / 18 18 05 (12 Cent/Minute). Zu Bürozeiten kann man sich am Telefon auch kostenfrei mit einem Verkehrsrechtler in der Nähe verbinden lassen.

Berlin, 17.01.2006 (Nummer 01/06)

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