Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Auch fiktive Reparaturkosten müssen erstattet werden


Siegburg (DAV). Nach einem Autounfall kann der Geschädigte vom Unfallverursacher die Reparaturkosten verlangen. Im Hinblick auf das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 14. Oktober 2005 (Aktenzeichen: 109 C 368/05) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) darauf hin, dass es dabei unerheblich ist, ob das Auto auch tatsächlich repariert wurde.Nachdem sein Auto durch einen Unfall beschädigt worden war, verlangte der geschädigte Autofahrer vom Unfallverursacher den Ersatz der voraussichtlichen Reparaturkosten. Der für den Unfall verantwortliche Fahrer weigerte sich zu zahlen, weil er glaubte, dass der Geschädigte sein Auto gar nicht zur Reparatur gegeben habe.Ob der Wagen tatsächlich repariert wurde, sei nicht ausschlaggebend, urteilte das Gericht und gab dem geschädigten Autofahrer Recht. Der Unfallverursacher habe auf jeden Fall das Auto beschädigt und damit den Wert des Fahrzeugs gemindert. Dafür müsse er aufkommen. Außerdem könne er dem Geschädigten nicht vorschreiben, wann und ob dieser sein Auto reparieren lasse.Bestehen Sie nach einem Unfall auf Ihr Recht! Damit Sie für erlittenen Schaden Ersatz erhalten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Die Deutsche Anwaltsauskunft vermittelt unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute) Anwältinnen oder Anwälte in Ihrer Nähe.

Berlin, 15.03.2006 (Nummer 11/06)

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