Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Sie brauchen Beistand.

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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.

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Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Auf dem »Beschleunigungsstreifen« vergisst so mancher seine Wartepflicht


Naumburg/Berlin (DAV). Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (Az. 10 U 16/06). Durch ein allzu sorgloses Einfahren eines LKW auf die Autobahn kam es zu einem Unfall zwischen nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Der wesentlich langsamere LKW zwang einen auf der Autobahn fahrenden Autofahrer zu einer Vollbremsung, welche zwar einen Unfall mit dem LKW verhinderte, dafür aber zu einem Auffahrunfall durch einen weiteren nachfolgenden Fahrer führte. Vor Gericht stritt man darüber, inwieweit der LKW-Fahrer haften muss.Das Gericht begründete eine Haftungsquote von 70 Prozent zu Lasten des LKW-Fahrers mit dessen insgesamt grob verkehrswidriger Fahrweise. Auch wenn der Beschleunigungsstreifen an Autobahnen dem zügigen Einfädeln diene, habe doch der durchgehende Verkehr stets Vorfahrt. Darüber hinaus gelten für den Einfahrenden gesteigerte Sorgfaltspflichten. Dieser dürfe nur Lücken nutzen, die entweder den Autobahnverkehr nicht wesentlich zum Verlangsamen zwingen oder es diesem ermöglichen, gefahrlos auf die Überholspur auszuweichen. Vorliegend habe der zu langsam auffahrende LKW jedoch eine »Gefahrenbremsung« provoziert, welche schließlich zu dem Auffahrunfall geführt habe. Für die Haftungsverteilung sei andererseits zu berücksichtigen, dass sich auch der zur Bremsung genötigte Fahrer nicht optimal verhalten habe. Der auffahrende LKW sei nämlich frühzeitig erkennbar gewesen und hätte ihn deshalb bei Erkennen der Einfädelungsabsicht rechtzeitig zum Abbremsen oder Spurwechsel veranlassen müssen.Welche Rechte und Pflichten sich im gesamten Straßenverkehr ergeben, erläutert ein Anwalt. Einen Anwalt in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der Telefonnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 EUR/Min). Zu Bürozeiten können Sie sich auch direkt mit einem Verkehrsrechtsanwalt verbinden lassen. Sie können aber auch selbst im Internet suchen unter www.verkehrsanwaelte.de.

Berlin, 16.08.2007 (Nummer 30/07)

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